DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen
Wer barrierefreie Wohnungen und deren Außenanlagen bauen möchte, kommt um die DIN 18040-2 nicht herum. Die Norm legt Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Bewegungsflächen, Treppen, Türen, Rampen, Wohnräumen sowie von Wegen, Plätzen und Zugängen fest. Dabei definiert sie auch sensorische Anforderungen und Schutzziele.
Wofür steht die Norm DIN 18040-2?
Die DIN 18040-2 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Sie ist der zweite Teil der dreiteiligen Norm DIN 18040 (DIN 18040-1, DIN 18040-2, DIN 18040-3), die als Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen dient.
Was beinhaltet die Norm Din 18040-2? Anwendungsbereich.
Die DIN 18040-2 beinhaltet u.a.:
- Definition der Schutzziele
- Regelungen zu sensorischen Anforderungen. Dies betrifft z.B. visuelle, auditive oder taktile Hinweise für Wohnungsnutzungen
- Anforderungen an Bewegungsflächen
- Zulässige Neigungen und Gefälle
- Mindestbreiten von Verkehrsflächen
- Barrierefreie Treppen und Aufzüge
- Anforderungen an Pkw-Stellplätze
- Anforderungen an Sanitärräume
Grundsätzliche Schutzziele: barrierefrei und behindertengerecht
Die in der Norm DIN 18040-2 vorgegebenen Standards regeln die Planung und Ausstattung von barrierefreien Wohnungen und deren Außenanlagen. Damit ermöglichen sie Menschen mit Behinderungen deren Nutzung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe (§ 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).
Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen oder einen Rollstuhl benutzen.
Innerhalb von Wohnungen wird zudem unterschieden zwischen:
- barrierefrei nutzbare Wohnungen
- und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen (mit R gekennzeichnet).
Generelle Anforderungen an Zugangs- und Eingangsbereiche zu Wohnungen
Zugangs- und Eingangsbereiche müssen laut DIN 18040-2
- leicht auffindbar und
- barrierefrei erreichbar sein.
Zielgruppe | Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung |
---|---|
Personen mit Sehbehinderungen |
|
blinde Menschen |
|
Generell ist eine barrierefreie Erreichbarkeit von Zugangs- und Eingangsbereichen vom öffentlichen Raum aus erreicht, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt wurden:
- stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit der Haupteingänge
- Neigung max. 3 % bei Erschließungsflächen, andernfalls Erreichbarkeit durch Rampen oder Aufzüge; Längsneigung bis max.4 % bei Erschließungsfläche von bis zu 10 m Länge
- ebene Bewegungsfläche vor den Eingängen; Ausnahme: Bewegungsflächen vor Eingangstüren dürfen die für Entwässerungen notwendigen Neigungen aufweisen
Anforderungen an Flure und sonstige Verkehrsflächen zu und in Wohnungen
Flure zu Wohnungen
Die DIN 18040-2 schreibt vor, dass müssen Flure und sonstige Flächen des Verkehrs im Gebäude generell ausreichend breit für die Nutzung mit Rollstühlen oder Gehhilfen sein müssen, auch im Begegnungsfall.
Breiten von Fluren und Verkehrsflächen | Zulässige Mindestbreiten |
nutzbare Breite generell | mind. 150 cm |
nutzbare Breite in Durchgängen | mind. 90 cm |
nutzbare Breite, wenn nach höchstens 15 m Flurlänge je eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm angeordnet wird | mind. 120 cm |
Flure innerhalb von Wohnungen
Bezug | Anforderungen |
nutzbare Breite | mind. 120 cm |
Bewegungsflächen | mind. 150 cm x 150 cm |
Anzahl Bewegungsflächen in Fluren uneingeschränkt barrierefrei (R) | mind. einmal vorsehen (Anmerkung: Bewegungsflächen dürfen sich überlagern) |
Anforderungen an Rampenläufe und Podeste
Bezug | Anforderungen | |
Rampenläufe | Neigung | Max 6 % |
Querneigung | unzulässig | |
Entwässerung | Bei im Freien liegenden Rampen sicherstellen | |
nutzbare Laufbreite | Mind. 120 cm | |
max. Länge einzelner Rampenläufe | 600 cm | |
bei längeren Rampen und Richtungsänderung | Zwischenpodeste mit einer nutzbaren Länge von mind. 150 cm erforderlich | |
Bewegungsflächen | am Anfang der Rampe | mind. 150 cm x 150 cm |
am Ende der Rampe | mind. 150 cm x 150 cm |
Generelle Anforderungen an Türen
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen, sicher zu passieren und schwellenlos sein. Untere Türanschläge sowie Schwellen sind unzulässig, es sei denn, sie sind technisch erforderlich (dann max. 2 cm).
