15.03.2016

Maßtoleranzen bei Trockenbauarbeiten

Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Trockenbauarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen. So ist zunächst zu klären, warum die Maßtoleranzen überprüft werden sollen und ob diese tatsächlich in den Trockenbauarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt. Anlässe für die Prüfung können beispielsweise sein: Einbauteile von Nachunternehmern passen nicht in die vorgesehenen Nischen o.Ä., keilförmige Fugen im Anschlussbereich zu Einbauteilen, z.B. zwischen Wandfläche und Zarge oder Schleifen von Türblättern auf dem Boden beim Öffnen.

Maßtoleranzen

Allgemeines

Bauteile des Trockenbaus

Der Trockenbau umfasst Bauteile von Wänden, Wandbekleidungen, Estrichen, Hohl- und Doppelböden, Deckenbekleidungen und Unterdecken, die in trockener Bauweise, also ohne Einsatz von „nassen“ Baustoffen wie Mörtel u.Ä. eingebaut werden.

Die Vorteile des Trockenbaus liegen u.a. darin, dass hier industriell gefertigte Halbzeuge wie Platten, Profile u.Ä. zu fertigen Bauteilen zusammengesetzt werden. Dadurch ist i.d.R. eine hohe Maßhaltigkeit innerhalb der Bauteile gegeben. Auch sind relativ einfach recht ebene Oberflächen erzielbar. Die Gefahr größerer Maßabweichungen im Trockenbau liegt naturgemäß in der Lage der Bauteile innerhalb des Bauwerks, also da, wo sich der handwerkliche Einfluss besonders bemerkbar machen kann.

Einsatzbereiche

Für die Betrachtung der Toleranzen beim Gewerk Trockenbauarbeiten sind die folgenden Punkte von Interesse:

  • Wände: Montagewände sowie Wandbekleidungen und Vorsatzschalen
  • Decken: Deckenbekleidungen und abgehängte Deckensysteme
  • Böden: Trockenestrich und Systemböden
  • Inhärenzen
  • Fugen
  • Baustoffe und Baustofftoleranzen

Mögliche Probleme durch Maß- oder Ebenheitsabweichungen

Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Trockenbauarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen. So ist zunächst zu klären, warum die Maßtoleranzen überprüft werden sollen. Anlässe dazu können beispielsweise sein:

  • Einbauteile von Nachunternehmern, z.B. Türzargen, Einbaumöbel etc. passen nicht in die vorgesehenen Öffnungen, Nischen o.Ä.
  • keilförmige Fugen im Anschlussbereich zu Einbauteilen, z.B. zwischen Wandfläche und Zarge
  • Schleifen von Türblättern auf dem Boden beim Öffnen
  • vom Trockenbauer eingebaute Unter- oder Tragkonstruktionen haben nicht die richtige Lage oder Abmessung
  • Bedenken von Nachfolgegewerken, z.B. Tischler, Fliesenleger oder Bodenleger, wegen Überschreitung zulässiger Toleranzen
  • Störung des Erscheinungsbilds durch erkennbare Unebenheiten, z.B. Abzeichnen von Plattenfugen oder Befestigungsmitteln in der Fläche
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Ursachen für Maßtoleranzen außerhalb der Trockenbauarbeiten

Für die Beurteilung von vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln bezüglich der Maßtoleranzen muss aber auch noch untersucht werden, ob diese tatsächlich in den Trockenbauarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt. Hier sind insbesondere zu nennen:

  • lastabhängige Verformungen
  • zeitabhängige Verformungen (Kriechen, Schwinden)
  • thermische Verformungen

Solche Verformungen können sehr weit reichende Auswirkungen haben. Deshalb sind solche zu erwartenden Verformungen vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen und in der Leistungsbeschreibung dem Auftragnehmer mitzuteilen.

Wenn der Auftragnehmer erkennt, dass es durch spätere Verformungen zu Problemen kommen kann, sollte er entsprechend ATV DIN 18340 dem Auftraggeber seine Bedenken mitteilen.

