DIN 277 – aktuelle Fassung 2021-08
Die Norm DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau – ist im August 2021 aktualisiert worden: die bisher gültige DIN 277:2016 wurde zurückgezogen und durch die neue DIN 277:2021-08 ersetzt. Damit ist ab sofort die neue Fassung bundesweit anzuwenden.
Die DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau stellt die Planungsgrundlage für die Ermittlung der Grundflächen, Nutzflächen und Rauminhalte von Gebäuden dar.
Aktuelle Fassung der DIN 277
Die DIN 277 wurde im August 2021 aktualisiert. Mithilfe der Norm lassen sich die Flächen und Rauminhalte einheitlich berechnen und vergleichen.
Anwendungsbereich
Die DIN 277 schafft eine einheitliche und für den Hochbau verbindliche Gliederung und Berechnungsgrundlage aller Flächen und Rauminhalte im Hochbau.
Die korrekte Berechnung von Flächen und Rauminhalten ist die Basis für eine Vielzahl von Arbeiten in der Planung: Von der Kostenschätzung über den Bauantrag bis zur Schlussrechnung – für alle Schritte ist eine normgerechte Berechnung nach DIN 277 notwendig.
Die wichtigsten Änderungen (Kurzfassung)
Gegenüber der alten Fassung der DIN 277:2016-01 wurden im August 2021 folgende Änderungen vorgenommen:
- Festlegung der Messpunkte (neu: Dämmung, Außenkanten, Innenkanten, Oberkanten)
- Berechnung von Flächen bei Rampen und Treppen
- Umgang mit Brüstungen, Installations- und Aufzugschächten
- Angabe abgegrenzter Teilflächen
- Vorgehen bei Dächern und Schächten
- getrennte Ermittlung ausbaufähiger Räume
- Angabe, ob nach Planmaßen oder den tatsächlichen Maßen ermittelt wurde
Begriffe DIN 277
Flächen
Brutto-Grundfläche (BGF): Ist die „Gesamtheit der Grundflächen oder eines Teilbereichs des Bauwerks“, unabhängig von deren Nutzbarkeit.
Netto-Raumfläche (NRF): Zur NRF gehören alle Grundflächen der nutzbaren Räume aller Grundrissebenen eines Bauwerks, d.h. die Nutzungsflächen (NUF), die Technikflächen (TF) und die Verkehrsflächen (VF).
Nutzungsfläche (NUF) [bis 2016 Nutzfläche (NF)]: Raumflächen, die nach dem gewollten Zweck genutzt werden.
Technikfläche (TF): Dient für die technischen Anlagen zur Versorgung und Entsorgung des Bauwerks.
Verkehrsfläche (VF): Dient der Erschließung des Bauwerks.
Konstruktions-Grundfläche (KGF): Ist die Summe der Grundflächen der aufgehenden konstruktiven Bauteile.
Grundstücksfläche (GF): Umfasst die Gesamtheit der Grundflächen eines Grundstücks. Zur GF gehören die Bebaute Fläche (BF) und die Unbebaute Fläche (UF).
Bebaute Fläche (BF): Ist der Anteil der Grundstücksfläche, der durch ein Bauwerk ober- oder unterhalb der Geländeoberfläche bebaut ist.
Unbebaute Fläche (UF): Hierzu gehören ausschließlich die Teilflächen der Grundstücksfläche, die nicht durch Bauwerke überbaut bzw. überdeckt oder unterbaut sind.
Außenanlagenfläche (AF): Grundstücksfläche, die sich außerhalb des Gebäudes oder über dem unterirdischen Bauwerk befindet.
Rauminhalte
Brutto-Rauminhalt (BRI): Ist als „Gesamtheit der Rauminhalte eines Bauwerks oder eines Geschosses, das sich in NRI und KRI gliedert“ definiert. Er wird von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen, die von den Gründungsflächen, den Außenwänden und den Dächern gebildet werden. Er ist die Maßzahl für das Gebäudevolumen.
Netto-Rauminhalt (NRI): Dazu rechnen die Rauminhalte aller Räume des Bauwerks, deren Grundflächen zur Netto-Raumfläche (NRF) gehören.
Konstruktions-Rauminhalt (KRI): Ist aus den Abmessungen aller Baukonstruktionen, die den Netto-Rauminhalt umschließen, zu ermitteln.
Tabellen
Brutto-Grundfläche, BGF
Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist definiert als die „Gesamtheit der Grundflächen oder eines Teilbereichs des Bauwerks“, unabhängig von deren Nutzbarkeit. Sie ist die Summe aller Grundflächen der Grundrissebenen eines Bauwerks und deren konstruktiver Umschließungen. Zur Brutto-Grundfläche gehören die Netto-Raumfläche (NRF) und die Konstruktions-Grundfläche (KGF), wie in der Tabelle 1 aufgeführt.
