15.03.2016

Maßtoleranzen bei Parkettarbeiten

Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Parkettarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen. So ist zunächst zu klären, ob vermeintliche oder tatsächliche Mängel tatsächlich in den Parkettarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt. Berücksichtigt werden muss dabei, ob es um technisch oder optisch und gestalterisch begründete Anlässe geht, die DIN 18202 und andere Normen gelten nämlich nur für technisch begründete Toleranzen.

Maßtoleranzen

Allgemeines

Zu den Parkettarbeiten zählt das Verlegen von Parkett als Stab-, Riemen-, Tafel-, Mosaik- oder Fertigparkett.

Laminatböden, auch wenn sie dem Laien als dem Parkett sehr ähnlich erscheinen mögen, zählen nicht zu den Parkett-, sondern zu den Bodenbelagarbeiten.

In der VOB/C werden die Parkettarbeiten in der ATV DIN 18356 geregelt.

Mögliche Probleme durch Maß- oder Ebenheitsabweichungen

Probleme mit Maßtoleranzen bei Parkett werden, wenn überhaupt, in erster Linie am Übergang zu anderen Bodenflächen auftreten. Ein weiterer Problempunkt ist zwar häufig auch die Fugenbreite, allerdings handelt es sich hierbei i.d.R. nicht um ein Problem von Maßtoleranzen, sondern um ein nachträglich auftretendes Problem durch Trocknen von Parkettholz, das beim Verlegen einen höheren Feuchtegehalt als zulässig hatte.

Ursachen für Maßtoleranzen außerhalb der Parkettarbeiten

Für die Beurteilung von vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln bezüglich der Maßtoleranzen muss i.d.R. untersucht werden, ob diese tatsächlich in den Parkettarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt. Hier sind insbesondere zu nennen:

  • lastabhängige Verformungen
  • zeitabhängige Verformungen (Kriechen, Schwinden)

Last- und zeitabhängige Verformungen des Untergrunds können sich bei Parkettarbeiten durch das Durchbiegen der Decke bei späterer Belastung bemerkbar machen. Mit einem bemerkbaren Durchbiegen kann z.B. bei Holzbalkendecken mit größerer Spannweite gerechnet werden.

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In der Regel werden die Balken auf ein Durchbiegen von 1/300 bemessen. Eine solche Decke mit einer Spannweite von 4,5 m kann sich also unter Last 1,5 cm durchbiegen. Diese Durchbiegung wird aber in den seltensten Fällen zu einem ernsthaften Problem für den Auftragnehmer der Parkettarbeiten führen, weil eine großflächige, die gesamte Decke betreffende Delle leicht auf das Durchbiegen der Tragkonstruktion zurückzuführen sein wird. Falls der Auftragnehmer aber diesbezügliche Befürchtungen hegen sollte, sollte er bei der Abnahme seiner Leistung auch die Ebenheit der Fläche nachweisen.

Technische oder gestalterische Aspekte

Bei den oben angeführten Beispielen für Anlässe, die Toleranzen zu überprüfen, ist erkennbar, dass es sowohl technisch als auch optisch und gestalterisch begründete Anlässe geben kann. Diese Unterschiede, sofern sie nicht gemeinsam auftreten, sind wichtig bei der Überprüfung der Toleranzen und der dabei hinzuzuziehenden Normen und Regeln. In der Praxis wird dabei leider häufig übersehen, dass die DIN 18202 und die anderen genannten Normen für technisch begründete Toleranzen gelten. Diese Normen sind nicht dazu gedacht, optische und gestalterische Beurteilungen von Bauteilen vorzunehmen.

 

Grundlagen

Normen

Regelungen zu Maßtoleranzen bei Parkettarbeiten sind in folgenden Normen zu finden:

  • ATV DIN 18356 Parkettarbeiten
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart wurde, ist dadurch automatisch die DIN 18202 mit vereinbart, weil diese nach ATV DIN 18365 zu beachten ist.

