23.05.2022

Mit der Mängelliste zum strukturierten Mängelmanagement

Wer das Wort Mängelliste hört, denkt zwangsläufig an lange Listen in Papierform, auf welchen eng gedruckt ein Mangel nach dem anderen aufgeführt wird. Doch eine digitale Mängelliste ist weit mehr als das. Sie ist die Grundlage für ein effizientes Mängelmanagement und trägt zur erfolgreichen Abnahme von Bauleistungen bei.

Mängelliste Bau

Was ist eine Mängelliste?

Als Mängelliste wird allgemein eine Liste bezeichnet, in welcher Baumängel bzw. Sachmängel in strukturierter Form dokumentiert werden. Mängellisten lassen sich für komplette Gebäude oder sortiert nach Gewerk bzw. Stockwerk oder Bauwerk erstellen.

Die Auflistung kann in Papierform oder digital erfolgen. Neben der schriftlichen Dokumentation von Mängeln enthält die Liste auch Bildmaterial, das mögliche Baufehler darstellt.

Mängellisten sind zentraler Bestandteil im Mängelmanagement auf Baustellen.

Warum braucht es eine Mängelliste?

Eine Mängelliste ist die Voraussetzung für das Mängelmanagement. Entsprechend bedeutend ist die Rolle der Listen auf dem Bau. So kann ein Bauplaner nur anhand von Mängellisten wissen, wo es auf der Baustelle noch Nachbesserungsbedarf gibt. Ebenso hilft die Mängelliste bei der Bauabnahme, um Probleme und Fehler zu identifizieren, oder auch frühzeitig mögliche Bauverzögerungen abzusehen.

Geht es um die Behebung von Baumängeln, dient die Mängelliste den verantwortlichen Gewerken auch als eine Art Pflichtenheft. Denn dort werden alle Fehler aufgeführt, die im Rahmen der Gewährleistungsfristen nach Bauabnahme behoben werden müssen. Die Mängelliste ist somit ein wichtiges Beweisstück für die Geltendmachung von Ansprüchen seitens der Auftraggeber gegenüber den Auftragnehmern auf dem Bau. Damit eine Mängelliste diese Aufgabe erfüllen kann, muss sie alle Mängel rechtssicher dokumentieren.

Gleichzeitig dienen die Listen auch den beteiligten Gewerken dazu, sich vor nachträglichen Schadensersatzforderungen oder dem Ausfall von Werklohn aufgrund einer mangelhaften Bauausführung zu bewahren

Noch ein wichtiger Aspekt: Die Mängelliste führt auch mögliche Fehler in Bezug auf den Brandschutz und andere rechtliche Vorgaben aus. Werden die aufgeführten Mängel nicht behoben, drohen rechtliche Konsequenzen, die über ein Bußgeld hinausgehen können.

Wann kommt es zu einer Mängelrüge oder Mängelanzeige?

Eine Mängelrüge ist eine schriftliche Anzeige von Baumängeln. Darin werden die am Bau beteiligten Unternehmen vom Bauherrn dazu aufgefordert, die dokumentierten Baumängel zu beheben. Handelt es sich um einen Vertrag nach VOB, wird auch von Mängelanzeige nach VOB gesprochen. Der Begriff Mängelrüge bezieht sich auf Werkverträge nach BGB.

In einer Mängelrüge oder -anzeige muss ein konkretes Datum zur Behebung der Baumängel angegeben werden. Darüber hinaus muss genau aufgeführt werden, wer welchen Mangel beheben muss. Nur so kann ein Auftraggeber das Bauunternehmen wirksam in Verzug setzen. Und nur dann können weitergehende Forderungen gestellt werden wie die Ersatzvornahme, eine Minderung des Werklohns, Schadenersatz oder sogar ein kompletter Rücktritt vom Vertrag.

Damit eine Mängelanzeige oder -rüge gestellt werden kann, ist eine umfassende und rechtssichere Mängelliste erforderlich.

Baudokumentation und Mängelverfolgung kombinieren

Wer Baumängel erfassen möchte, nutzt am besten ein strukturiertes Mängelmanagement. Das umfasst neben der Auflistung von Mängeln auch eine professionelle Fotodokumentation der Baustelle.

Mit WEKA haben Sie die Möglichkeit, direkt aus Ihrer Baudokumentation heraus mit wenigen Klicks eine Mängelliste zu erstellen. So heben Sie Ihre Mängelverfolgung auf ein neues Level und sparen sich kostbare Arbeitszeit.

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Wie sieht eine Mängelliste aus?

Es gibt keine konkreten Vorgaben, wie eine Mängelliste strukturiert werden muss. Allerdings sollte die Dokumentation von Baumängeln folgende Punkte enthalten, damit mögliche Baufehler rechtssicher und beweissicher dokumentiert werden:

  • Datum der Feststellung: Wann sind die Mängel entdeckt worden?
  • Benennung und Art des angefallenen Mangels: Um welche Art von Mangel handelt es sich? Welche Bereiche sind betroffen?
  • Ort/Bauteil wo sich der Mangel befindet: Wo genau ist der Baufehler entstanden und welche Bauteile, Gebäudeteile sind davon betroffen?
  • Foto des Mangels: Hier sollte der Mangel möglichst aus verschiedenen Perspektiven und in der Totalen fotografiert werden.
  • optische Beschreibung des Erscheinungsbilds des Mangels: Neben den Fotos sollte die Mängelliste den Fehler exakt schriftlich beschreiben.
  • verantwortliche Gewerke für den Mangel: Wer hat den Fehler verursacht? Welche Gewerke waren daran beteiligt und wer muss für die Wiederherstellung bzw. Behebung des sorgen?

Als Ergänzung empfiehlt es sich, der Mängelliste einen Bauplan beilzulegen. So kann der jeweilige Mangel im Gebäude besser lokalisiert werden.

Wie erstelle ich eine Mängelliste?

Das Erstellen einer Mängelliste erfordert mehrere Schritte.

  1. Informationen sammeln: Zunächst werden alle für die Auflistung der Mängel notwendigen Informationen gesammelt. Das können die beteiligten Gewerke oder die Verantwortlichen für die Bauleitung sein.
  2. Mängel protokollieren: Beim Begehen der Baustelle werden alle Räume und Gebäudeteile Schritt für Schritt begangen. Dabei werden alle sichtbaren Mängel in einem Protokoll aufgenommen.
  3. Mängel beschreiben und dokumentieren: Im nächsten Schritt werden alle Mängel genau beschrieben und mit Fotos dokumentiert. Für die Fotos kann ein Smartphone oder eine Digitalkamera verwendet werden.

Eine Mängelliste-Vorlage in Word oder Excel erleichtert dabei die Arbeit und schafft mehr Struktur für das Mängelmanagement.

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Autor*in: WEKA Redaktion