Tab. 1: Brutto-Grundfläche
Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes | |
Netto-Raumfläche (NRF)
|
Konstruktions-Grundfläche (KGF)
|
Grundstücksfläche, GF
Die Grundstücksfläche ist aus den tatsächlichen Aufmaßdaten oder entsprechend dem Liegenschaftskataster oder dem Grundbuch zu ermitteln. Zur GF gehören die Bebaute Fläche (BF) und die Unbebaute Fläche (UF).
Tab. 2: GF
Grundstücksfläche (GF) |
Bebaute Fläche (BF)
|
Unbebaute Fläche (UF) | |
Außenanlagenfläche (AF)
|
Brutto-Rauminhalt
Brutto-Rauminhalt ist die entscheidende Maßzahl für das Gebäudevolumen. Brutto-Rauminhalt gliedert sich in Netto-Rauminhalt und Konstruktions-Rauminhalt.
Tab. 3: Brutto-Rauminhalt
Brutto-Rauminhalt (BRI) des Gebäudes |
Konstruktions-Rauminhalt (KRI) |
Netto-Rauminhalt (NRI) |
Was ist neu in der Fassung DIN 277:2021-08
Brutto-Grundfläche (BGF)
Der Begriff „Brutto-Grundfläche“ wurde ergänzt und ist als die Gesamtheit der Grundflächen oder eines Teilbereichs des Bauwerks, unabhängig von deren Nutzbarkeit, definiert.
Nutzungsflächenarten
Die Nutzungsflächenarten NUF 1 bis NUF 7 wurden unverändert übernommen.
„Räume, deren Zweckbestimmung noch nicht festlegbar ist“ unter NUF 7 sind neu hinzugekommen.
Netto-Raumfläche (NRF)
Die Ermittlungsregeln zur Netto-Raumfläche wurden deutlich angepasst: Für die Ermittlung sind nun die lichten Maße zwischen den Konstruktionen in Höhe der Oberkante der Boden- oder Deckenbeläge anzusetzen.
Rauminhalte des Bauwerks
Der Brutto-Rauminhalt wurde klarer als „Gesamtheit aller Rauminhalte eines Bauwerks oder eines Geschosses“ definiert.
Die Ermittlungsregeln zum Brutto-Rauminhalt, Netto-Rauminhalt und Konstruktions-Rauminhalt haben sich nur in Details der Benennungen geändert.
Grundflächen des Grundstücks
Bei der Grundstücksfläche (GF) wurde der Bezug zum Kataster entnommen, sodass die GF jetzt „die Gesamtheit er Grundflächen eines Grundstücks“ umfasst.
Was war neu in der Fassung DIN 277:2016-01
Die DIN 277 in der Fassung 2005-02 wurde zurückgezogen.
Die Norm wurde „verschlankt“ und in einigen Begriffen neu geformt. Die Teile 1 und 2 wurden zu einem Teil zusammengefasst.
Vor allem ist die schwer zu verwendende Unterteilung in BGF / BRI a, b und c entfallen.
Die Zuordnungsprobleme wurden dadurch gelöst, dass nun Flächen und Räume entweder allseitig umschlossen („R“) sind, oder eben nicht, dann sind sie Sonderflächen („S“).
Die recht komplexen Gliederungsebenen wurden abgeschafft, die Norm beschränkt sich nun auf das Nötigste.
Gleichzeitig wurden einige Namen geändert:
- so heißt die „Technische Funktionsfläche“ nun „Technikfläche (TF)“,
- die Netto-Grundfläche“ heißt „Netto-Raumfläche (NRF)“
- und die „Nutzfläche“ heißt „Nutzungsfläche (NUF)“.
Im Detail wurden einige Zuordnungsfragen gelöst.
Bezüge zu anderen Normen
Die internen Querverweise auf die DIN 276 wurden gestrichen, die DIN 276 steht ohnehin vor einer „Runderneuerung“, sie wird dann alleine für sich wirken können.
Die Veränderungen in den Begriffen machen die Norm nun auch kompatibel zur DIN EN 15221-6 (Facility Management) und zur DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau).
Die Änderung der DIN 277 hat Auswirkungen auf die Begriffe „Nutzfläche“ und „Brutto-Rauminhalt“, die mit dieser Ausgabe neu gefasst wurden.
Weitere Details zur aktualisierten DIN 277 und die neue korrekte Berechnung von umbautem Raum sowie von Nutzungs- und Grundstücksflächen (BGF, GF, BRI) in Bildern finden Sie in unseren Werken „Bauordnung im Bild“ und „Bauantrag“.