ATV DIN 18356 Parkettarbeiten

Die ATV DIN 18356 gilt gemäß Abschnitt 1 der ATV für das Verlegen von Parkett.

Prüfung von Vorleistungen

Nach Abschnitt 3.1.1 hat der Auftragnehmer u.a. die Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202 bei den Vorleistungen, auf denen er seine Leistungen aufbauen soll, zu überprüfen und, wenn er unzulässige Überschreitungen feststellt, hierzu dem Auftraggeber seine Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B mitzuteilen.

Der Auftragnehmer muss im Rahmen seiner Arbeiten lediglich Unebenheiten des Untergrunds auf Balken oder Lagerhölzern bis zu 1 cm gemäß Abschnitt 4.1.3 ATV als Nebenleistung durch Auffütterung ausgleichen. Größere Auffütterungen zählen nach Abschnitt 4.2.6 ATV ebenso zu den besonderen Leistungen wie nach Abschnitt 4.2.5 ATV das Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrunds und ganzflächiges Spachteln bei anderen Untergründen.

Toleranzen für Parkettarbeiten

In Abschnitt 3.1.2 gibt die ATV an, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202 zulässig sind.

In Abschnitt 3.1.2 gibt die ATV weiter ausdrücklich an, dass bei Streiflicht erkennbare Unebenheiten in der Oberfläche des Parketts zulässig sind, wenn sie sich im Rahmen der Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18202 halten.

Die ATV weist auch ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber höhere Anforderungen an die Ebenheit und die Maßhaltigkeit stellen kann, indem er für die Ebenheit der Oberfläche die erhöhten Anforderungen nach DIN 18202 vorschreibt. Der damit verbundene Aufwand ist allerdings dem Auftragnehmer dann als besondere Leistung nach Abschnitt 4.2.1 ATV zu vergüten.

Die ATV enthält nur wenige Hinweise auf Maßtoleranzen:

  • In Abschnitt 3.2.1.7 wird angegeben, dass bei der Verwendung von Parkettstäben mit unterschiedlichen Maßen nebeneinanderliegende Stäbe in der Länge maximal um 50 mm und in der Breite maximal um 10 mm differieren dürfen.
  • In Abschnitt 3.2.6 wird festgelegt, dass der Abstand von Stahlstiften zur Befestigung von Fußleisten unter 60 cm betragen muss.

 

DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

Nach Abschnitt 4.5 der Norm stellen die in der DIN 18202 angegebenen Toleranzen Grundlagen für Passungsberechnungen im Bauwesen dar. Korrespondierend damit gibt die DIN 18202 in ihrem Abschnitt 4.2 an, dass die in ihr angegebenen Toleranzen einzuhalten sind, damit die betreffenden Bauteile ihre Funktion erfüllen können und der Zusammenbau der Bauteile ohne Anpass- und Nacharbeiten möglich ist.

Bezogen auf Parkettarbeiten bedeutet das, dass eine Überprüfung der Toleranzen nach DIN 18202 nur in folgenden Fällen durchzuführen ist:

  • Vor Beginn der Arbeiten zur Überprüfung der Vorleistungen anderer Gewerke, also insbesondere der Einhaltung der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen des Untergrunds, i.d.R. des Estrichs.
  • Nach Abschluss der Arbeiten, wenn der Boden erkennbare Unebenheiten aufweist, z.B. Türen auf dem Belag schleifen, Fugen unter Türen, Einbaumöbeln, Sockelleisten u.Ä. keilförmig oder ungleichmäßig sind.

Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen

Die Ebenheit des Untergrunds für Parkett muss ebenso wie der fertige Belag den Anforderungen von Zeile 3 in Tabelle 3 der DIN 18202, bei erhöhten Anforderungen an die Ebenheit von Zeile 4 in Tabelle 3 der DIN 18202 genügen, weil im Sinne der DIN 18202 auch Parkett zu den Bodenbelägen zu rechnen ist.

