Baugrundgutachten
Dieser Beitrag hilft dabei, Möglichkeiten und Grenzen von Baugrundgutachten zu erkennen und zu bewerten.
Das Baugrundgutachten ist die Basis für Planer, die Bauwerke auf dem Baugrundstück planen und realisieren. Das Gutachten liefert insbesondere Aussagen über Gründungsmöglichkeiten und Belastbarkeit des Baugrunds (zulässige Bodenpressung, Pfahlwiderstand …), charakteristische Bodenparameter und Grundwassereigenschaften und -stand.
Das Bodengutachten ist immer ein Teil vom Baugrundgutachten. Für ein Bodengutachten werden Bodenuntersuchungen durchgeführt und analysiert.
Wann ist ein Baugrundgutachten notwendig?
Baugrundrisiken gehören zu den unerfreulichsten Tatsachen des Bauens – was immer man unter der Erde findet, es macht das Projekt teurer und verzögert das Vorhaben. Aus gutem Grund ist es daher geboten, solche Risiken im Vorfeld jeder konkreten Planung detailliert zu untersuchen und auch auszuschließen. Unterbleiben solche Untersuchungen, haftet der Planer.
Ein Architekt darf nicht von Kampfmittelfreiheit eines Baugrundstücks ausgehen, wenn er Haftungsansprüche vermeiden will. Grundsätzlich ist mindestens zu dokumentieren und kompetent zu klären, ob und wenn ja welche Risiken im Boden liegen.
Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung werden den Bauausführenden durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt, um bei Berücksichtigung Komplikationen bei der
- Realisierung des Bauvorhabens,
- Zeitverzögerung,
- Rechtsstreitigkeiten
- und Baukostenerhöhung
auszuschließen.
Ein Baugrundgutachten ist daher immer bei Bauvorhaben notwendig, um Folgerisiken zu vermeiden.
Was genau wird bei einem Baugrundgutachten gemacht?
Bei jedem Neubau ist das Baugrundgutachten die Basis: Mit ihm werden sowohl die Tragfähigkeit des Baugrunds festgestellt als auch Aussagen zu Grund- und Schichtenwasser getroffen. Die sich ergebenden Konsequenzen für Gründung und Abdichtungen sind für Kosten und Nutzbarkeit des Vorhabens in der Regel entscheidend.
Zusammen mit der Analyse der Grundwassersituation wird zudem regelmäßig die Versickerungsfähigkeit des Bodens bestimmt. Zu klären ist dabei die Frage, ob anfallendes Niederschlagswasser auch im Starkregenfall vor Ort versickert werden kann oder teuer in Rigolen oder Stauraumkanälen gepuffert und dann in den öffentlichen Kanal abgeleitet werden muss.
Ein Teil von Baugrundgutachten sind Altlastenuntersuchungen, die bei Vorhaben insbesondere im besiedelten Bereich eine sehr große Rolle spielen.
Woher bekommt man ein Baugrundgutachten und wer darf es erstellen?
Baugrundgutachter sind i.d.R. Geologen. Der Berufstitel ist nicht geschützt, daher können es auch Fachleute mit ähnlichen Qualifikationen sein. Der Baugrundgutachter begleitet im Auftrag des Bauherrn optional den Bauprozess vom Beginn der Entwurfs- und Genehmigungsplanung an. Bis zum Start der Werkplanung muss das Baugrund/Gründungsgutachten vorliegen.
Aufgaben des Baugrundgutachters nach DIN 4020:
- Baugrund- und Gründungsgutachten erstellen
- geotechnische Untersuchungen planen
- Zusammenhang zwischen Bodenverhältnissen und Bauplanung einschätzen
- gewonnene Erkenntnisse dem Bauherrn, Entwurfsverfasser und Gutachtern anderer Fachgebiete erläutern
Warum ist ein Baugrundgutachten wichtig?
Die Baugrunduntersuchungen für ein Baugutachten müssen die Anforderungen der DIN 4020 erfüllen. Die DIN 4020 stellt die grundlegende Regel der Technik dar und fordert, dass für jede Bauaufgabe Aufbau und Beschaffenheit von Boden und Fels im Baugrund sowie die Grundwasserverhältnisse ausreichend bekannt sein müssen.
Damit sollen insbesondere die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks sowie die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Umgebung sicher beurteilt werden können.
Ist ein Baugrundgutachten Pflicht?
Wenn die Anforderungen von DIN 4020 nicht erfüllt werden, muss dies im Einzelnen begründet werden. Die Bauaufsicht bzw. der Prüfingenieur prüft vor Erteilen der Baugenehmigung – soweit im Prüfprogramm des Vorhabens enthalten – das Einhalten der Anforderungen nach DIN 4020.
Eine Verletzung der Regeln der DIN 4020 kann den Straftatbestand des § 319 Strafgesetzbuch (Baugefährdung) erfüllen. Somit sind alle Vorgaben der DIN 4020 stets besonders zu beachten.