Normen

Regelungen zu Maßtoleranzen bei Trockenbauarbeiten sind in folgenden Normen zu finden:

  • ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
  • DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
  • DIN EN 13213 Hohlböden
  • DIN EN 13964 Unterdecken – Anforderungen und Prüfverfahren

Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart worden ist, sind dadurch automatisch die DIN 18202, die DIN EN 13213 bei Hohlböden und die DIN EN 13964 bei Unterdecken eingeschlossen.

DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen

Die DIN 18100 regelt Maße für Wandöffnungen als Türöffnungen von 625 mm × 1.875 mm bis 2.500 mm × 2.500 mm als Baurichtmaße.

Bezogen auf die definierten Öffnungsnennmaße gibt die DIN 18100 für die Öffnungsbreite eine Toleranz von ±10 mm und für die Öffnungshöhe von –5 bis +10 mm an. Eine Türöffnung mit dem Baurichtmaß von 875 mm × 2.000 mm hat ein Nennmaß von 885 mm × 2.005 mm.

Bei der Öffnungsbreite beträgt die Differenz bei Türen mit einer Nennbreite von über 1 m bis 2,51 m 2 mm.

Tab. 1: Vergleich der Toleranzen nach DIN 18100 und 18202 für Wandöffnungen für Türen

Nennmaße DIN 18100 DIN 18202, Tabelle 1, Zeile 5
Breite bis 1,00 m ±10 mm ±10 mm
Breite über 1,00 bis 2,51 m (DIN 18202 bis 3,00 m) ±10 mm ±12 mm
Höhe über 1,00 bis 2,51 m (DIN 18202 bis 3,00 m) +10 mm/– 5 mm ±12 mm

DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

Nach Abschnitt 4.5 der Norm stellen die in der DIN 18202 angegebenen Toleranzen Grundlagen für Passungsberechnungen im Bauwesen dar. Korrespondierend damit gibt die DIN 18202 in ihrem Abschnitt 4.2 an, dass die in ihr angegebenen Toleranzen einzuhalten sind, damit die betreffenden Bauteile ihre Funktion erfüllen können und der Zusammenbau der Bauteile ohne Anpass- und Nacharbeiten möglich ist.

DIN EN 13213 Hohlböden

Die DIN EN 13213 gibt in Abschnitt 4.4 Regeln für maximal zulässige Maßabweichungen bei Hohlböden vor. Zur Dicke der Tragschicht verweist sie dabei auf die von den Herstellern systembedingt festzulegenden Maße und deren Toleranzen.

Die Norm regelt die Anforderungen an die Ebenheit der Hohlbodenoberfläche und an die Abweichungen der Fläche aus der Horizontalen. Sie gibt außerdem Hinweise zur Positionierung von Aussparungen.

Planheit der Oberfläche

Für die Ebenheit der Hohlbodenoberfläche wird in der Norm der Begriff Planheit der Oberfläche verwendet. In Tabelle 2 der Norm werden für drei Messpunktabstandsbereiche die jeweilig zulässigen Abweichungen vorgegeben:

  • Messpunktabstand 0,1 m ≤ 1 m: 2 mm Abweichung
  • Messpunktabstand > 1 m ≤ 4 m: 4 mm Abweichung
  • Messpunktabstand > 4 m: 10 mm Abweichung

In Abschnitt 5.5.2 gibt die DIN EN 13213 an, wie die Abweichung von der Planheit der Oberfläche zu messen ist. Das Messverfahren gleicht der Überprüfung der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202.

Abweichungen vom Höhenriss

In Tabelle 3 gibt die DIN EN 13213 zulässige Abweichungen vom Höhenriss an. Sie definiert diese als Abstand der tatsächlichen Lage eines Punkts auf der Hohlbodenoberfläche zur geplanten Lage auf der horizontalen Ebene, in der Norm mit 0°-Ebene bezeichnet.

Die Anforderungen der DIN EN 13213 an die Abweichungen vom Höhenriss sind für Messpunktabstände von 1 m bis 15 m mit den Anforderungen der DIN 18202 an die Grenzwerte für Winkelabweichung identisch. Bei Messpunktabständen über 15 m werden die Anforderungen dagegen schärfer als die der DIN 18202 (siehe Tabelle 2).

