31.05.2023

So gelingt der Architektenvertrag nach HOAI 2021

Ein korrekter Architektenvertrag nach HOAI ist die Voraussetzung für eine rechtssichere und reibungslose Zusammenarbeit zwischen Architekt oder Ingenieur und Bauherr. In diesem Beitrag erhalten Sie praktische Software-Tipps für die tägliche Anwendung und ein Muster für den Architektenvertrag. Außerdem erläutern wir grundlegende Fragen zum Architektenvertrag, zur HOAI und was Sie beachten sollten.

Handschlag über Bauplänen zum erfolgreichen Architektenvertrag

Die wichtigsten Fragen rund um den Architektenvertrag

Bevor wir Ihnen Software-Tipps für die alltägliche Umsetzung der HOAI empfehlen, sollen zunächst die Grundlagen über Planungsverträge von Architekten und Ingenieuren sowie die Honorarabrechnung geklärt werden. Lesen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist der Architektenvertrag?

Der Architektenvertrag oder auch HOAI-Vertrag ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Bauherrn und Architekten über die Erbringung von Architektenleistungen. Dieser kann durch eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande kommen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass sich Architekt und Bauherr über alle wesentlichen Punkte des Vertrages, wie z.B. die Leistungspflicht des Architekten und das Objekt bzw. das Bauvorhaben selbst, geeinigt haben.

Der Vertragsschluss muss die Leistungen umfassen, die Sie als Architekt abrechnen wollen. Außerdem sollten sich die Parteien über die Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit der Architektenleistung und die Honorarregelung geeinigt haben.

Inhalt und Rahmenbedingungen des Vertrages sind in Deutschland weitgehend durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Der HOAI-Vertrag umfasst:

  • Vertragsparteien
  • Leistungsumfang der Architektenleistungen
  • Haftung und Gewährleistung
  • Urheberrecht an den entworfenen Plänen
  • Bedingungen zur Vertragsauflösung
  • gegebenenfalls Zusatzleistungen

Den gesamten Gesetzestext können Sie in der HOAI 2021 nachlesen.

Was bedeutet honorarfreie Akquisition?

Einer der größten Architektenvertrag-Fallstricke ist die Grauzone zwischen honorarfreier und honorarpflichtiger Akquisition – Arbeiten, die vor der Beauftragung des Architekten geleistet werden. Honorarfreie Akquisition bedeutet, dass Architekten bestimmte Leistungen erbringen, ohne dafür ein Honorar zu verlangen, um sich Aufträge zu sichern oder Kunden zu gewinnen. Diese Leistungen können beispielsweise Wettbewerbe, Entwurfsskizzen oder erste Beratungsgespräche umfassen, die als unverbindliche Arbeiten gelten. Dies ist wichtig, um das Vertrauen potenzieller Auftraggeber zu gewinnen und sie von den Fähigkeiten und Ideen des Architekten zu überzeugen.

Unverbindliche Arbeiten werden jedoch von Bauherren durchaus als unentgeltliche Leistungen angesehen, auch wenn es sich um notwendige Vorarbeiten handelt. Damit dies nicht zu Lasten des Architekten geht, schützt ihn der HOAI-Vertrag.

Wie grenzt sich honorarfreie Akquisition vom HOAI-Vertrag ab?

Architekten haben Anspruch auf Vergütung, sofern es sich nicht um geringfügige Architektenleistungen handelt, die keine entsprechende Honorarvereinbarung erfordern. Unverbindliche Arbeiten bedeuten in der Phase der Akquisition, dass sich möglicherweise kein Auftrag aus den erbrachten Leistungen ergibt – nicht, dass es sich um honorarfreie, also kostenlose Leistungen handelt. Geringfügige Leistungen dagegen muss der Architekt im Rahmen der honorarfreien Akquisition auch ohne Vergütung erbringen.

Die Grenze zwischen geringfügigen und nicht geringfügigen Leistungen ist jedoch fließend und bedarf nicht zwingend eines schriftlichen Vertrages. Der HOAI-Vertrag tritt dann in Kraft, wenn Unterschriften oder Vollmachten für Verhandlungen mit Behörden oder Banken vorliegen.

Letztendlich wird vor Gericht von Fall zu Fall entschieden, ob ein konkludenter Architektenvertrag vorliegt. Sorgen Sie daher als Architekt am besten bei Vertragsschluss für klare Verhältnisse und treffen Sie rechtssichere Vereinbarungen mit dem Bauherrn. Nur so setzen Sie Ihre Honorare auch wirklich durch!

Wie wird das Architektenhonorar berechnet?