Die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen gelten gemäß DIN 18202 ausdrücklich nicht für Absätze und Höhensprünge zwischen benachbarten Bauteilen. Benachbarte Bauteile sind auch Bodenflächen mit unterschiedlichen Bodenbelägen. Wenn der Auftraggeber hieran, z.B. beim Übergang zwischen Parkett und Fliesenbelag, besondere Anforderungen stellt, muss er diese gesondert in der Leistungsbeschreibung angeben. Je nach Art der unterschiedlichen Bodenbeläge muss er deren jeweilige Materialstärken schon bei der Planung des gesamten Bodenaufbaus berücksichtigen und dafür sorgen, dass die dem Bodenleger als Grundlage seiner Leistung zur Verfügung gestellten Oberflächen die unterschiedlichen Materialstärken bereits berücksichtigen.

Sonstige Regeln

Zusätzlich zu den Normen gibt es noch Richtlinien, Merkblätter und dergleichen, die ebenfalls Angaben zu Toleranzen enthalten können. Diese sind aber für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich vertraglich geregelt ist.

Selbstverständlich kann der Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung auch eigene Anforderungen an die Toleranzen vorgeben, an die der Auftragnehmer dann vertraglich gebunden ist. Diese Anforderungen müssen dabei aber selbstverständlich auch das technisch und handwerklich Machbare berücksichtigen.

Anwendungsbereiche

Geltungsbereich Parkettarbeiten

Zu den Parkettarbeiten im Sinne der ATV DIN 18356 zählt das Verlegen von Holzfußböden als Einschicht- oder Mehrschichtparkett:

  • Einschichtparkett besteht aus massivem Vollholz.
  • Bei Mehrschichtparkett (alte Bezeichnung: Fertigparkett) bestehen die einzelnen Parkettelemente aus mindestens zwei Schichten, wobei die Deck- bzw. Nutzschicht ebenfalls aus Vollholz ist.

Das Herstellen eventuell erforderlicher Unterkonstruktionen (Lagerhölzer, Blindböden etc.) zählt nicht zu den Parkettarbeiten, sondern wird der ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten zugeordnet.

Für die Betrachtung der Toleranzen bzw. deren Anwendungsbereiche sind folgende Punkte von Interesse:

  • Holzbezugsfeuchte
  • Ebenheitstoleranzen
  • Winkeltoleranzen
  • Höhenlage/Höhenversprünge
  • Treppenbeläge
  • Baustofftoleranzen

Toleranzen und Holzbezugsfeuchte

Die Toleranzen der verschiedenen Holzfußböden werden in unterschiedlichen Normen geregelt, insbesondere in:

  • DIN EN 13226 Holzfußböden; Massivholz-Parkettstäbe mit Nut und/oder Feder
  • DIN EN 13227 Holzfußböden; Massivholz-Lamparkettprodukte
  • DIN EN 13228 Holzfußböden; Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
  • DIN EN 13488 Holzfußböden; Mosaikparkettelemente
  • DIN EN 13489 Holzfußböden; Mehrschichtparkettelemente
  • DIN EN 13629 Holzfußböden; Massive Laubholzdielen
  • DIN EN 14761 Holzfußböden – Massivholzparkett – Hochkantlamellen, Breitlamellen und Modulklotz

Nach ATV DIN 18356 Parkettarbeiten, Abschnitt 2.1 dürfen Parketthölzer bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle (und auch beim Verlegen) keinen anderen als den nach den oben genannten Normen zulässigen Feuchtegehalt haben:

  • 7–11 % generell bei der Erstauslieferung und abweichend davon
  • 7–13 % bei Kastanie und Seekiefer.

Weil Holz in Abhängigkeit von seiner Feuchte quillt oder schwindet, werden die Toleranzen immer in Abhängigkeit von einer Bezugsholzfeuchte angegeben, i.d.R. von einem Holzfeuchtegehalt von 9 % (bzw. 10 % bei Kastanie und Seekiefer).

Quellen/Schwinden

In den genannten Normen werden auch Hinweise auf die Quell- und Schwindmaße des Holzes gegeben. So wird beispielsweise in der DIN EN 13226 angeführt, dass sich die Dicke und Breite eines Holzstücks je 1 % Feuchtezunahme oder auch Feuchteabnahme um 0,25 % verändert.