Tab. 2: Vergleich der zulässigen Abweichungen aus der Horizontalen nach DIN EN 13213 und DIN 18202

Nennmaße der Messpunktabstände Zulässige Abweichung DIN EN 13213 Grenzwerte für Winkelabweichungen DIN 18202
bis 0,5 m nicht enthalten 3 mm
über 0,5 m bis 1 m nicht enthalten 6 mm
(über)* 1 m bis 3 m 8 mm 8 mm
über 3 m bis 6 m 12 mm 12 mm
über 6 m bis 15 m 16 mm 16 mm
über 15 m bis 30 m 18 mm 20 mm
über 30 m 20 mm 30 mm
* in DIN EN 13213: 1 m bis 3 m, in DIN 18202 über 1 m bis 3 m

DIN EN 13964 Unterdecken – Anforderungen und Prüfverfahren

Die DIN EN 13964 gilt für Unterdecken, die als vollständige Bausätze verkauft werden, für Unterkonstruktionen, die als Bausätze verkauft werden, und für einzelne Bauteile (Produkte) dieser Unterkonstruktionen und die Decklagenelemente. Zu solchen Decken zählen Rasterdecken, Kassettendecken, Paneeldecken, Gipskarton- oder Gipsfaserdecken u.Ä. mit sichtbaren oder verdeckten Unterkonstruktionen.

Die Norm regelt die Anforderungen an die Deckenbauteile und deren Prüfung, die bei der Herstellung durch die Industrie zu beachten sind.

Die DIN EN 13964 empfiehlt bezüglich der Toleranzen beim Einbau, dass

  • die Höhe der Decke von einer festgelegten und gekennzeichneten Höhenmarkierung aus ermittelt werden sollte,
  • die Abweichung von der Ebenheit höchstens 2 mm je Meter Länge betragen, dabei aber 5 mm bei einer Länge von 5 m nicht überschreiten sollte, jeweils an der Stelle eines Abhängers in jede Richtung horizontal gemessen,
  • die Toleranz bei kürzeren Längen durch lineare Interpolation ermittelt werden soll.

ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten

Die ATV DIN 18340 ist als eigene ATV für die Trockenbauarbeiten eingeführt worden.

Toleranzen für Trockenbauarbeiten

In Abschnitt 3.1.3 gibt die ATV an, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202 und der DIN 18203-1 bis -3.

Anmerkung: Die Teile 1 und 2 der DIN 18203 wurden zurückgezogen.

Ausführung von Oberflächen

Im Abschnitt 3.2 regelt die ATV die Ausführung von Oberflächen bei unterschiedlichen Anforderungen, ohne aber konkrete Angaben zu Toleranzen zu machen. Es sind lediglich allgemeine Angaben zu finden, z.B. in Abschnitt 3.2.1, nachdem werkzeugbedingte Grate zulässig sind.

Für Böden gibt die ATV in Abschnitt 3.5 einige Mindestmaße vor, die bei der Ausführung zu beachten sind.

  • Nach Abschnitt 3.5.1 sind Trennfolien an den Stößen mindestens 20 cm zu überlappen.
  • In Abschnitt 3.5.2.2 ist für Trockenschüttungen eine Mindestdicke von 15 mm vorgegeben.

Für Doppelböden gibt die ATV in Abschnitt 3.1.3 an, dass Höhenversätze an den Stößen zwischen Platten von Doppelböden bis maximal 1 mm zulässig sind.

  • Die Spaltenbreite zwischen Platten von Doppelböden darf nach dem Abschnitt 3.5.3.4 der ATV maximal 2 mm betragen.

Alle weiteren Angaben zu Mindestmaßen, z.B. für die Dicke von einlagigen Bekleidungen mit Gipskartonplatten in Abschnitt 3.1.6 oder die Mindestdicke von Decklagen aus Mineralfaserplatten für Decklagen bei Unterdecken und Deckenbekleidungen, sind Angaben zu Nennmaßen der jeweiligen Bauprodukte, für die bezüglich der Toleranzen die betreffenden Normen für deren Herstellung gelten.

