20.04.2022

Bauordnung

Bei den 16 Bauordnungen in Deutschland handelt es sich um Gesetze. Sie werden vom Landtag der Bundesländer beschlossen.

Gesetzbuch mit Modellhaus aus Holz und Gesetzeshammer aus dem Gericht beispielhaft für die Bauordnung aller Bundesländer

Die Bauordnung regelt, wie das konkrete Bauwerk errichtet oder geändert werden darf, damit davon keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Sie stellt baulich-technische Anforderungen und gibt die erforderlichen Verfahren vor.

Was versteht man unter Bauordnung?

Die Bauordnungen der Bundesländer gelten für „alle baulichen Anlagen und Bauprodukte“ und regeln zahlreiche Grundsatz- und Detailfragen, z.B. wie ein Grundstück bebaut werden darf, welche Genehmigungspflichten oder welche brandschutztechnischen Anforderungen an das Baumaterial bestehen.

Der Brandschutz und der Grenzabstand spielen die zentrale Rolle. Das reicht von Regelungen zu Feuerwehrzufahrten und einzuhaltenden Abstandsflächen über die Definition zugelassener Bauprodukte und die Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen bis hin zu Bestimmungen über notwendige Treppenräume und Flure in Gebäuden sowie über Mindestanforderungen an die Ausstattung von Wohnungen oder über Vorschriften zum barrierefreien Bauen.

Zudem sind die Vorgehensweisen bei Bauantrag und Baugenehmigung festgelegt. Dabei geht es einerseits um die grundsätzliche Frage, in welchen Fällen das Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist und wann nicht. Andererseits wird das Verfahren der Baugenehmigung genau beschrieben: vom Bauantrag des Bauherrn bis zur Zustimmung oder Ablehnung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Was regelt das Bauordnungsrecht?

Das Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen an ein konkret geplantes Bauvorhaben. Ziel ist es, Gefahren für Leben und Gesundheit zu vermeiden.

Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind die Anforderungen

  • an das Grundstück und seine Bebauung (Abstandsflächen, Erschließung, Stellplatzbedarf …),
  • an einzelne Räume, Wohnungen, Stellplätze sowie
  • an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (Brandschutz, Standsicherheit, Verkehrssicherheit usw.)

Grundlagen des Bauordnungsrechts finden sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer. Daneben gelten Sonderbauverordnungen, Verfahrensvorschriften und Technische Baubestimmungen.

Welche Arten von Baurecht gibt es?

In Deutschland wird zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht unterschieden. Das Bauordnungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts.

Das öffentliche Baurecht ordnet die Nutzung der Flächen in Städten und Gemeinden, die Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich und bestimmt Baugrenzen (Bauplanungsrecht). Es legt darüber hinaus fest, wie Gebäude und bauliche Anlagen sicher errichtet, genutzt, verändert oder beseitigt werden dürfen (Bauordnungsrecht).

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen denjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag geben (Auftraggeber) und den Beteiligten, die das Bauwerk planen und ausführen (Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker): zum Beispiel Bauvertragsrecht, Werkvertrag, Gewährleistung.

Landesbauordnungen (LBO): Aktualisierungsdatum

Bauordnungen (Stand 22.04.2024) Abkürzung Inkrafttreten der letzten Änderung
Landesbauordnung Baden-Württemberg LBO BW 25.11.2023
Bayerische Bauordnung BayBO 01.08.2023
Bauordnung für Berlin BauO Bln 30.12.2023
Brandenburgische Bauordnung BbgBO 30.09.2023
Landesbauordnung Bremen BremLBO 01.01.2023
Hamburgische Bauordnung HBauO 01.01.2024
Hessische Bauordnung HBO 02.08.2023
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern LBauO M-V 17.04.2024
Niedersächsische Bauordnung NEU NBauO 01.07.2024
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen NEU BauO NRW 01.01.2024
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz LBauO Rh-Pf 15.12.2022
Landesbauordnung Saarland LBO Saarl. 12.04.2024
Sächsische Bauordnung NEU SächsBO 19.03.2024
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt BauO LSA 21.02.2024
Landesbauordnung Schleswig-Holstein NEU LBO S-H 05.07.2024
Thüringer Bauordnung ThürBO 19.07.2024

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Autor*in: WEKA Redaktion