Wie Sie das Sicherheitskurzgespräch zu einem hochwirksamen Instrument machen
Das Sicherheitskurzgespräch ist eine Alternative bzw. Ergänzung zur Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Von der Unterweisung im arbeitsrechtlichen Sinne unterscheidet sich das Sicherheitskurzgespräch vor allem in Bezug auf Häufigkeit, Dauer und Methode.
Sicherheitskurzgespräche (meist mit SKG abgekürzt) sollen helfen, Unfälle, Verletzungen, berufsbedingte Erkrankungen, aber auch Sach- und Umweltschäden zu verhindern. Ein Sicherheitskurzgespräch kann eine rechtlich vorgeschriebene Unterweisung nicht ersetzen, sie dient in erster Linie zur Ergänzung.
Sicherheitskurzgespräche beziehen sich meist auf eine konkrete Situation oder Tätigkeit und dauern in der Regel zwischen 5 und 20 Minuten. Bevorzugte Themen des Sicherheitskurzgesprächs sind Gefährdungen am Arbeitsplatz. Beabsichtigt wird damit der ständige Sicherheitsdialog zwischen Beschäftigten und dem/den Verantwortlichen für den Arbeitsschutz und den jeweiligem Vorgesetzten.
Oberstes Ziel der Sicherheitskurzgespräche: mehr Schutz und Sicherheit!
Das Ziel des Sicherheitskurzgesprächs ist es natürlich, arbeitsschutzrelevante Gefährdungen zu vermeiden. Dabei geht es zunächst um sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen. Genauso wichtig ist aber die Entwicklung des sicherheitsgerechten Verhaltens und des Gefahrenbewusstseins der Beschäftigten.
Konkret drehen sich daher Sicherheitskurzgespräche um drei Punkte:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz am individuellen Arbeitsplatz
- Sensibilisierung für dort entstehende Gefahren und Gefährdungen für andere Kollegen oder betriebliche Vermögenswerte
- Entwicklung kontinuierlicher Verbesserungen.
Sicherheitskurzgespräche sind moderierte Gespräche
Der Anlass für ein Sicherheitskurzgespräch ergibt sich in aller Regel aus den spezifischen Tätigkeiten und den jeweiligen betrieblichen Umständen.
Wichtiger Hinweis: Jeder Beinahe-Unfall oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sollte Ursache für ein Sicherheitskurzgespräch oder eine entsprechende Sicherheitsunterweisung sein.
Im Gegensatz zur sicherheitstechnischen Unterweisung, die meist in Frontalform durchgeführt wird, handelt es sich beim Sicherheitskurzgespräch um ein (durch den Arbeitsschützer oder Vorgesetzten) moderiertes Gespräch, das die jeweiligen Beschäftigten aktiv mit einbezieht. Der Grund ist klar – die Beschäftigten sind grundsätzlich Experten, was die Situation vor Ort betrifft. Es ist also mehr als sinnvoll, mit ihnen den entsprechenden Dialog zu suchen. Mittels Gruppenarbeit unter Anleitung des Vorgesetzten und ggf. der Fachkraft für Arbeitssicherheit wird der eigene Arbeitsbereich unter sicherheitstechnischen oder gesundheitsschützenden Gesichtspunkten unter die Lupe genommen.
Weitere Merkmale der Sicherheitskurzgespräche sind meist
- ein relativ kleiner Gesprächskreis (maximal 10 Personen),
- eine anlassbezogene oder regelmäßige Durchführung (monatlich, viertel- oder halbjährlich,
- eine zeitlich überschaubare Dauer (5 bis 30 Minuten).
- Gespräche finden vor Ort (d. h. am Arbeitsplatz der Beschäftigten) statt.
- Inhaltlich geht es um konkrete Sachverhalte und nicht um generelle Sicherheitsvorgaben.
- Gespräche enden mit einem Ergebnis (Maßnahme, Vereinbarung oder Verhaltensauflage).
In 5 Schritten zum erfolgreichen Sicherheitskurzgespräch
Für den praktischen Ablauf eines Sicherheitskurzgesprächs hat sich das nachfolgende Schrittmodell bewährt. Dies ist allerdings kein Muss – individuelle Umstände oder Anforderungen können auch ein anderes Vorgehen vorgeben.
1. Zielformulierung
Moderator und Beschäftigte sollten sich gemeinsam darauf verständigen, welches sicherheitstechnische oder arbeitsschutzrelevante Ziel im Sicherheitskurzgespräch erreicht werden soll.
2. Informationen und Situationsanalyse
Alle im Arbeitsbereich oder für den Arbeitsplatz bedeutsame Gefahren bzw. Risiken werden zusammengetragen und deren Ursachen ermittelt.
3. Lösungsfindung
Im nächsten Schritt werden die spezifischen Umstände und Gegenmaßnahmen analysiert und ein Lösungsvorschlag erarbeitet.
4. Lösungsformulierung und verbindliche Zielvereinbarung
Die gefundene/n Lösung bzw. Lösungen werden als künftige Vorgehensweise formuliert und die zu ergreifenden Maßnahmen mit den Beschäftigten verbindlich vereinbart. Die Teilnehmer bestätigen dies per Unterschrift.
5. Kontrolle und Terminvereinbarung
Es empfiehlt sich, die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen in regelmäßigen Abständen auf ihre Durchsetzung hin zu überprüfen. Es sollte ein Folgetermin festgelegt werden.
Vorsicht: Gerade die Moderatoren eines Sicherheitskurzgesprächs sollten immer sicherstellen, dass sie auch verstanden werden. Dazu gehört neben einer verständlichen Sprache und der Verwendung visueller Darstellungsformen bei ausländischen Beschäftigten ggf. auch die Hinzuziehung eines Dolmetschers.
Dokumentation des Sicherheitskurzgesprächs ist ein Muss
Jedes Sicherheitskurzgespräch sollte grundsätzlich dokumentiert werden. Dies ist einerseits aus rechtlichen Gründen unverzichtbar – andererseits wird ein derartiges Vorgehen auch von den meisten Arbeitsschutzmanagementsystemen verlangt.
Es ist ohnehin sehr zu empfehlen, diese Sicherheitskurzgespräche fest in ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu integrieren. Ebenfalls wichtig: Sicherheitskurzgespräche müssen nicht zwingend von der Fachkraft für Arbeitssicherheit persönlich durchgeführt werden – eine fachliche Begleitung ist aber unbedingt empfehlenswert.