03.03.2023

Biotopschutz und Baugenehmigung

Biotopschutz ist der Schutz von Lebensräumen und ihrer biologischen Vielfalt. Biotope können natürliche Lebensräume wie Wälder, Moore oder Gewässer sein, aber auch künstlich geschaffene Parks. Sind durch Baumaßnahmen geschützte Pflanzen und Tiere betroffen (Zugriffsverbot), ist zur Baugenehmigung eine Artenschutzprüfung nötig. Kommt es zu Beeinträchtigungen, können Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein.

Biotopschutz

Was versteht man unter Biotopschutz?

Biotopschutz ist der Schutz von Lebensräumen und ihrer biologischen Vielfalt. Ziel ist es, natürliche Ökosysteme und deren Funktionsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Was ist ein Biotop?

Definition

Ein Biotop ist ein Lebensraum für Tiere und Pflanzen mit bestimmten Merkmalen. Es kann sich um natürliche Lebensräume wie Wälder, Moore oder Gewässer handeln, aber auch um künstlich geschaffene Lebensräume wie Parks, Gärten oder landwirtschaftliche Flächen. Ein wichtiges Kriterium für ein Biotop ist eine ausreichende Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten, die dort leben und sich entwickeln können.

Bioschutz: Wegwarte
Wegwarte im Landschaftsschutzgebiet Unterer Neckar

Abgrenzung zum Naturschutz

Biotopschutz und Naturschutz verfolgen unterschiedliche Ziele. Naturschutz erreicht, dass Arten und Ökosysteme weiterleben. Biotopschutz erhält die Lebensräume. Ein Biotop kann ein Teil eines Ökosystems sein, ein Ökosystem kann aus vielen Biotopen bestehen.

Geschützte Arten

In Deutschland sind vor allem gefährdete Tierarten geschützt. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das die Erhaltung der Natur und ihrer Lebensräume sowie die Erhaltung der Artenvielfalt regelt.

Beispiele geschützter Arten in Deutschland (Tabelle)

Klasse Art Lebensraum
Säugetiere Biber Gewässer mit ufernahen Gehölzen
Fledermäuse Baumhöhlen, Baumkronen, freie Landschaft, Gewässer
Vögel Eisvogel klare Gewässer mit Kleinfischbestand
Heidelerche sonnige Offenflächen, Waldränder
Amphibien Moorfrosch Moore, Nasswiesen
Reptilien Zauneidechse strukturreiche Flächen im Offenland
Insekten Bläulinge sonnige Offenflächen, Waldränder
Libellen stehende Gewässer
Pflanzen Farne Wälder, Bachläufe
Orchideen Buchenwälder, Flachmoore

Wie funktioniert Biotopschutz allgemein?

Biotopschutz bezieht sich auf den Schutz natürlicher Lebensräume und ihrer Pflanzen- und Tierarten. Erreicht wird dies durch Maßnahmen wie:

  • Lebensräume erhalten und wiederherstellen
  • Schutz vor Aktivitäten, die die Umwelt beeinträchtigen können
  • Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen

Wie funktioniert Biotopschutz bei Bauvorhaben?

Ziel

Der Biotopschutz bei Bauvorhaben minimiert den Einfluss auf bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume. Eingriffe werden vermieden bzw. so klein wie möglich gehalten oder es werden Maßnahmen zum Ausgleich negativer Auswirkungen (Ausgleichsmaßnahmen) ergriffen. Beispiele dafür sind:

  • Schaffung neuer oder Wiederherstellung bestehender Biotope
  • Anlage von Grünflächen
  • Schutzmaßnahmen für geschützte Arten

Ausgleichsmaßnahmen sollen auf einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung basieren. Sie werden so gewählt, dass sie den verlorenen oder beeinträchtigten Lebensraum ähnlich ersetzen.

Biotopschutz beim Bauantrag

Vorgehensweise als Bauherr

Zur Klärung, ob das Baugrundstück ein geschütztes Biotop ist, empfehlen sich folgende Schritte:

  • Kontaktieren Sie die Naturschutzbehörde oder den zuständigen Fachdienst für Naturschutz in Ihrer Region.
  • So erlangen Sie Einsicht in Karten des Umweltamts zu ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
  • Recherchieren Sie zu Natura-2000-Gebieten.

Zu beachten ist, dass es auch nicht explizit ausgewiesene Biotope geben kann.

Vorgehensweise als Architekt

Als Entwurfsverfasser eines in einem Biotop liegenden Bauvorhabens empfehlen sich folgende Schritte:

Planungsphase, Bauantrag

  • Durchführen einer Artenschutzprüfung
  • Prüfen der Wirkfaktoren des Bauvorhabens
  • Beratung mit Experten und Naturschutzbehörden
  • sicherstellen, dass das Vorhaben den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht

Bauphase, Fertigstellung

  • Durchführen einer Umweltüberwachung zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zum Biotopschutz.

Wie läuft eine Artenschutzprüfung ab?

Eine Artenschutzprüfung (ASP) ist eine Überprüfung möglicher Auswirkungen eines Bauvorhabens auf geschützte oder gefährdete Arten. Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes ist sie für die Baugenehmigung notwendig. Die ASP läuft dreistufig ab:

  • Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
  • Stufe II: vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
  • Stufe III: Ausnahmeverfahren

Die Stufen II und III sind der verfahrensführenden Behörde vorbehalten. Sie prüft, inwiefern die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten und ob ggf. eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG möglich ist.

Die Stufe I, die im Verantwortungsbereich des Bauherrn liegt, beinhaltet u.a.:

  • Identifizieren gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume im Umfeld des Bauvorhabens durch Überprüfung von Dokumenten sowie Felderkundung
  • Bewerten möglicher Auswirkungen auf die Arten und ihre Lebensräume unter Einbeziehen wissenschaftlicher Studien und Expertenmeinungen
  • Maßnahmenkonzept zur Minimierung oder zum Ausgleich potenzieller Auswirkungen auf die Arten, z.B. Umzug von Arten, Änderung des Projektdesigns oder Schaffung von Ersatzlebensräumen

Rechtsgrundlagen

Europäische Richtlinien

  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
  • Vogelschutzrichtlinie

Nationale Gesetze

  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Naturschutzgesetze der Bundesländer

Arbeitshilfe

Laden Sie sich hier die „Checkliste zur arten- und biotopschutzrechtlichen Vorprüfung nach §§ 18, 44 BNatSchG für Bauvorhaben“ für Ihren Bauantrag herunter, damit Ihr Antrag schneller geprüft und bewilligt wird.

Autor*in: Bruno Stubenrauch (Dipl.-Ing. Architekt)