Wandsysteme in Trockenbauweise

Definition

Unter Wandsystemen im Trockenbau versteht man nicht tragende Ständerwände und Vorsatzschalen mit Unterkonstruktionen aus Stahlblechprofilen oder Holz und oberflächenbildender Beplankung.

Grenzabweichungen

Grenzabweichungen sind bei allen Maßen bezüglich der Lage von Bauteilen, aber auch bei Maßen innerhalb von Bauteilen (Öffnungen und Aussparungen) einzuhalten.

Winkelabweichungen

Bei Wandflächen sind zudem die Grenzwerte für Winkelabweichungen zu beachten, insbesondere bei:

  • Winkelabweichung von Wänden aus der vorgegebenen Lage im Grundriss
  • Winkelabweichungen bei Öffnungen und Aussparungen
  • Beurteilung des Untergrunds aus Vorgewerken

Die zulässigen Grenzwerte sind der Tabelle 2 der DIN 18202 zu entnehmen.

Ebenheit/Oberflächenqualität

Im Trockenbau lässt erst das Schließen der Plattenfugen eine homogene Fläche entstehen. Den Spachtelarbeiten kommt daher eine besondere Bedeutung für die Oberflächenqualität zu. Die in der DIN 18202 genannten Kriterien können zur Beurteilung einer Gipskartonoberfläche nicht oder nur in einem sehr begrenzten Umfang herangezogen werden.

Tab. 3: Ebenheitsabweichungen gemäß Tabelle 3 – Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen, DIN 18202

Bezug Stichmaß als Grenzwert [mm] bei Messpunktabständen [m] bis
0,1 1 4 10 15
flächenfertige Wände 3 5 10 20 25
wie vorher, jedoch mit erhöhten Anforderungen 2 3 8 15 20

Wandbekleidungen und -beschichtungen

Bedeutung kommt auch den vorgesehenen Endbekleidungen oder -beschichtungen der Wandflächen zu. Soll beispielsweise ein Anstrich oder eine glänzende Tapete direkt aufgebracht werden, so muss der Untergrund bereits eine sehr hohe Ebenheit, insbesondere an den gespachtelten Plattenübergängen, aufweisen. Durch strukturierte Tapeten zeichnen sich kleinere Unebenheiten hingegen nicht ab. Die Festschreibung der Oberflächenqualität ist also stets auch auf den vorgesehenen Endbelag abzustimmen. Qualitätsanforderungen über die Standardverspachtelung gemäß DIN 18181 und ATV DIN 18340 (Qualitätsstufe 2) hinaus müssen stets gesondert vertraglich vereinbart werden.

Übergang Trockenbau/Rohbau

In den Roh- und Ausbaugewerken wird mit sehr unterschiedlichen Maßgenauigkeiten gearbeitet, bedingt durch die Herstellungsprozesse. Die unterschiedliche handwerklich mögliche Genauigkeit gilt es zu berücksichtigen, insbesondere wenn Trocken- und Rohbauteile aufeinanderstoßen.

In der Praxis hat es sich bewährt, die obere Beplankung von Gipskartonplatten der Montagewände über angrenzende Massivwände oder -stützen fortlaufen zu lassen bzw. die Massivbauteile mit einem Trockenputz zu versehen. Dadurch wird auch das Problem unterschiedlicher Oberflächenstrukturen gelöst.

Anschluss Rohbau/Trockenbau

Abb. 1: Anschluss Rohbau/Trockenbau: oberste Decklage über Stirnfläche der Rohbauwand gezogen

Überdeckung der Profile

Die Überdeckung der Profile mit Beplankung ist, wie auch die fachgerechte Ausführung von Anschlüssen, insbesondere für Bauteile mit Schall- oder Brandschutzanforderungen wichtig.