Beispiel

Längenänderung durch Feuchteaufnahme

Eine Massivholzdiele mit den Abmessungen von 100/11/1,2 (Länge/Breite/Dicke [cm]) wird mit einer Bezugsfeuchte von 9 % angeliefert. Die Dielenelemente sollen in einem neu errichteten Wohngebäude verlegt werden, in welchem durch Estrich- und Putzarbeiten etc. eine hohe Luftfeuchtigkeit vorliegt. So weisen die Massivholzdielen bei der Verlegung einen Feuchtegehalt von 11 % auf. Die Abmessungen der einzelnen Elemente dürfen jetzt 11,055/1,206 (Dicke/Breite [cm]) betragen. Diese Änderungen bei den Abmessungen sind insbesondere bei der Betrachtung von Grenzwertabweichungen interessant.

Diese Materialeigenschaften müssen vor der Verlegung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall sollte das Parkettmaterial zuerst in den vorgesehenen Räumen zur Klimatisierung zwischengelagert werden. Aber auch bei fachgerechter Behandlung des Parkettmaterials kommt es bedingt durch den jahreszeitlichen Verlauf zu einer Änderung der Holzfeuchte:

  • im Sommer wird das Parkett geringfügig quellen,
  • im Winter schwinden.

Eine dadurch bedingte Fugenbildung ist ein natürliches Merkmal und kein Mangel.

Fugenbildung

Abb. 1: Ein bei einer Sanierung überarbeiteter Parkettboden, die Fugen sind aufgrund einer später installierten Zentralheizung entstanden

Ebenheitstoleranzen

Bei der Beurteilung der Ebenheit ist zwischen der Maßhaltigkeit des Untergrunds und der Qualität der fertigen Oberflächen selber zu unterscheiden.

Verlegeuntergrund

Der übliche Verlegeuntergrund für einen Parkettboden ist ein Estrich.

Gemäß Abschnitt 3.1.1 nach DIN 18202 hat der Auftragnehmer die Ebenheit des Untergrunds für die Aufnahme des Parketts zu prüfen und Bedenken zu äußern, wenn die vorgefundenen Unebenheiten größer sind als nach DIN 18202 zulässig.

Tab. 1: Zulässige Ebenheitsabweichungen bei Bodenbelägen und Untergründen zur Aufnahme von Bodenbelägen

Zulässige Ebenheitsabweichungen bei Stichmaße als Grenzmaße [mm] bei Messpunktabständen [m]
bis 0,1 > 0,1–1 > 1–4 > 4–10 > 10–15
Untergründen zur Aufnahme von Bodenbelägen/Bodenbelägen 2 4 10 12 15

In der Norm wird nicht weiter zwischen harten und weichen Bodenbelägen (mit Ausnahme von Fliesen) unterschieden. Für die Verlegung eines Textil- oder PVC-Bodens stellen die nach Norm zulässigen Ebenheitsabweichungen kein Problem dar, da diese Beläge sich an den Untergrund anpassen können.

Bei harten Belägen, wie dem Parkett, die direkt auf dem Untergrund zu verlegen sind, sollte der Untergrund keine größeren Ebenheitsabweichungen als nach Tabelle 3 Zeile 4 DIN 18202 zulässig aufweisen.

Andere Verlegeuntergründe

Bei anderen Verlegeuntergründen, insbesondere wenn auf einer Betondecke direkt verlegt werden soll, ist der generelle Unterschied zwischen nicht flächenfertigem Untergrund und flächenfertiger Belagsoberfläche zu beachten. Der Ausgleich der Differenz zwischen diesen beiden Anforderungsprofilen ist immer eine besondere Leistung und damit gesondert zu entgelten. Eine Ausnahme davon stellt die Verlegung auf Lagerhölzern oder einem Unterboden dar. Hier ist gemäß ATV DIN 18356, Abschnitt 4.1.3 das Auffüttern bis zu 1 cm Dicke auf Balken oder Lagerhölzern eine Nebenleistung.

