12.04.2022

Honorarkalkulation in der Technischen Ausrüstung in Zeiten der HOAI 2021

Aufgrund des Entfalls der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze durch Inkrafttreten der HOAI 2021 erstehen neue Herausforderungen bei der Angebots- und Honorarermittlung in der Technischen Ausrüstung. Der Honorarsachverständige Martin Vielhauer geht im Interview auf die Fragen ein, worauf es nun ankommt.

Honorarkalkulation

In unserer neuen Ausgabe beschäftigt sich der Honorarsachverständige Herr Dipl. Ing. Dipl. Wirtsch. Ing. Martin Vielhauer umfassend mit dem Thema Angebotskalkulation in der Technischen Ausrüstung im Spannungsfeld zwischen HOAI und neuen Anforderungen aus dem Planungsablauf.

Im Vorfeld der Veröffentlichung sprachen wir mit Herr Vielhauer über Hintergründe und Inhalte des Kapitels.

Im Gespräch mit:

Martin Vielhauer

Dipl.-Ing. Dipl. Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer

Honorarsachverständiger TGA / Geschäftsführer TEG – SV GmbH / Autor bei HOAI und Vertragsrecht

Beschäftigt sich intensiv mit neuen Abwicklungs- und Honorarmodellen für die Technische Ausrüstung im Spannungsfeld der neuen HOAI.

 

WEKA: Der Markt für TGA-Planungsleistungen boomt. Viele TA-Büros sind völlig überlastet. Dadurch sollte doch jetzt die Angebotslegung und Honorarkalkulation für die Fachplaner leichter fallen.

Martin Vielhauer: Das Thema sind nicht die Anzahl der möglichen Projekte, sondern die Ausgestaltung der Verträge und der Entfall des „HOAI“-Sicherheitsnetzes.

WEKA: Was meinen Sie damit?

Martin Vielhauer: Viele aktuelle Verträge lehnen sich nur oberflächlich an die HOAI an. Konkret werden die Grundleistungen erheblich erweitert oder mit Besonderen Leistungen vermischt. Zudem erhöhen Themen wie BIM, Holzbau und Lean die Komplexität der Planungsaufgabe.

Daher ist es wichtig, darauf bereits im Angebotsprozess zu achten. Zudem sind Mindestsatzklagen auf Basis der HOAI 2021 nicht mehr möglich. Fehlkalkulationen der Angebotserstellung können nicht mehr gerichtlich „bereinigt“ werden.

WEKA: Wurde nicht bereits immer eine Aufwandskalkulation bei den Angeboten erstellt?

Martin Vielhauer: Hier lassen sich wie immer die Planungsbüros nicht über einen Kamm scheren. Es gibt Planungsbüros mit ausgefeilten Gemeinkostenkalkulationen und strukturierten Angebotsprozessen. Aber ich würde behaupten, dass diese nicht die Mehrheit darstellen.

In letzter Konsequenz ist es ganz einfach. Der geschätzte zeitliche Aufwand für die Aufgabe multipliziert mit dem internen Kalkulationsstundensatz ergeben das notwendige Honorar. Dafür muss jedoch die Aufgabe als auch die internen Kosten klar sein.

WEKA: Warum werden diese Themen jetzt wichtiger?

Martin Vielhauer: Der frühere, einfache Weg über den HOAI-Rechner kann bei komplexen Bauvorhaben mit unklarem Leistungssoll und Leistungsumfang erhebliche Risiken für Planer und Bauherr erzeugen. Vor allem wenn mit Pauschalen oder Festpreis gearbeitet wird. Dies war auch bereits vor 2021 ein Problem und hat zu einer Vielzahl an Konflikten geführt.

WEKA: Sie beschäftigen sich in dem neuen Kapitel „Kalkulation und Angebotslegung in der Technischen Ausrüstung“ ausführlich mit der Ausschreibung von TA-Planungsleistungen auf der Bauherrnseite, als auch mit dem Angebotsprozess der TA-Fachplaner. Wieso?

Martin Vielhauer: Ich bin der Meinung, dass es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in einem über Jahre dauernden Projekt unumgänglich ist, partnerschaftlich miteinander umzugehen. Die partnerschaftliche Basis wird bereits im Angebotsprozess gelegt.

Daher sollten beide Parteien daher gelegen sein, am Beginn der Zusammenarbeit transparente Leistungsbeschreibungen und Honorargrundlagen zu schaffen, um sich konfliktfrei auf die Kernaufgabe – der Erstellung von innovativen technischen Lösungen für Gebäude – zu konzentrieren.

Vielen Dank, Herr Vielhauer, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Fragen zu beantworten!

Der Beitrag zur „Honorarkalkulation und Angebotslegung in der Technischen Ausrüstung“ finden Sie in der neuen Ausgabe von HOAI und Vertragsrecht  (ab Mai 2022). Profitieren Sie von zahlreichen Tipps und Tricks für Ihre Praxis. Damit sichern Sie das Honorar, das Ihnen zusteht!

Autor*in: Martin Vielhauer (Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing.)