Profilüberdeckung

Abb. 2: Profilüberdeckung

Öffnungen und Aussparungen

Öffnungen und Aussparungen in Trockenbauwänden müssen den zulässigen Maßabweichungen nach Tabelle 1 der DIN 18202 entsprechen. Bei der Herstellung von Öffnungen und bei Anschlussarbeiten ist zu beachten, dass auch wenn alle Maßtoleranzen eingehalten wurden, ein Mangel gegeben sein kann. Einbauteile sind oft mit hoher Präzision gefertigt, entsprechend muss auch die Öffnung hergestellt werden. Dabei darf die Öffnung auch nicht zu groß oder mit auffallender Winkelabweichung ausgeführt sein.

Einbauteile/Türzargen

Beim Einbau von Türzargen sind die unterschiedlichen Toleranzen der Bauteile (Stahltürzargen, Gipskartonplatten und Zubehör) zu berücksichtigen. Bei nicht fachgerechtem Einbau können ungleichmäßige und störende Fugen entstehen.

Beispiel

Büroneubau

Bei einem Büroneubau war die Errichtung von inneren Trennwänden als Montagewände (d = 15 cm, doppelt beplankt, Plattendicke 12,5 mm) einschließlich des Einbaus der Umfassungszargen aus Stahl (Maulweite 150 mm) durch den Trockenbauer ausgeführt worden. Bei der Abnahme wurde festgestellt, dass die Aufkantungen bzw. Abkantungen bei den Stahltürzargen nicht schlüssig auf den 15 cm dicken Montagewänden anlagen und somit eine Fuge entstanden war.

Für diese vorgenannten Bauteile sind die zulässigen Toleranzen in den nachstehenden Normen geregelt:

Zargenmaulweite nach DIN 18111-2, Tabelle 2, bis 205 mm: +3,0 mm/–0,0 mm

C-Wandprofile (CW), DIN 18182-1, zulässige Abweichung: ±0,2 mm

Gipskartonplatten DIN EN 520, bis 18 mm Dicke, zulässige Abweichung: ±0,5 mm

Danach errechnet sich das zulässige Fugenmaß wie folgt:

1. Kleinstmaß der Dicke der Montagewand
C-Wandprofil (CW) 100 mm – 0,2 mm = 99,80 mm
Gipskartonplatte (12,5 mm – 0,5 mm) × 4 = 48,00 mm
Gesamt: = 147,80 mm
2. Größtmaß der Stahltürzarge
Maulweite der Stahltürzarge 150 mm + 3 mm = 153,00 mm
3. Fugenmaß
von 153 mm – 147,8 mm = 5,20 mm

Wenn im vorliegenden Fall das Fugenmaß durch Ausmitteln der Zarge halbiert wird, so kann im ungünstigsten Fall an beiden Seiten der Wand eine Fuge von 2,60 mm entstehen. Die vorhandenen Fugen stellen daher im Sinne der VOB und der einschlägigen Ausführungsnormen keinen Mangel dar, da die Fugenbreite im zulässigen Toleranzbereich liegt.

Wandbekleidungen

Definition

Zu den Verkleidungen zählen sog. Trockenputze, Vorsatzschalen, Verkofferungen, Schürzen und Abschottungen, aber auch montierter Trockenstuck. Wandbekleidungen werden nach Art der Befestigung unterteilt in

  • frei stehende Verkleidungen oder
  • direkt angesetzte Verkleidungen,

jeweils mit oder ohne Unterkonstruktion. Die Verkleidungen können dabei mit oder ohne Dämmung ausgeführt werden.

Da Vorsatzschalen und frei stehende Verkleidungen ähnlich wie Trockenbauwände zu beurteilen sind, wird an dieser Stelle auf die zusätzlichen Problempunkte, die für direkt angesetzte Wandbekleidungen typisch sind, eingegangen.