In § 9 Abs. 3 Pkt. 3 VOB/A wird verlangt, die Boden- und Grundwasserverhältnisse so zu beschreiben, dass deren Auswirkungen auf die bauliche Anlage und die Bauausführung hinreichend beurteilt werden können. Maßstab dafür, ob die Beschreibung der Boden- und Grundwasserverhältnisse in einer Leistungsbeschreibung dieser Anforderung genügt, ist das Einhalten der in DIN 4020 gestellten Forderungen.
Ein Sonderfall ist die Archäologie, die im Baugrundgutachten nicht fehlen darf. Mindestens Luftbildauswertungen und ggf. Suchschlitzgrabungen oder andere Methoden der groben Erkenntnisgewinnung sind im Verdachtsfall erforderlich.
Aus was besteht ein Baugrundgutachten?
Das Baugrundgutachten besteht aus Unterlagen zur
- Erkundung,
- Untersuchung
- und Dokumentation
des Baugrunds.
Der Baugrund wird in allen Facetten beurteilt. Hierbei werden insbesondere Angaben zur Bodenbeschaffenheit dargelegt. „Boden“ ist dabei alles, was sich unterhalb der sichtbaren Fläche befindet, gleichgültig, in welcher Tiefe und Ausdehnung, also der Bereich, der die Funktion des „Bauwerk-Trägers“ bzw. der „Bauwerks-Einbettung“ übernimmt.
Das Baugrundgutachten als Basis für Bauherrenentscheidungen und die Strukturierung des Projektablaufs wird in der Regel in zwei Teile gegliedert:
- einen Methodenteil (Untersuchungstechniken und -ergebnisse)
- und einen Ergebnisteil (Bewertung der Ergebnisse und Empfehlungen)
Methodenteil des Baugrundgutachtens
Kern des Baugrundgutachtens sind geotechnische Untersuchungen. Sie umfassen einen breiten Katalog von Bodeneigenschaften, die erkundet und dokumentiert werden.
Bodenprofile
Im Gutachten werden Bodenprofile dargestellt, die auf den ersten Blick ein Bild des Schichtaufbaus des untersuchten Grundstücks geben.
Grundwasserverhältnisse
Zweiter wesentlicher Aspekt im Baugrundgutachten ist die Darstellung der Grundwasserverhältnisse. Dabei geht es nicht nur um die Frage des Gebäudeschutzes gegen Feuchtigkeit, sondern auch um die Aggressivität des Grundwassers, also dessen physikalisch-chemische Eigenschaften.
Ergebnisteil des Baugrundgutachtens
Im Ergebnis der Untersuchungen stellt der Gutachter alle Daten, Erkenntnisse und Folgerungen zusammen.
Das Gutachten ordnet den Baugrund in eine geotechnische Kategorie ein, die dem Tragwerksplaner das Berechnen der nötigen Gründung ermöglicht. Nach DIN 4020 gibt es die folgenden geotechnischen Kategorien (GK):
- GK 1: für einfache bauliche Anlagen und einfache übersichtliche Baugrundverhältnisse
- GK 2: für Bauwerke und Baugrundverhältnisse mit mittlerer Schwierigkeit
- GK 3: für Objekte mit außergewöhnlicher Konstruktion/Größe, hohem Sicherheitsanspruch, großer Verformungsempfindlichkeit auf schwierigem Baugrund bzw. Bauwerke und Baugrundverhältnisse mit hohem Schwierigkeitsgrad.
Kerninhalte von Baugrundgutachten
Erkenntnisziel:
- Tragfähigkeit, Setzungsverhalten
- Baugrubengestaltung
- Grundwasserverhältnisse
- Versickerung
- Altlasten
- Kampfmittel
- Archäologie
Das Gutachten gibt in der Regel auch Hinweise zur
- Standsicherheit,
- Gebrauchstauglichkeit
- und Verformung
des anstehenden Baugrunds, dazu Hinweise zum
- Baugrubenverbau,
- zur Bauausführung
- und zu Sondergründungsmaßnahmen.
Wichtige Aspekte im Baugrundgutachten
Baugrundgutachten umfassen in der Regel nicht allein statische Erkundungen, sondern darüber hinaus auch Aussagen zu anderen wesentlichen Aspekten des Baugrundstücks aus bautechnischer Sicht:
- Senkungen und Setzungen aus Bergbau
- Bodenverunreinigungen
- Altlasten
- Kampfmittel
- Natur- und Artenschutz
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Hochwasser / Grundwasser
- archäologische / paläontologische Funde
Für die Tragwerksplanung sind Angaben zu Tragfähigkeit und Standsicherheit des Bodens aus dem Baugrundgutachten erforderlich.
Baugrundgutachten enthalten zudem eine Beurteilung der Möglichkeiten für bautechnische Lösungen der Aufgabenstellung nach dem Stand der Technik. Geotechnische Untersuchungen nach der Norm DIN 4020 sind Voraussetzung für die Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau nach DIN 1054.
Auch Gutachten zu Kampfmitteln sind wesentlicher Bestandteil der Erkenntnisse über ein Baugrundstück.
Hierbei unterscheidet man:
- vorlaufende (abschätzende) Gutachten auf der Basis von Luftbildauswertungen
- und prospektive Gutachten, die aus magnetoskopischen Erfassungen vor Ort Aussagen zu möglichen Munitionsresten und Blindgängern im Baugrundstück liefern.
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