25.04.2020

Erläuterung – Berechnung Bruttorauminhalt

Der Brutto-Rauminhalt ist die wesentliche Größe, die in der DIN 277 – Rauminhalte für den Hochbau – definiert wird. Rauminhalte sind in Kubikmeter (m³) anzugeben.

Bruttorauminhalt

Der Bruttorauminhalt (BRI) ist als „Gesamtheit aller Rauminhalte eines Bauwerks oder eines Geschosses“ definiert. Es geht dabei um einen wichtigen Begriff aus der DIN 277.

Brutto-Rauminhalt = Brutto-Grundfläche × Höhe in m³

Bruttorauminhalt_Elemente

Elemente des Brutto-Rauminhalts

Der BRI wird von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen, die von den Gründungsflächen, den Außenwänden und den Dächern gebildet werden. Er ist die Maßzahl für das Gebäudevolumen.

Rauminhalt ist der allseits von Bauteilen umbaute Raum eines Gebäudes.

Der umbaute Raum ist abzugrenzen von der Baumasse und vom beheizten Bauwerksvolumen.

Die zulässige Baumasse

Die zulässige Baumasse gibt in Gewerbegebieten und Industriegebieten das Maß der baulichen Nutzung vor und bestimmt damit entscheidend die vertikale und horizontale Ausdehnung eines Gebäudes auf dem Baugrundstück und die Bebauungsdichte eines Baugebiets.

Die Baumasse ist nach den Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden des untersten Vollgeschosses bis zur Decke des obersten Vollgeschosses zu ermitteln. Für die Anwendung dieser Berechnungsmethode ist wesentlich, dass bei dem Gebäude Vollgeschosse und eine Geschossdecke der obersten Räume vorhanden sind.

Die Baumassen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen, einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände und Decken, sind mitzurechnen.

Das beheizte Bauwerksvolumen

Das beheizte Bauwerksvolumen ist dagegen Nenngröße des Energieeinsparungsrechts. Dabei handelt es sich um das Volumen eines Gebäudes, das von der Wärme übertragenden Umfassungsfläche eingeschlossen wird.

Aus energetischer Sicht ist eine Reihenhausbebauung gegenüber einer Kettenhausbebauung sowie ein Doppelhaus gegenüber einem Einzelhaus günstiger, weil das Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungsflächen zum Bauwerksvolumen kleiner ist. Je kleiner das Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungsfläche zum beheizten Bauwerksvolumen ist, desto geringer sind die Wärmeverluste.

Unnötige beheizte Anbauten, Vorbauten, Vor- und Rücksprünge und Dachaufbauten sollen deshalb vermieden werden. Nicht beheizte Anbauten wirken sich dagegen nicht negativ auf die Wärmebilanz eines Gebäudes aus.

Der umbaute Raum

Für die Feststellung von Baukosten, Gebäudewerten oder für Wirtschaftlichkeitsvergleiche ist dieser Wert ebenso maßgebend wie für verlässliche Kostenannahmen in allen Bauphasen. Im Sprachgebrauch und in der Fachliteratur wird für den Brutto-Rauminhalt (BRI) nach wie vor der weitestgehend synonym verwendete Begriff „Umbauter Raum“ verwendet.

Weitere Details über die Grundflächenzahl sind in unserem Werk „Bauordnung im Bild“ enthalten.

Autor*in: WEKA Redaktion