Ebenheitstoleranzen des Untergrunds für Wandbekleidungen

Übliche Untergründe für Wandbekleidungen sind Rohbauwände aus Beton oder Mauerwerk. Gemäß DIN 18202, Tabelle 3 sind für solche nicht flächenfertigen Wände die nachfolgend angeführten Ebenheitsabweichungen zulässig (in Gegenüberstellung zu flächenfertigen Wänden):

Tab. 4: Zulässige Ebenheitsabweichungen bei Wänden

Zulässige Ebenheitsabweichungen bei Stichmaße als Grenzmaße [mm] bei Messpunktabständen [m]
bis 0,1 > 0,1–1 > 1–4 > 4–10 > 10–15
nicht flächenfertigen Wänden 5 10 15 25 30
flächenfertigen Wänden (z.B. mit Wandputz oder Bekleidung) 3 5 10 20 25
Differenz 2 5 5 5 5

Fluchten von Bauteilen

Die Beachtung der Abweichung von der Flucht spielt insbesondere bei der Herstellung von Stützenverkleidungen eine Rolle, und zwar in erster Linie bei der Beschaffenheit des Befestigungsuntergrunds. Da für die zulässigen Abweichungen keine engen Vorgaben bestehen, kann man davon ausgehen, dass bei ausreichender Beschaffenheit des Untergrunds die fertige Bekleidung den Anforderungen genügen wird.

Tab. 5: Maximal zulässige Abweichungen von der Flucht bei Stützen nach DIN 18202, Tabelle 4

Stichmaße als Grenzmaße [mm] bei Messpunktabständen [m]
Bis 3 > 3–6 > 6–15 > 15–30 > 30
8 12 16 20 30

Deckenbekleidungen und abgehängte Deckensysteme

Definition

Unter leichten Deckenbekleidungen und Unterdecken werden Montagedecken verstanden, die den oberen Raumabschluss bilden. Nach der Art der Befestigung werden sie unterschieden in:

  • Deckenbekleidungen, bei denen die Unterkonstruktion direkt an der Rohdecke befestigt wird
  • Unterdecken, die durch Unterkonstruktionen aus Holz oder Metall von der Rohdecke abgehängt werden

Deckensysteme werden in folgenden Normen geregelt:

  • DIN 18168-1 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken – Teil 1: Anforderungen an die Ausführung
  • DIN EN 13964 Unterdecken – Anforderungen und Prüfverfahren

Systembestandteile

Es werden folgende Systembestandteile unterschieden:

  • Decklage
    • Unterkonstruktion mit:
      – Tragprofil/Traglattung
      – abgehängtem Profil/Grundlattung

 

  • Verbindungselement
  • Abhänger (bei Unterdecken)
  • Verankerung

Systemböden

Definition

Systemböden wie Hohl- und Doppelböden finden im Büro- und Verwaltungsbau sowie in allen Bereichen Anwendung, bei denen mit einer hohen Installationsdichte zu rechnen ist. Diese Bodensysteme werden in folgenden Normen geregelt:

  • DIN EN 13213 Hohlböden (2001/12)
  • DIN EN 12825 Doppelböden (2002/04)

Doppelböden

Unter Doppelböden werden Bodensysteme verstanden, bei denen in Trockenbauweise industriell vorgefertigte Bodenplatten auf Stützen eingebaut werden. Standardmaß für Doppelbodenplatten ist ein Raster von 600 × 600 mm, es werden aber auch Platten mit einer Größe von 600 × 1.200 mm angeboten. Übliche Materialien für Doppelbodenplatten sind Holzwerkstoffplatten, faserverstärkte mineralische Platten, Leichtbetonplatten.

Hohlraumböden

Im Gegensatz zu Doppelböden handelt es sich bei Hohlraumböden um eine Mischbauweise. Bei diesem Bodensystem wird eine flüssige Estrichmasse auf einer aufgeständerten, durchgehenden und dichten Oberfläche aufgebracht. Man unterscheidet dabei monolithische und mehrschichtige Hohlböden.

