Hessische Bauordnung: Änderungen 2022
Hessische Bauordnung ist aktualisiert worden. Seit 29.11.2022 erleichtert sie den Bau von Photovoltaik auf Hausdächern. Erfahren Sie folgend mehr zu allen wichtigen Änderungen.
Neben dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist die Hessische Bauordnung (HBO) die wichtigste Rechtsgrundlage, die bei der Genehmigung von Bauvorhaben berücksichtigt werden muss.
Was regelt die hessische Bauordnung?
Die Bauordnung regelt vier zentrale Aspekte von Bauvorhaben:
- Sie gibt vor, wie ein Bauvorhaben auszuführen ist.
- Sie legt die Kriterien für die bautechnische Ausführung fest. So wird in der HBO u.a. aufgeführt, was Bauplaner und Architekten in Bezug auf Brandschutz, Schallschutz oder Standsicherheit berücksichtigen müssen.
- Sie stellt sicher, dass durch ein Bauvorhaben keine Nachbarn beeinträchtigt werden. So werden u.a. Vorgaben zur Höhe von Gebäuden oder Abständen zu Nachbargrundstücken gemacht.
- Sie klärt, ob für ein Bauvorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Somit liefert die Gesetzesvorlage Vorgaben der hessischen Bauordnung für genehmigungsfreie Bauvorhaben. Hierzu gehören z.B. Carports oder Fertiggaragen.
Neben diesen wichtigen Aspekten klärt die Hessische Bauordnung, welche Rechte und Pflichten Bauleiter, Bauunternehmer und alle sonst am Bau beteiligten Gewerke haben.
Wer ein Bauvorhaben planen möchte, muss sich gemäß der HBO an einen Entwurfsverfasser wenden.
Hessische Bauordnung: Änderungen 2022
Mindestabstände
Es gelten ab sofort geringere Mindestabstände von Ein- und Aufbauten bei Dächern zu den Nachbardächern, wenn zwischen den Gebäuden eine Brandschutzmauer steht. Das kann die Installation von Photovoltaik auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften erleichtern helfen. Ohne brandschutztechnische Vorkehrungen bleibt es beim Mindestabstand von 1,25 m (§ 35 Abs. 5 HBO).
Wärmepumpen und Dämmmaßnahmen
Weitere Lockerungen der Hessischen Bauordnung betreffen Wärmepumpen und Dämmmaßnahmen.
- Wärmepumpen bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 3 m sind nun auf Abstandsflächen von Baugrundstücken zulässig (§ 6 Abs. 9 und 10 HBO).
- Außenwand- und Dachdämmungen, die dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung dienen, sind bis zu 0,40 m Dicke an der Grundstücksgrenze möglich (§ 6 Abs. 6 HBO).
Solarpflicht in Hessen
Hessen schreibt Photovoltaik im novellierten Energiegesetz seit 29.11.2022 für große Parkplätze und Landesgebäude vor. Mit den Änderungen wird das Energiegesetz an nachgeschärfte Klimaschutzziele angepasst.
Photovoltaikanlagen auf Stellplätzen (nicht landeseigene Parkplätze)
Bei Neubau eines für eine Photovoltaiknutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit > 50 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge besteht die Verpflichtung, über der Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren und zu betreiben, wenn der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 29.11.2023 bei der zuständigen Behörde eingeht. Die Erfüllung der Pflicht kann durch Dritte erfolgen. Eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro ist möglich, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird. Details lesen Sie in § 12 HEG.
Anforderungen an landeseigene Gebäude und Parkplätze
Bei Sanierung bestehender Gebäude sowie bei Neu- und Erweiterungsbauten soll durch den effizienten Einsatz von Energieträgern und erneuerbaren Energien, die gebäudenahe Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie die Einhaltung eines hohen Gebäudeenergieeffizienzstandards Klimaneutralität erreicht werden. Nach § 9 HEG ist nun noch maximal ein Primärenergieeinsatz von 55 % bei Sanierungen und 40 % bei Neubauten nach GEG zulässig.
Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen nach § 9a HEG:
- Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind anteilig auf den Dachflächen des Gebäudes Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben, wenn die Nutzungsfläche des Gebäudes > 50 m² beträgt und nach dem 29.11.2023 mit der Errichtung des Gebäudes begonnen wird.
- Bei Neubau eines für eine Photovoltaiknutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit > 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge besteht die Verpflichtung, über der Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren und zu betreiben, wenn der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 29.11.2023 bei der zuständigen Behörde eingeht.
- Bei bestehenden Gebäuden sind ab dem 29.11.2024 anteilig auf den Dachflächen des Gebäudes Photovoltaikanlagen zu installieren, wenn die Nutzungsfläche des Gebäudes > 50 m² beträgt.
Formulare der HE-HBO: Wichtige Änderungen
Wer in Hessen eine Baugenehmigung erhalten möchte, muss diese wie in anderen Bundesländern auch bei der zuständigen Behörde beantragen. Für Ihr Projekt in Frankfurt wäre demnach die Bauaufsicht Frankfurt zuständig. Die Anträge werden über Formulare gestellt, die Architekten, Bauherren oder verantwortliche Bauplaner ausfüllen müssen.
Neben Änderungen an der Bauordnung gibt es in regelmäßigen Abständen Überarbeitungen in den Formularen der hessischen Bauordnung. Da die Ämter zwingend aktuelle Formulare fordern, sollten alle Beteiligten schon beim Antrag für die Baugenehmigung darauf achten, dass die Dokumente auf dem neuesten Stand sind.
Hessische Bauordnung: Welche Formulare haben sich 2020 geändert?
Seit Anfang 2020 müssen in Hessen fünf geänderte, amtliche Vordrucke verwendet werden. Bauantragssteller müssen diese Änderungen bei ihren Vorhaben stets berücksichtigen, da die jeweiligen Landesbauordnungen die aktuellen Formulare fordern.
Insgesamt gibt es auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Bereich Landesentwicklung 18 verschiedene Formulare für Antragsteller rund um die Baugenehmigung zum Download.
Bauämter in Hessen verlangen aktuelle Formulare
Für Verantwortliche bei der Antragstellung für Baugenehmigungen ist es nicht immer einfach, die richtigen und aktuellen Formulare zu finden. Doch gerade auf die Aktualität der Dokumente legen die Bauämter in Hessen wert. Mit der WEKA Software „Bauantrag smart & easy“ machen Sie es sich ganz einfach. Denn alle Formulare für eine Baugenehmigung in Hessen werden durch kontinuierliche Online-Updates auf dem neuesten Stand gehalten. So nutzen Sie bei Ihrem Bauantrag jederzeit die aktuellste Fassung und Ihr Bauantrag wird garantiert von der Baubehörde genehmigt.
Hessische Bauordnung: Änderungen 2018
Zu den Schwerpunkten der Novelle der hessischen Bauordnung, die am 7. Juli 2018 in Kraft getreten war, gehören die Digitalisierung bei Bauvorhaben. So wurden u.a. Formvorschriften für das gesamte Baugenehmigungsverfahren geändert. Außerdem wurde die Rechtslage für barrierefreies Bauen eindeutiger gestaltet.
Eine wichtige Neuerung betraf die Schaffung von neuem Wohnraum, u.a. durch neue Stellplatzregelungen oder Umwandlung von Gewerberäumen zu Wohnräumen.
Wie in der Landesbauordnung Baden-Württemberg wurde mit der Neugestaltung der Hessischen Bauordnung auch die Verwendung von Holz im Bau durch neue Brandschutzanforderungen erleichtert.
In unserem stets aktualisierten Werk „Bauordnung im Bild – Hessen“ finden Sie die neuesten Änderungen der Hessischen Bauordnung.
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