Der Kostenfaktor bei aufwendigen und umfangreichen Spachtel- und Ausgleichsarbeiten im Standardfall kann beträchtlich sein.

Ebenheit der Wände prüfen

Ein weiterer, oft nicht beachteter Punkt ist, dass auch die Ebenheit der Wände zu überprüfen ist. Zum Leistungsumfang des Parkettlegers gehört gemäß ATV DIN 18356 auch das Anbringen von Fußleisten. Dies ist insbesondere bei der Montage von hohen Holzsockelleisten der Fall. Es sind also neben dem Velegeuntergrund immer auch die angrenzenden Wandflächen hinsichtlich Ebenheitsabweichungen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen wie beispielsweise unebenem Putz, wie dies bei Altbauwänden häufig der Fall ist, müssen Bedenkenanmeldungen erfolgen.

Ebenheit der Wände prüfen

Abb. 2: Ein bei einer Sanierung neu verlegter Parkettboden, deutlich ist der unterschiedliche Wandabstand bei der Fußleiste zu erkennen

Ebenheit von geliefertem Parkettmaterial

Maßabweichungen, die durch stoffbedingte Einflüsse auftreten können, sind nicht Gegenstand der DIN 18202.

In den Produktnormen wird zwischen oberflächenfertigen und nicht oberflächenfertigen Stäben (Stäbe mit und ohne Oberflächenbehandlung) unterschieden.

Zu den oberflächenfertigen Elementen wird in den jeweiligen Stoffnormen bezüglich Ebenheitsabweichungen keine Aussage getroffen. Zu den nicht oberflächenfertigen Elementen kann dem Abschnitt 5.4.4 „Maschinelle Bearbeitung“ entnommen werden, dass

  • Stäbe ohne Oberflächenbehandlung an der Oberseite geglättet sein müssen und
  • geringfügig ausgerissene Fasern oder ähnliche Fehler hinnehmbar sind, wenn sie während des Abschleifvorgangs nach der Verlegung leicht zu entfernen sind.

Das hat folgende Bewandtnis: Fertigparkett muss im eingebauten Zustand den Anforderungen, die in der DIN bezüglich der Ebenheit an flächenfertige Böden gestellt werden, genügen. Die gelieferten Stäbe müssen also in etwa auch diesen Ansprüchen gerecht werden bzw. eine entsprechende Ebenheit aufweisen. Bei den Stäben ohne Oberflächenbehandlung können geringfügige Abweichungen bei der Ebenheit durch die abschließende Oberflächenbehandlung (Schleifen und Versiegeln) ausgeglichen werden und sind daher zulässig.

Winkeltoleranzen

Neben der Ebenheit sind auch die Winkelabweichungen zu prüfen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn komplizierte geometrische Muster (Flechtmuster, Würfelboden etc.) oder Dielenböden parallel zu den Wänden zu verlegen sind. Hier ist das vorherige Prüfen der Winkelabweichungen der Flächen bzw. der begrenzenden Wände vorteilhaft: Da ein Gebäude fast nie im rechten Winkel gebaut wurde, muss immer davon ausgegangen werden, dass an irgendeiner Seite des Raums ein schräger Verlauf der Musterung zur Wand gehend oder umgekehrt entsteht.

Insbesondere bei komplizierten Raumgeometrien ist es zweckmäßig, bereits in der Planungsphase sog. Auslaufbereiche festzulegen, welche die gemusterte Fläche zur Wand hin abgrenzen.

Türaufschlagsbereich

Kritisch in Hinsicht auf die zu beachtenden Winkeltoleranzen ist insbesondere auch der unmittelbare Türbereich. Nach DIN 18101, Abschnitt 2.5 beträgt der Abstand der Türblattunterkante zur fertigen Fußbodenfläche definitionsgemäß 7,5 mm.