Anforderung an die Türgeometrie | Maße |
lichte Breite des Durchgangs | >90 cm |
lichte Höhe des Durchgangs, gemessen über OFF | >205 cm |
Tiefe der Türlaibung >90 cm | <26 cm |
Abstand von Drückern und Griffen zu Bauteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungselementen | >50 cm |
Höhe von zugeordneten Beschilderungen, gemessen über OFF | 120 – 140 cm |
Zusätzlich bestehen Anforderungen an manuell bedienbare Türen und automatische Türsysteme.
Anforderungen an Sanitärräume von Wohnungen
Barrierefreie Toiletten, Wasch- und Duschplätze, grundsätzliche Anforderungen
Wohnungen mit mehr als einem Sanitärraum benötigen laut DIN 18040-2 mindestens einen barrierefrei nutzbaren Sanitärraum. Uneingeschränkt barrierefreie Wohnungen (R), mit mehr als drei Wohn-/Schlafräumen erfordern einen ein zusätzlichen Sanitärraum mit mindestens einem Waschtisch und einem WC-Becken vorzusehen. Dieser muss nicht barrierefrei sein.
- Barrierefreie Sanitärräume müssen auch von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Personen zweckentsprechend genutzt werden können.
- Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume aufschlagen.
- Türen von Sanitärräumen müssen von außen entriegelbar sein.
- Armaturen müssen als Einhebel- oder berührungslose Armaturen ausgeführt werden.
- Berührungslosen Armaturen brauchen Temperaturbegrenzungen.
- Die Wassertemperatur an den Auslaufarmaturen ist auf 45 °C zu begrenzen.
- Ausstattungselemente müssen sich visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abheben.
- Wände müssen bei Bedarf mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen nachrüstbar sein: neben dem WC, im Duschbereich, im Wannenbereich.
- Bei fensterlosen Sanitärräumen müssen alle Bedienelemente barrierefrei sein.
Bewegungsflächen in Sanitärräumen
Aufgrund der erforderlichen Bewegungsflächen in Sanitärräumen muss die Badgröße, z.B. für ein Rechteckbad, entsprechend angepasst werden.
Bezug | Anforderungen |
Bewegungsflächen, generell | dürfen sich überlagern |
Bewegungsflächen, vor den Sanitärobjekten | jeweils mind. 120 x 120 cm |
Bewegungsflächen, vor den Sanitärobjekten, uneingeschränkt barrierefrei (R) | jeweils mind. 150 cm x 150 cm |
WC-Becken, generell | müssen beidseitig anfahrbar sein. Ausnahme: einseitig anfahrbar nur, wenn die freie Wählbarkeit der gewünschten Anfahrseite auf andere Weise gegeben ist |
WC-Becken, Tiefe der Bewegungsfläche | mind. 70 cm (Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand) |
WC-Becken, Breite der Bewegungsfläche | mind. 90 cm |
Weitere Anforderungen der Sanitärräume betreffen die WC-Becken, die Waschplätze, die Duschplätze sowie die Badewannen.
Orientieren, Warnen, Informierung und Leiten
Hinweise für Wohnungsnutzungen können visuell, auditiv oder taktil wahrnehmbar gestaltet werden.
Informationen | Ausführung |
Visuelle Informationen für sehbehinderte Nutzer erkennbar sowie frei zugänglich |
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Akustische Informationen müssen auch für Nutzer mit eingeschränktem Hörvermögen hör- und verstehbar | |
Taktile Informationen |
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Erfahren Sie mehr über die Anforderungen der DIN 18040-2 in unserem Werk Praxis-Guide Hochbau.