11.07.2022

BIM in der Technischen Ausrüstung – Entwicklung und Honorargestaltung

BIM setzt sich in der TA-Planung immer stärker durch: Immer mehr Projekte werden mit BIM durchgeführt. Bei der Arbeit mit BIM sind einige Punkte zur Honorar- und Vertragsgestaltung zu beachten. Im Interview erklärt der Honorarsachverständige Dipl.-Ing. Dipl. Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, worauf es nun ankommt.

BIM: Building Information Modeling

BIM (Building Information Modeling) steht für eine Arbeitsmethode, bei welcher die Bauplanung, die Bauausführung und das Facility Management miteinander vernetzt werden. Die Vernetzung findet mit Hilfe von Software statt.

BIM nimmt fast unhaltbar Einzug in den Arbeitsalltag, insbesondere bei der TA-Planung. Beim Einsatz von Building Information Modeling kommen jedoch immer mehr neue Herausforderungen und Anforderungen auf den Planer zu.

Wir sprachen mit dem Honorarsachverständigen für Technische Ausrüstung Dipl.-Ing. Dipl. Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer über derzeitige Marktentwicklung und die wichtigsten Eckpunkte zu BIM und Honorarfragen in der TGA.

Im Gespräch mit:

Martin Vielhauer

Dipl.-Ing. Dipl. Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer

Honorarsachverständiger TGA / Geschäftsführer TEG – SV GmbH / Autor bei HOAI und Vertragsrecht

Beschäftigt sich intensiv mit neuen Abwicklungs- und Honorarmodellen für die Technische Ausrüstung im Spannungsfeld der neuen HOAI.

 

WEKA: BIM ist derzeit in aller Munde. Ist Building Information Modeling die Zukunft und hat sich diese Planungsmethode am Markt bereits durchgesetzt?

Martin Vielhauer: Der Markt geht mit BIM sehr unterschiedlich um. Jedoch ist grundsätzlich festzustellen, dass in immer mehr Projekten BIM in der ein oder anderen Art umgesetzt wird.

WEKA: Was meinen Sie mit der „ein oder anderen Art“?

Martin Vielhauer: BIM ist zunächst einmal ein Oberbegriff, welcher unterschiedliche Teilaspekte, Möglichkeiten und Optionen unter sich vereint. Daher entstehen oft Missverständnisse bei den Projektbeteiligten, wenn sie über „BIM“ sprechen. Während viele unter BIM die reine 3D Planung verstehen, denken andere bereits an:

  • die Weiternutzung des digitalen Zwillings im FM-Bereich,
  • Möglichkeiten von veränderten Planungs- und Bauabläufen,
  • 4- bis 7-D Modelle,
  • bis hin zur Ableitung von Bestellvorgängen und industrieller Vorfertigung.

WEKA: Sollte sich nicht allmählich ein gewisser Standard am Markt für Planungsleistungen etabliert haben?

Martin Vielhauer: Organisationen wie z.B. buildingSMART unterstützen den Markt über freie Informationsbereitstellung, jedoch sind viele Planungsbüros derzeit durch ihr operatives Geschäft sehr stark gebunden.

Häufig bleibt wenig Zeit, sich mit der Vielzahl an Themen durch BIM auseinanderzusetzen. Zudem kommt es auch immer auf das Projekt an, welche „Art“ von BIM wirklich sinnvoll ist. Oft bestehen auch seitens der Auftraggeber noch gewisse Unsicherheiten zu den Vorteilen dieser Planungsmethoden und mit deren konkreten Umgang.

Des Weiteren müssen Anpassungen im Leistungsbild und Vertrag vorgenommen werden, was den Parteien oft noch schwerfällt. Auch der Umgang der öffentlichen Hand mit BIM hat einen großen Einfluss auf die Nutzung und der Weiterentwicklung in den Teilsegmenten der Bauwirtschaft.

WEKA: Was meinen Sie damit konkret?

Martin Vielhauer: Durch den Beschluss des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über einen mehrjährigen Stufenplan im Jahr 2015, BIM zwingend bei öffentlichen Infrastrukturprojekten einzusetzen, konnten sich die Marktteilnehmer darauf einstellen. Auf dieser Basis wurde entwickelt, geforscht und weitergebildet.

Des Weiteren ist das Marktsegment für Infrastruktur sehr stark durch die öffentliche Hand als Auftraggeber oder halbstaatlicher Unternehmen wie z.B. die Bahn dominiert, sodass sich auch leichter gewisse Standards und Vorgehen etablieren konnten.

WEKA: Und was ist mit dem Hochbau?

Martin Vielhauer: Bisher war die öffentliche Hand, als größter Bauherr in Deutschland, beim Thema BIM im Hochbau sehr zaghaft. Hierbei sind jedoch auch die Unterschiede zwischen Infrastruktur und Hochbau zu berücksichtigen.