Tab. 2: Grenzwerte für Winkelabweichungen im Türbereich

Stichmaße [mm] als Grenzwerte für Winkelabweichungen, Nennmaße [m]
Bereich über 0,5 bis 1 über 1 bis 3
Grenzwerte gemäß DIN 18202, Tab. 2 6 8
empfohlene Grenzwerte im Bereich von Türen 3 4

Höhere Anforderungen als in der DIN 18202 (Standardanforderungen) angegeben, müssen stets gesondert vereinbart werden.

Höhenlage/Höhenversprünge

Höhenunterschiede können nicht oder nur bedingt mittels der DIN 18202 beurteilt werden. Zur Beurteilung der Höhenunterschiede müssen also auch andere Normen und Richtlinien herangezogen werden.

DIN 18356 Parkettarbeiten

Gemäß ATV DIN 18356 Parkettarbeiten, Abschnitt 3.1 Allgemeines sind Bedenken anzumelden, wenn die Oberfläche des Untergrunds im Verhältnis zur Höhenlage anschließender Bauteile eine unrichtige Höhenlage aufweist. Der Norm sind aber keine konkreten Werte zu entnehmen, ab welcher Maßabweichung eine Höhenlage als falsch beurteilt werden kann.

Parkettarbeiten

Abb. 3: Aneinandergrenzende Bereiche mit unterschiedlichen Belägen, der Höhenversatz beträgt bis zu 1,5 cm

Weiter werden in dieser Norm nur Höhenlagen in Bezug auf angrenzende Bauteile beurteilt (höhenversetzte Übergänge), nicht aber Übergänge innerhalb des zu betrachtenden Bauteils.

Stolpergefahr

Konkrete Maßangaben kann man den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (anerkannte Regel der Technik) unter Abschnitt 4 „Weitere bauliche Anforderungen an Fußböden“ entnehmen:

„Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm.“

Gleiches besagt das Merkblatt ZH 1/353 „Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze“ (anerkannte Regel der Technik), Abschnitt 4.9 „Fußböden“ des Hauptverbands der gesetzlichen Unfallversicherung.

Treppenbereich

Besondere Berücksichtigung bezüglich Stolperrisiken müssen jedoch Treppenbeläge finden. An Treppenkanten eingesetzte Profile haben die Aufgabe,

  • den Belag der Stufen zu schützen,
  • die Trittsicherheit zu erhöhen, ohne jedoch selbst eine Stolpergefahr darzustellen.

Parkettboden grenzt an Fliesen

Abb. 4: Parkettboden grenzt an eine mit Fliesen belegte Treppe

Als Regel der Technik kann angesehen werden, dass Stufenkanten mit Profilen

  • ausreichend rutschfest sein müssen,
  • bündig mit der Belagsoberfläche abschließen sollen,
  • Aufkantungen von mehr als 2 mm vermeiden sollen.

Treppen

Bei der Verlegung von Parkett auf Treppenstufen müssen neben der Stolpergefahr die Vorgaben der DIN 18065 zwingend berücksichtigt werden. Eine Unter- bzw. Überschreitung der dort festgeschriebenen Mindest- und Maximalabmessung ist – auch wenn sie im Rahmen der zulässigen Abweichungen nach DIN 18202 liegen – nicht zulässig.

Baustofftoleranzen

Beim Baustoff Holz ist besonders auf dessen hygroskopische Eigenschaft bei der Verlegung Rücksicht zu nehmen. Um eine Fugenbildung weitestgehend zu vermeiden, muss sich die Feuchtigkeit des gelieferten Parkettmaterials an die vor Ort herrschende Luftfeuchtigkeit angleichen.

Bei der Betrachtung von Abweichungen beim Parkettmaterial muss stets auch die Holzfeuchte beachtet werden. Die in den Stoffnormen angegebenen Bezugsfeuchten beziehen sich stets auf die Herstellung und gelten ausschließlich bei der Erstauslieferung, i.d.R. vom Hersteller zum Händler bzw. Parkettleger. Auf Verlangen ist die Holzfeuchte nachzuweisen.

Autor*in: Philipp Heinze