Art und Maß der baulichen Nutzung
Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung gehören zu den wesentlichen Inhalten eines Bebauungsplans und sind neben den überbaubaren Grundstücksflächen und den örtlichen Verkehrsflächen zwingende Voraussetzung für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Für die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung gelten ergänzend zum Baugesetzbuch die Bestimmungen der […]
Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung gehören zu den wesentlichen Inhalten eines Bebauungsplans und sind neben den überbaubaren Grundstücksflächen und den örtlichen Verkehrsflächen zwingende Voraussetzung für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Für die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung gelten ergänzend zum Baugesetzbuch die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Art und Maß der baulichen Nutzung |
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Art der baulichen Nutzung
Mit der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung für einen bestimmten, abgegrenzten Teil des Geltungsbereichs wird der Gebietstyp nach den typisierten Baugebiet en der Baunutzungsverordnung festgelegt und damit die jeweils zulässigen Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen. Die Art der baulichen Nutzung trifft eine grundsätzliche Aussage über die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken und ist damit zentraler Inhalt eines Bebauungsplans. Die Beschreibung der Baugebiete und die dort festgelegten zulässigen oder auch ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungen werden unmittelbar Bestandteil des Bebauungsplans. Bei Wahrung des Gebietscharakters kann die Gemeinde den Gebietstyp noch erheblich modifizieren und die unterschiedlichen Baugebiete untereinander differenzieren.
Struktur der Vorschriften
Die …