Das Abrechnungssystem der HOAI legt fest, in welcher Höhe und nach welchen Bemessungskriterien Architekten und Ingenieure ihre Honorare für Planungsleistungen berechnen können. Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach folgenden Bemessungskriterien:

  • den erbrachten Leistungen (gemäß den Leistungsphasen)
  • den anrechenbaren Kosten des Bauprojekts
  • der Honorarzone, in der das Bauobjekt eingeordnet ist
  • dem vereinbarten Honorarsatz, der zwischen Basis- und oberem Honorarsatz liegen muss
  • der Anwendung der richtigen Honorartafel

Sind diese Bemessungskriterien festgelegt bzw. bekannt, kann das richtige Honorar festgestellt werden. Als Architekt müssen Sie darauf achten, dass Ihre Abrechnung diesem System folgt. Ansonsten ist Ihre Rechnung nicht prüffähig und kann vom Auftraggeber zurückgewiesen werden. Informieren Sie sich, wie Sie den Abschluss einer wirksamen Honorarvereinbarung erzielen.

Unter welchen Bedingungen kann ein Architektenvertrag gekündigt werden?

Bauherren dürfen einen Architektenvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, dem Architekten die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen und ihn für möglicherweise entstandene Verluste zu entschädigen, falls kein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt.

Im Gegensatz zu Bauherren dürfen Architekten den Vertrag nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa grobe Vertragsverletzungen oder anhaltende Zahlungsverzögerungen. Nutzen Sie daher den Architektenvertrag, um besondere Kündigungsgründe und -bedingungen aufzunehmen, die von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Solche Regelungen können z.B. Kündigungsfristen, besondere Anforderungen an die Form der Kündigung oder besondere Kündigungsgründe enthalten.

Wichtig: Für bereits erbrachte Leistungen kann der Architekt auch nach der Kündigung noch haften, insbesondere wenn Planungsfehler erst später entdeckt werden.

Prüfen Sie den Architektenvertrag

Die HOAI soll sicherstellen, dass Architekten und Ingenieure ein vernünftiges Honorar für ihre Leistungen erhalten. Für Bauherren sollen durch die Regelungen der HOAI die Qualität der Bauplanung, der Ausschreibung und Vergabe sowie der Bauablauf sichergestellt sein.

Die Beweislast für das Zustandekommen eines Vertrages hat jedoch grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf Rechte aus dem Vertrag beruft. Wenn Sie als Architekt also einen Honoraranspruch gegen den Bauherrn geltend machen wollen, liegt die Beweislast bei Ihnen.

Prüfen Sie den Architektenvertrag, denn:

  • Sie wollen rechtssichere Vereinbarungen treffen, um Ihre Honorare durchzusetzen.
  • Sie möchten schnell und einfach Ihre Honoraransprüche ermitteln.
  • Sie wollen Ihre erbrachten Architekten-Leistungen prüffähig abrechnen.

Fachinformationen, Vertragsvorlagen und Software-Tipps für Architektenvertrag und Architektenhonorar

Sowohl der Umfang Ihrer Architektenleistungen und Ihre Haftung als auch Ihre Honoraransprüche hängen von einem wirksamen Architektenvertrag ab und werden durch diesen auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen bestimmt und festgelegt. Sind Sie noch auf der Suche nach einem Muster für Architektenvertrag bzw. HOAI-Vertrag? Oder wünschen Sie sich Unterstützung bei der Berechnung des Architektenhonorars? Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Software-Tipps zum Thema HOAI, dem Architektenvertrag und der Honorarabrechnung von Architektenleistungen in der täglichen Praxis.

HOAI-Musterverträge, Musterbriefe und Formulare für Architekten

Damit Sie als Architekt bereits beim Abschluss des Architektenvertrages auf der sicheren Seite und Ihre Honoraransprüche gesichert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einem rechtssicheren HOAI-Vertragsmuster zu orientieren.

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  • Architektenverträge und Ingenieurverträge nach aktueller HOAI 2021 inklusive Beratungsleistungen
  • Musterbriefe und Formulare nach HOAI wie Auftragsbestätigungen, Leistungsvereinbarungen für Nachträge und Rechnungsmuster
  • Musterbriefe und Bauverträge nach BGB 2018 und nach aktueller VOB für den Schriftverkehr mit Behörden, Bauherren und ausführenden Gewerken; Inkl. Mängelrügen und Abnahmeprotokolle
  • Checklisten und Formulare für alle Leistungsphasen für eine bessere Kontrolle des Bauablaufs
  • Musterschreiben und Excel-Berechnungsformulare zur Kostenermittlung und Kostenkontrolle

Erhalten Sie einen ersten Einblick in die Vertragsvorlagen und laden Sie ein kostenloses Muster für den Architektenvertrag herunter.

Architektenhonorar

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 gegen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI entschieden. Aufgrund des EuGH-Urteils zur HOAI wurde die HOAI-Fassung von 2013 angepasst. Die HOAI 2021 trat am 01.01.2021 in Kraft und ist damit die aktuell gültige Fassung.

Die HOAI empfiehlt ein Architektenhonorar zwischen Basissatz und oberem Honorarsatz. Die Honorarempfehlungen der HOAI sollen einen ruinösen Wettbewerb unterbinden und gleichzeitig identische rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber schaffen.

