Bauordnung
Bei den 16 Bauordnungen in Deutschland handelt es sich um Gesetze. Sie werden vom Landtag der Bundesländer beschlossen.
Die Bauordnung regelt, wie das konkrete Bauwerk errichtet oder geändert werden darf, damit davon keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Sie stellt baulich-technische Anforderungen und gibt die erforderlichen Verfahren vor.
Was versteht man unter Bauordnung?
Die Bauordnungen der Bundesländer gelten für „alle baulichen Anlagen und Bauprodukte“ und regeln zahlreiche Grundsatz- und Detailfragen, z.B. wie ein Grundstück bebaut werden darf, welche Genehmigungspflichten oder welche brandschutztechnischen Anforderungen an das Baumaterial bestehen.
Der Brandschutz und der Grenzabstand spielen die zentrale Rolle. Das reicht von Regelungen zu Feuerwehrzufahrten und einzuhaltenden Abstandsflächen über die Definition zugelassener Bauprodukte und die Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen bis hin zu Bestimmungen über notwendige Treppenräume und Flure in Gebäuden sowie über Mindestanforderungen an die Ausstattung von Wohnungen oder über Vorschriften zum barrierefreien Bauen.
Zudem sind die Vorgehensweisen bei Bauantrag und Baugenehmigung festgelegt. Dabei geht es einerseits um die grundsätzliche Frage, in welchen Fällen das Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist und wann nicht. Andererseits wird das Verfahren der Baugenehmigung genau beschrieben: vom Bauantrag des Bauherrn bis zur Zustimmung oder Ablehnung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Was regelt das Bauordnungsrecht?
Das Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen an ein konkret geplantes Bauvorhaben. Ziel ist es, Gefahren für Leben und Gesundheit zu vermeiden.
Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind die Anforderungen
- an das Grundstück und seine Bebauung (Abstandsflächen, Erschließung, Stellplatzbedarf …),
- an einzelne Räume, Wohnungen, Stellplätze sowie
- an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (Brandschutz, Standsicherheit, Verkehrssicherheit usw.)
Grundlagen des Bauordnungsrechts finden sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer. Daneben gelten Sonderbauverordnungen, Verfahrensvorschriften und Technische Baubestimmungen.
Welche Arten von Baurecht gibt es?
In Deutschland wird zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht unterschieden. Das Bauordnungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts.
Das öffentliche Baurecht ordnet die Nutzung der Flächen in Städten und Gemeinden, die Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich und bestimmt Baugrenzen (Bauplanungsrecht). Es legt darüber hinaus fest, wie Gebäude und bauliche Anlagen sicher errichtet, genutzt, verändert oder beseitigt werden dürfen (Bauordnungsrecht).
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen denjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag geben (Auftraggeber) und den Beteiligten, die das Bauwerk planen und ausführen (Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker): zum Beispiel Bauvertragsrecht, Werkvertrag, Gewährleistung.
Landesbauordnungen (LBO): Aktualisierungsdatum
Bauordnungen (Stand 22.04.2024) | Abkürzung | Inkrafttreten der letzten Änderung |
Landesbauordnung Baden-Württemberg | LBO BW | 25.11.2023 |
Bayerische Bauordnung | BayBO | 01.08.2023 |
Bauordnung für Berlin | BauO Bln | 30.12.2023 |
Brandenburgische Bauordnung | BbgBO | 30.09.2023 |
Landesbauordnung Bremen | BremLBO | 01.01.2023 |
Hamburgische Bauordnung | HBauO | 01.01.2024 |
Hessische Bauordnung | HBO | 02.08.2023 |
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern | LBauO M-V | 17.04.2024 |
Niedersächsische Bauordnung NEU | NBauO | 01.07.2024 |
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen NEU | BauO NRW | 01.01.2024 |
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz | LBauO Rh-Pf | 15.12.2022 |
Landesbauordnung Saarland | LBO Saarl. | 12.04.2024 |
Sächsische Bauordnung NEU | SächsBO | 19.03.2024 |
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt | BauO LSA | 21.02.2024 |
Landesbauordnung Schleswig-Holstein NEU | LBO S-H | 05.07.2024 |
Thüringer Bauordnung | ThürBO | 19.07.2024 |
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