Nutzfläche nach der aktuellen DIN 277
Die Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277 bestimmt die Nutzungsflächenarten und ihre Funktionalität. Die unterschiedlichen Nutzungsflächen konkret genutzter Gebäudeflächen werden in Nutzungsgruppen gegliedert. In einem Gebäude kommen meist verschiedene Nutzungsgruppen zur Anwendung.
Die Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277, bis 2016 als Nutzfläche (NF) bezeichnet, ist ein Teil der Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes.
Der Entwurfsverfasser ist gefordert, Flächen korrekt zu berechnen. Die Flächen sind maßgebend für die Kostenermittlung nach der DIN 276 „Kosten im Hochbau“ sowie für die Flächenbemessung im Facility-Management nach DIN EN 15221-6.
Anwendungsbereich
Die DIN 277, Fassung 2021-08, ist Grundlage für die Berechnung der Grundflächen von Bauwerken unterschiedlicher Nutzung. Sie legt die Gliederung der Netto-Grundfläche in Nutzflächen sowie in Technische Funktionsflächen (TF) und Verkehrsflächen (VF) im Einzelnen fest und gibt Beispiele für die Zuordnung von Grundflächen und Räumen an.
Nutzflächen nach DIN 277
Welche Flächen sind Nutzungsflächen?
Die unterschiedlichen Nutzungsflächen werden in Nutzungsgruppen gegliedert. Jede Gruppe bezieht sich auf einen Teil der Gebäudefläche, der genutzt wird.
Die Nutzungsgruppen sind nicht einer Gebäudeart gleichzusetzen. In einem Gebäude kommen in den meisten Fällen verschiedene Nutzungsgruppen zur Anwendung.
Zur ersten Nutzungsgruppe (NUF 1) „Wohnen und Aufenthalt“ zählen folgende Räume:
- Wohnräume
- Schlafräume
- Beherbergungsräume
- Küchen in Wohnungen
- Gemeinschaftsräume
- Aufenthaltsräume
- Bereitschaftsräume
- Pausenräume
- Teeküchen
- Ruheräume
- Warteräume
- Speiseräume
- Hafträume
usw.
Zur NUF 2 „Büroarbeit“ zählen:
- Büroräume
- Großraumbüros
- Besprechungsräume
- Konstruktionsräume
- Zeichenräume
- Schalterräume
- Aufsichtsräume
- Bürogeräteräume
usw.
Die Nutzungsgruppe NUF 3 beschäftigt sich mit den Produktions- und Forschungsräumen, und andere Gruppen umfassen die Räumlichkeiten mit anderen Funktionalitäten.
Eine ausführliche Tabelle finden Sie in unserem Werk Bauordnung im Bild. Grundflächen, die wechselnd genutzt werden, sind der überwiegenden Nutzung nach der Tabelle zuzuordnen.
NUF 7 enthält „Räume, deren Zweckbestimmung noch nicht festgelegt ist“. Diese Neuerung ist in der neuen Fassung DIN 277 hinzugekommen. Das ist zwar normtechnisch sinnvoll, jedoch mit dem Bauordnungsrecht unvereinbar. Aus Gründen von Brandschutz und Statik kann es keinen Raum ohne eine angenommene Nutzung geben. Daher sollte diese Zuordnung vorsichtig verwendet werden.
Die NUF 7 kann auch dazu dienen, Umkleide- und Sanitärräume gesondert auszuweisen, um entsprechend die Flächen nach DIN EN 15221 (Sanitärflächen, SF) nachzuweisen.
Welche Räume zählen nicht zur Nutzungsfläche?
Nicht zur Nutzungsfläche (NUF) zählen die Räume, die als Verkehrsfläche (VF) oder Technikfläche (TF) klassifiziert werden.
Zur Verkehrsfläche (VF) gehören:
- Rampen
- Fahrbahnen
- und Rangierflächen zwischen den Stellplätzen in Garagen
Zur Technikfläche (TF) zählen die Grundflächen, die zum Betrieb technischer Anlagen zur Ver- und Entsorgung des Bauwerks unmittelbar erforderlich sind, z. B.:
- Lagerflächen für Brennstoffe
- Löschwasser
Die NUF kann auch über die gegebene Gliederungsebene hinaus verfeinert werden, dies gilt auch für Technik- und Verkehrsflächen.
Die Berechnung der Nutzungsfläche ist für die Nachweisverfahren nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erforderlich.
Begriffe
Brutto-Grundfläche (BGF)
Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks und deren konstruktive Umschließungen. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Netto-Raumfläche und Konstruktions-Grundfläche.
Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören nicht nutzbare Dachflächen etc. sowie konstruktiv bedingte Hohlräume.
Tab. 1: BGF
Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes | |
Netto-Raumfläche (NRF)
|
Konstruktions-Grundfläche (KGF)
|
Netto-Raumfläche (NRF)
Die Netto-Raumfläche gliedert sich in Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche. Die unterschiedlichen Nutzungsflächen werden weiter untergliedert in sieben Nutzungsgruppen der DIN 277:2021-08. Die Netto-Raumfläche schließt die Grundflächen ein von:
- freiliegenden Installationen
- fest eingebauten Gegenständen, wie z.B. Leitungen, Heizungs- und Klimageräten, Sanitärobjekten
- nicht raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen
- Einbaumöbeln
- nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern
- Wandöffnungen und Wandnischen mit einem lichten Querschnitt über 1 m²
- Aufzugsschächten
Wohnfläche
Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.
Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?
Nicht zur Wohnfläche zählen:
- Keller- und Abstellräume
- Garagen
- gewerbliche Nutzungen und bauordnungsrechtlich nicht nutzbare Räume
Bestimmte Räume oder Flächen werden nur anteilig angerechnet.
Achtung: Bei der Berechnung der Wohnungsgröße (ist hier Wohnfläche gemeint?) wird als Basis die überalterte Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFIV) verwendet. Diese abweichende Definition hat nichts mit der Nutzfläche nach DIN 277 zu tun.
Weitere Details über die Nutzfläche sind in unserem Werk „Bauordnung im Bild“ enthalten.