Anforderungen an den Untergrund für Systemböden

Die Systemböden können durch ihre Flexibilität, die entweder durch höhenverstellbare Füße oder flexible Kunststoffschalungen gegeben ist, gut an den Untergrund angepasst werden. Daher sind die Anforderungen an die Ebenheit des Untergrunds geringer als bei direkt aufgebrachten Systemen wie dem Trockenestrich. Grundanforderungen sind:

  • Der Untergrund muss trocken, eben, fest und frei von Rissen sein.
  • Die Ebenheit des Untergrunds muss den Anforderungen gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 2A entsprechen.
  • Für die Winkelabweichungen sind die zulässigen Werte gemäß DIN 18202, Tabelle 2 einzuhalten.

Trockenunterböden

Definition

Unter Trockenunterböden versteht man alle flächigen, tragfähigen Bodenbekleidungen in Trockenbauweise, die ohne Hohlraum verlegt werden. Durch ihr geringes Flächengewicht sind sie besonders für das Bauen im Bestand und für Sanierungen von Holzbalkendecken geeignet. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Systemen unterschieden:

  • Beplankungen von Holzbalkendecken oder Lagerhölzern
  • Trockenestrichsysteme, zumeist schwimmend verlegt

Beplankungen von Holzbalkendecken oder Lagerhölzern zur Aufnahme von Belägen werden i.d.R. durch die Gewerke Tischler, Zimmerer oder auch Parkettleger ausgeführt. Das Verlegen von Trockenestrich zählt dagegen zu den typischen Anwendungsbereichen des Trockenbauers.

Trockenestrichsysteme

Ein Trockenestrichsystem setzt sich i.d.R. aus drei verschiedenen Komponenten zusammen:

  • dem Plattenmaterial
  • der Trittschalldämmung
  • der Ausgleichsschüttung

Verlegeplatten, Dämmung und Schüttung müssen dabei als zusammenwirkendes System aufgefasst und sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.

Plattenmaterial

Die auf dem Markt erhältlichen Trockenestrichsysteme unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Art der verwendeten Plattenwerkstoffe. Es werden vorgefertigte, mehrschichtige Elemente eingesetzt oder einzelne Platten. Je nach Plattentyp werden diese an der Baustelle mit Stufenfalz, mit Nut-Feder-System oder stumpf gestoßen im Verband verlegt. Die kraftschlüssige Verbindung wird durch Verleimen oder Verklammern hergestellt.

Dämmstoffe und Schüttungen

Anders als bei konventionellen Estrichen muss die Druckfestigkeit der Dämmstoffe höher sein als bei Nassestrichen. Weiche Dämmstoffe geben unter Auflast nach.

Schüttungen werden zum Ausgleich von Bodenunebenheiten eingesetzt. Bei Trockenunterböden dürfen nur Schüttungen verwendet werden, die sich gemäß Herstellerangaben für das ausgewählte Bodensystem eignen. Von besonderer Bedeutung sind die elastischen Eigenschaften der Schüttung sowie eine möglichst geringe Nachverdichtung.

Fugen und Anschlüsse

Da Fugen ein wesentlicher Bestandteil bei allen Anwendungsbereichen von Trockenbauarbeiten sind, werden sie hier gesondert behandelt.

Grundsätzliches

Fugen und Anschlüsse sind generell zu planen. Die Konstruktionen und Baustoffe sind sorgfältig auszuwählen und aufeinander abzustimmen.

Plattenfugen

Fugen und Anschlüsse sind grundsätzlich dicht auszuführen. Auch bei mehrlagiger Bekleidung sind die Fugen der unteren Lage vollständig zu füllen (DIN 18181).

Kreuzfugen sind nicht zulässig. Ausnahme: Gipsplatten mit gelochter bzw. geschlitzter Oberfläche (ATV DIN 18340, Abschnitt 3.1.9).

Trockenunterböden müssen immer mit Fugenversatz verlegt werden und mit einem mindestens 10 mm dicken Randdämmstreifen von den angrenzenden aufgehenden Bauteilen abgetrennt werden.

Bewegungsfugen/Dehnungsfugen

Bewegungsfugen des Bauwerks müssen gemäß DIN 18340 konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.