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Mit dem Praxiskommentar HOAI und Vertragsrecht können Sie die Änderungen der HOAI 2021 sicher anwenden, angemessene Honorare erfolgreich verhandeln und mit aktuellen Vertragsmustern rechtssicher vereinbaren.

HOAI 2021 – Änderungen gegenüber der HOAI 2013:

  • Mit der HOAI 2021 gibt es kein verbindliches Preisrecht mehr.
  • Die Honorartafeln dienen den Vertragsparteien künftig zur Orientierung bei der Honorarermittlung.
  • Die Grundlagen und Maßstäbe zur Honorarermittlung bleiben erhalten.
  • Für eine wirksame Honorarvereinbarung genügt die Textform.
  • Für den Fall, dass die Parteien keine wirksame Honorarvereinbarung schließen, gilt der Basishonorarsatz (unterer Honorarsatz) als vereinbart.

Es ist immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige HOAI-Fassung anzuwenden.

HOAI-Schnellrechner

Der HOAI-Schnellrechner ist ein kostenloses Tool und praktisches Hilfsmittel, um schnell und einfach eigene Berechnungen durchzuführen. Lassen Sie sich die Honorartabellen nach Teilbereichen anzeigen und erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Bauprojekte.

Nutzen Sie den HOAI-Schnellrechner, um:

  • Transparenz zu schaffen: Erhalten Sie klare und nachvollziehbare Berechnungen der Honorarkosten.
  • Zeit zu sparen: Vermeiden Sie aufwendige manuelle Berechnungen und sparen Sie wertvolle Zeit.
  • Planungssicherheit zu gewinnen: Treffen Sie fundierte Entscheidungen auf Basis verlässlicher Kostenschätzungen.

Planen Sie Ihre Projekte effizient und wirtschaftlich – mit dem HOAI-Schnellrechner.

Honorarabrechnung nach HOAI 2021

Als Architekt möchten Sie schnell und einfach Ihre Honoraransprüche ermitteln, Leistungen eindeutig vereinbaren und prüffähig abrechnen.

Mit der Software Honorarabrechnung leicht gemacht treffen Sie mit wenigen Klicks eine genaue Aussage zu Ihren Honoraransprüchen. Dabei können Teilleistungen automatisch bewertet und einzeln vereinbart werden.

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Mit wenigen Eingaben berechnet die HOAI-Software den Honorarbetrag für die Teilleistungen und Leistungsphasen. Sie sehen sofort für alle Arten von Projekten und die wichtigsten Leistungsbilder, wie sich Ihr Honorar auf Zeit und Stundenlohn verteilt. Zudem können Honorarparameter flexibel eingestellt werden, um für Sie die optimale Honorarvereinbarung zu erzielen.

Vorteile der Abrechnungssoftware für Architekten und Ingenieure nach HOAI 2021:

  • Einfach Honorar nach HOAI 2021 ermitteln – Sie können anrechenbare Kosten ermitteln oder eingeben und Parameter wie Umbauzuschlag, Punktebewertung, besondere Leistungen, Nebenkostenpauschalen etc. wählen.
  • Detailliert aufgeschlüsselte Honorar-Angebote erstellen– Liefern Sie eine transparente Darstellung, wie sich Ihr Honorar zusammensetzt. Mit professionellen Angeboten, auf Wunsch aufgeschlüsselt mit Teilleistungen und allen Ihnen zustehenden Zusätzen, überzeugen Sie Ihre Bauherren vom Wert Ihrer Leistung.
  • Rechtssichere HOAI-Verträge abschließen – Vertragsmuster nach HOAI 2021 für die wichtigsten Leistungsbilder sind bereits enthalten.
  • Professionelle, prüffähige und rechtssichere Rechnungen erstellen– Auf Knopfdruck können Sie prüffähig abrechnen, unnötige Diskussionen vermeiden und die Zahlung beschleunigen.
  • Abschlagsrechnungen/kumulierte Rechnungen erstellen, Rechnungen verfolgen und Mahnungen versenden, erweiterten Projekt-Import und -Export integrieren.

Gut zu wissen: Die Software wird ständig weiterentwickelt, um aktuelle Anforderungen in Bauprojekten mit den Chancen der Honorarordnung optimal zu nutzen. Laden Sie die Gratis-Testversion herunter und finden Sie Ihre Lieblingsfunktion!

 

Fachkundige Beratung zu HOAI und Architektenvertrag

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen im Bereich HOAI-Vertrag und Architektenhonorar? Unsere erfahrenen Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen das Service-Team unter der Nummer (08233) 23-4050.

Für einen umfassenden Überblick über unsere Produkte für Architekten und Ingenieure besuchen Sie den WEKA-Shop. Darüber hinaus stellen wir Architekten und Ingenieuren kostenlose Muster-Vorlagen, Checklisten und detaillierte Informationen zusammen.

Autor*in: WEKA Redaktion