Während es bei (halb-) öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen um zumeist größere Maßnahmen wie  Brücken, Fernstraßen und Bahnstrecken geht, sind Projekte im Hochbau oft sehr viel kleinteiliger bzw. klein-volumiger. Auch sind die Bauämter sehr unterschiedlich ausgestattet – sowohl bezüglich ihrer digitalen Möglichkeiten als auch ihres Personals.

Der massive Fachkräftemangel, vor allem in der TA, trifft auch den öffentlichen Bauherrn hart. Jedoch wurde im September 2021 durch das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat, als auch das Bundesministerium der Verteidigung der „Masterplan BIM für Bundesbauten“ vorgestellt. Dieser sieht vor, ab Ende 2022 zumindest bei neu zu planenden Bundesbauten BIM verbindlich vorzuschreiben und ebenfalls über Stufen verbindlich einzuführen. Auch die Bundesländer ziehen langsam nach (z.B. BIM-Cluster Bayern).

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WEKA: Welche Folgen erwarten Sie durch die Selbstverpflichtung des Bundes?

Martin Vielhauer: Ich gehe von einer weiteren Signal- und Anreizwirkung sowohl für die Bauämter der Bundesländer als auch für private Bauherrn aus. Viele Büros haben sowohl private als auch öffentliche Bauherrn als Kunden. Um sich nicht von einem Teilsegment ihrer Kundschaft trennen zu müssen, werden die TA-Büros in den nächsten 3-4 Jahren auf BIM-Methoden in verschiedener Ausprägung umstellen.

WEKA: Welche Herausforderungen sehen Sie bei der weiteren Einführung von BIM im Sektor der Technischen Ausrüstung?

Martin Vielhauer: Für die öffentlichen Bauherrn wird BIM ein Thema bei der Vergabe werden. Hier wird es in der Übergangszeit zu Schwierigkeiten kommen. Zum einen sollen auch kleine und mittelständige TA-Büros bei den Verfahren zum Zuge kommen können – Stichwort Mittelstandsförderung – zum anderen sind vor allem kleinere Büros erst im Aufbau von BIM Kompetenz.

Des Weiteren ist BIM ein „Team-Sport“. Ist ein Fachplaner im Team, der es nicht schafft, die BIM-Planungsmethode im Projekt umzusetzen, funktioniert BIM kaum noch. Dies ist vor allem bei Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand ein Risiko, da diese verfahrensinduziert jedes Mal völlig neue Planungsteams erzeugen.

WEKA: Was gilt es als Fachplanungsbüro bei BIM im Angebot zu beachten?

Martin Vielhauer: Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Auf den ersten Blick scheinen die meisten Themen meist klar. Jedoch führt vor allem die Interpretation von Begrifflichkeiten und Leistungen während des Projektverlaufes dann oft zu Konflikten.

Missverständnisse und Definitionsungenauigkeiten zur Ausprägung von LOD, Datadrops, BIM-Collab-Umgebungen, Besprechungswesen und Prüfroutinen lassen zwischen dem Angebotspreis und der tatsächlich zu erbringenden Leistung oft große Lücken klaffen.

WEKA: Welche Themen würden Sie bei der Honorarermittlung bei BIM in der TA besonders kritisch sehen?

Martin Vielhauer: Seit dem Entfall der verbindlichen Mindestsätze ist zunehmend festzustellen, dass mehr und mehr kreative und eigenentwickelte TA-Leistungsbilder entstehen. Dabei werden dann klassische HOAI-Grundleistungen mit BIM-Leistungen und besonderen Leistungen gemischt, um sie dann doch mit alten Teilleistungspunkten nach HOAI zu bewerten.

Dies ist grundsätzlich nicht verwerflich, es besteht schließlich Vertragsfreiheit. Außerdem hat schon immer der Vertrag die Leistung bestimmt und nicht die HOAI. Jedoch muss meiner Meinung nach der tatsächliche Aufwand des abgefragten Leistungsbildes viel genauer bewertet werden, als dies noch früher der Fall war.  Die Zeiten des klassischen HOAI-Rechners sind vorbei.

Vielen Dank, Herr Vielhauer, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Fragen zu beantworten!

Was Sie bezüglich der Honorar- und Vertragsgestaltung beachten müssen, wird ausführlich im neuen Kapitel „BIM in der TGA – Einstieg zu Honorar, Leistung und Abläufe“ im Praxiskommentar HOAI und Vertragsrecht erläutert (ab November 2022). Profitieren Sie von zahlreichen Tipps und Tricks für Ihre Praxis. Damit sichern Sie das Honorar, das Ihnen zusteht!
Autor*in: WEKA Redaktion