Bei größeren Bauteilflächen sind Dehnungs- und Bewegungsfugen anzuordnen:

  • Bei Doppel- und Hohlböden sind entsprechend deren Konstruktion Bewegungsfugen vorzusehen (ATV DIN 18340, Abschnitt 3.1.5)
  • Bei Hohlraumböden sind Dehnungsfugen mit elastischer Versiegelung im Abstand von ca. 10–15 m einzubauen.
  • In Gipskartonplattenflächen sind im Abstand von maximal 15 m Bewegungsfugen anzuordnen, in Flächen aus Gipsfasern im Abstand von maximal 10 m (ATV DIN 18340, Abschnitt 3.1.5).
  • Für Bauwerke, in denen größere Verformungen zu erwarten sind als in Massivbauten, wird empfohlen, den Abstand auf 10–12 m zu reduzieren. Eine Reduzierung der Abstände kann auch erforderlich werden, wenn eine freie Verformung der Deckenflächen behindert wird bzw. lang gestreckte Decken mit relativ großen Einbauleuchten eingebaut werden.

Anschlussfugen

Gipsbauteile sind von anderen Bauteilen konstruktiv zu trennen.

Abgehängte Decken und Deckenbekleidungen sind konstruktiv von einbindenden Stützen und Einbauteilen zu trennen.

Fugen zwischen Bodenkonstruktionen und begrenzenden Bauteilen sind mit Randdämmstreifen auszuführen (ATV DIN 18340, Abschnitt 3.1.8).

Zwischen Trockenhohlraumböden und bauseitigen Anschlussflächen wie Wänden, Stützen etc. sind Kompribänder durch Verklebung mit den Trägerplatten anzuordnen. Die Mindestbreite der Randanschnitte sollte im Regelfall 150 mm betragen.

Bei zu erwartenden Bewegungen der Rohbaukonstruktion sind gleitende Anschlüsse auszuführen.

Fugenarten

Bei der Planung und im Leistungsverzeichnis sind eindeutige Angaben über die Ausführung von Fugen und Anschlüssen zu machen, nach der Art der Ausbildung:

  1. starrer angespachtelter Anschluss an Massivbauteile
  2. starrer angespachtelter Anschluss zwischen Trockenbaukonstruktionen
  3. Anschlussfugen mit Dichtstoff
  4. offene Anschlussfugen (Schattenfugen)
  5. gleitender Anschluss (horizontale und vertikale Gleitung)
  6. offene Feldfuge (Fuge in der Bekleidung der Konstruktion)
  7. gleitende Feldfuge (Bewegungsfuge, konstruktive Trennung der gesamten Konstruktion einschließlich Tragkonstruktion)

Baustoffe für die Unterkonstruktion

Baukonstruktionen mit dünnen Platten, sofern sie nicht direkt am Untergrund befestigt werden, benötigen aus Stabilitätsgründen eine aussteifende Unterkonstruktion. Bei Montagewänden und Vorsatzschalen, aber auch bei Deckenbekleidungen und Unterdecken finden vorzugsweise Metallprofile Verwendung. In einem geringen Umfang werden aber auch Holzunterkonstruktionen eingesetzt.

Metallprofile

In der DIN 18182-1 werden folgende Profilarten geregelt:

  • C-Deckenprofile (CD)
  • U-Deckenprofile (UD)
  • C-Wandprofile (CW)
  • U-Wandprofile (UW)
  • L-Inneneckprofile (LWi)
  • L-Wandaußeneckprofile (LWa)
  • U-Aussteifungsprofile (UA)

Aufgrund der hohen Präzision bei der Profilherstellung sind die zulässigen Toleranzen bei den Profilen in der DIN 18182-1 sehr gering angesetzt.

Holzunterkonstruktionen

Als Unterkonstruktion wird i.d.R. Nadelholz eingesetzt. Dabei ist zu beachten, dass die Hölzer beim Einbau einen Holzfeuchtegehalt von 20 % Massenanteilen nicht überschreiten dürfen. Bei einem höheren Feuchtegehalt ist mit trocknungsbedingten Verformungen zu rechnen.

Autor*in: Philipp Heinze