10.03.2021

Jetzt gilt die neue DIN 18560-1 Estriche im Bauwesen

In der DIN 18560-1 werden Baustellenestriche, Estriche aus Estrichmörtel und Estrichmassen gemäß DIN EN 13813 auf Basis von Calciumsulfat, Gussasphalt, Kunstharz, kaustischer Magnesia und Zement geregelt. Der Anwendungsbereich umfasst dabei sowohl Estriche in Innenräumen als auch in Außenbereichen.

DIN 18560

Die DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ wurde im Februar 2021 überarbeitet. Die Norm umfasst Estriche in Innenräumen als auch in Außenbereichen und beschreibt die Arten und die Anforderungen an Estriche sowie die Ausführung.

DIN 18560: Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich wurde textlich präzisiert. Die Normenreihe DIN 18560 gilt demnach für vor Ort hergestellte Estriche aus Estrichmörtel (Baustellenestriche), die sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich verlegt werden können. Die bisherigen Anmerkungen zur Konformitätserklärung wurden sinngemäß in den Abschnitt „Allgemeine Anforderungen“ überführt. Demnach ist eine CE-Kennzeichnung von Baustellenestrichen nicht möglich, die Deklaration von Eigenschaften richtet sich nach der DIN EN 18318. Zusätzliche Eigenschaften, die für die jeweilige Anwendung erforderlich sind, müssen deklariert werden.

DIN 18560: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die DIN 18560 wurde im Februar 2021 überarbeitet. Folgende Änderungen wurden u.a. vorgenommen:

  • Der Anwendungsbereich und die normativen Verweisungen wurden aktualisiert.
  • Abschnitt 5 „Allgemeine Anforderungen“ wurde überarbeitet:
    – Die Beurteilung der Belegreife wurde genereller gefasst.
    – Angaben zur Dimensionsstabilität wurden neu aufgenommen.
    – Die Tabelle zu Estrichdicken wurde um die Nenndicke 75 erweitert.
    – Die Tabelle zu den Rohdichteklassen für Estriche wurde um die Werte 0,2 und 2,5 ergänzt.
    – Bei den hoch beanspruchbaren Estrichen wurde ergänzt, dass sie in Druckfestigkeitsklassen von
    mindestens C35 herzustellen sind, um den Verschleißwiderstand dauerhaft sicherzustellen.
    – Bei den mechanischen Kennwerten wurden Angaben zu Leitausgleichsestrichen neu aufge-
    nommen.
    – Ergänzt wurden Angaben zu Estrichen mit früherem Belegreife-Zeitpunkt.
    – Bei direkt genutzten Zementestrichen im Außenbereich wurden Hinweise zum Frost-Tau-
    Widerstand aufgenommen.
  • Die Abschnitte 6 „Prüfung“ und 7 „Ausführung“ wurden redaktionell überarbeitet.
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Prüfpflicht zur Feststellung der Belegreife

Die Verpflichtung zur Feststellung der Belegreife wird nicht mehr dem Oberbodenleger zugeordnet. Nach wie vor soll die Prüfung jedoch unmittelbar vor der Verlegung des Oberbodenbelags erfolgen.

Dimensionsstabilität

Bei Estrichen kann es (unabhängig vom Bindemittel des Estrichmörtels) insbesondere im Rand- und Fugenbereich aufgrund von Schwindvorgängen während des Trocknungsprozesses zu Verformungen kommen. Um die damit verbundene Rissgefahr zu minimieren, sind vom Planer notwendige Fugen, bezogen auf die Estricheigenschaften, festzulegen. Das Schwind- oder Quellverhalten von Estrichen wird nach DIN EN 13982-9 festgestellt und beurteilt.

Estrich im Außenbereich

Bei direkt genutzten Zementestrichen, die im Außenbereich verlegt werden, wird empfohlen, den Frost-Tau-Widerstand je nach Taumittel anzugeben (CF-Wert nach DIN CEN/TS 12390-9 [DIN SPEC 91167] oder CDF-Wert für 28 Zyklen).

Praxishinweise

  • Die Verlegung von Bodenbelägen kann erst dann erfolgen, wenn die Belegreife erreicht ist.
  • Der Zeitpunkt der Belegreife kann nicht vorhergesagt werden, da er von den Trocknungsbedingungen abhängig ist.
  • Die Feuchtemessung zur Beurteilung der Belegreife auf der Baustelle wird mittels CM-Messung (Calciumcarbid-Methode) durchgeführt.
  • Achtung: Alternative Methoden der Feuchtemessung dienen ausschließlich zur Vorprüfung und Eingrenzung von feuchten Flächen.
  • Estriche müssen mit möglichst gleichmäßigen Materialeigenschaften und in möglichst gleichmäßiger Dicke ausgeführt werden.
  • Die Toleranzen der Oberfläche müssen der DIN 18202 entsprechen.
  • Die Oberflächenfestigkeit muss dem Verwendungszweck entsprechen.
  • Weitere Eigenschaften, die für die jeweilige Anwendung vorgesehen sind, müssen deklariert werden.
  • Material- und verarbeitungsbedingte Farb- und Strukturunterschiede sind zulässig.
  • Achtung: Der Planer ist für die Festlegung der Estrichdicke verantwortlich.
  • Die anzugebende Nenndicke ist auf die Estrichart und den Verwendungszweck abzustimmen.
  • Die Nenndicke (mittlere Dicke) und die Mindestdicke dürfen nicht unterschritten werden.
  • Achtung: Um die Rissgefahr zu minimieren, sind vom Planer notwendige Fugen, bezogen auf die Estricheigenschaften, festzulegen.
  • Calciumsulfat- und Magnesiaestriche dürfen auch im erhärteten Zustand keiner dauernden Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
  • Achtung: Bei Magnesiaestrichen müssen Bereiche, in denen mit Feuchtigkeit zu rechnen ist, geschützt werden, geeignete Maßnahmen sind vom Planer festzulegen.
Autor*in: Petra Derler (Architektin BDA und Herausgeberin der Werke "Praxis-Guide Hochbau" und "VOB/C-Praxiskommentar". Weitere interessanten Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt "Praxis-Guide Hochbau".)