Wie Maschinen im Straßenbau sicher bedient werden
Es sind wahrlich gewaltige Kräfte und Massen, die bei Maschinen im Straßenbau beherrscht und gebändigt werden müssen. Um so wichtiger ist die genaueste Beachtung aller sicherheitsrelevanten Regeln und Vorschriften. Und zwar nicht nur im laufenden Betrieb, sondern auch beim Verladen und Transportieren, bei Unterbrechungen und Wartungsarbeiten.
Wie Maschinen im Straßenbau sicher bedient werden
Entscheidend für die Sicherheit des Maschineneinsatzes im Straßenbau sind natürlich die Qualifikation und das Verhalten der Menschen, die diese Maschinen bedienen. Beschäftigte dürfen nur dann mit dem Führen oder Warten beauftragt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig gesund und unterwiesen sind sowie einen Nachweis über die fachliche Eignung (ggf. durch Prüfungen bzw. ZUMBau-Qualifikation) erbringen können. Überdies muss von ihnen erwartet werden können, dass sie die Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sicherheit beginnt schon vor dem Start
Vor der Inbetriebnahme muss die Maschinenführerin bzw. der Maschinenführer eine Kontrolle auf offensichtliche Mängel vornehmen. Ebenso sind Schutz- und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Start darf nur vom vorgesehenen Maschinenführerplatz aus erfolgen. Vorher sind alle Sicherheitseinrichtungen zu aktivieren: vom Sicherheitsgurt über den Überrollschutz bis hin zu vorhandenen Kameras.
Ein Start ist nur dann zulässig, wenn Maschinen- und Ausrüstungsteile bzw. Anbaugeräte sich nicht selbsttätig in Bewegung setzen können.
Das wichtige Thema Standsicherheit
Bei allen Arbeiten muss die Standsicherheit der Straßenbaumaschinen gewährleistet werden. Insbesondere bei Bruch-, Gruben-, Halden-, Böschungs-, Graben- und Bordsteinkanten sind Sicherungsmaßnahmen gegen Umsturz-, Überroll- und Absturzgefahren zu prüfen.
Besteht bei Arbeiten auf Böschungen besondere Umsturz- oder Abrutschgefahr, bedarf es spezieller Sicherungsmaßnahmen: Möglich sind beispielsweise der Einsatz kleinerer Maschinen an Randbereichen, windengeführte Seilsicherung von Maschinen, Fahrwegs- und Kantenabsicherungen.
Gefragt ist Sicherheit, nicht Sportlichkeit!
Aufstiege, Standflächen und Plattformen müssen trittsicher gehalten, also z.B. regelmäßig von Schmutz, Feuchtigkeit und Schnee befreit werden. Beim Auf- und Abstieg sind die vorgesehenen Aufstiegswege einzuhalten, also kein Klettern, Springen oder Hochziehen! Vor dem Abstieg ist sicherzustellen, dass keine vorbeifahrenden Fahrzeuge eine Gefahr darstellen können.
So sehen sichere Arbeitspausen und -unterbrechungen aus
Wird die Arbeit unterbrochen, sind die Motoren stillzusetzen und die Straßenbaumaschinen müssen abgesichert werden:
- Für das Abstellen soll der Untergrund tragfähig und möglichst eben sein. Wird die Maschine in geneigtem Gelände abgestellt, muss sie etwa durch Unterlegkeile gegen Abrollen und Abrutschen gesichert werden.
- Die Arbeitsausrüstung ist abzusetzen, um gefahrbringende Bewegungen im Stillstand zu verhindern.
- Zusätzlich sind die Maschinen z.B. durch Absicherungen, Absperrungen, ausreichende Beleuchtung, Warndreiecke und Warnleuchten zu sichern.
- Entfernt sich die Maschinenführerin bzw. der Maschinenführer von der Maschine, ist diese gegen unbefugtes Ingangsetzen abzusichern (z.B. durch Mitnehmen des Zündschlüssels und Abschließen der Maschinenführerkabine).
Ein Sonderfall: Arbeiten in geschlossenen Räumen
Wird in geschlossenen Räumen (Hallen, Tunnel, Tiefgaragen, aber auch tiefe Gräben) mit dieselbetriebenen Straßenbaumaschinen gearbeitet, sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten erforderlich.
Insbesondere dürfen keine Gefährdungen über die Atemluft auftreten. Zunächst ist eine Substitutionsprüfung vorzunehmen: Können kraftstoffgetriebene Straßenbaumaschinen durch Akku- oder Elektroantrieb oder emissionsarme Gasmotoren ersetzt werden? Bei der Nutzung von dieselgetriebenen Straßenbaumaschinen sind die Arbeitsplatzgrenzwerte für Dieselrußpartikel und Stickoxide (NO, NO2) einzuhalten. Zu beachten sind dabei die Raumgröße, die Dieselmotorleistung und die Raumdichtung (ganz oder nur teilweise geschlossen). Abhängig vom Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung sind dann entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Sicheres Verladen und Transportieren von Straßenbaumaschinen
Die Sicherheit muss auch beim Verladen und beim Transport natürlich jederzeit gewährleistet sein:
- Für den Verladevorgang dürfen nur tragfähige und standsichere Rampen genutzt werden, die Sicherheit gegen Herunterschlagen und Abrutschen bieten.
- Die Rampen müssen die erforderliche Breite und Neigung aufweisen und den Steigungsfähigkeiten und Spurweiten der Straßenbaumaschinen entsprechen.
- Grundsätzlich sind bei der Befestigung auf dem Transportmittel die vorgesehenen und geeigneten Anschlagpunkte zu nutzen.
- Verfügt die Maschine über ein Knickgelenk, ist dieses beim Verladen formschlüssig gegen Bewegungen zu sichern.
- Bagger dürfen nur dann verladen werden, wenn der Oberwagen gegenüber dem Unterwagen gesichert ist (z.B. mit dem Arretierungsbolzen bzw. dem Arretierungsriegel).
Straßenbaumaschinen dürfen nur mit dafür vorgesehenen Stangen oder Seilen abgeschleppt werden. Beim Einsatz von Seilen müssen die Bremsen der Maschine voll funktionsfähig sein.
Wer darf Straßenbaumaschinen warten?
Wartungsarbeiten sind bei Straßenbaumaschinen nur erlaubt, wenn die Antriebe stillgelegt sind oder sich im speziellen Wartungsmodus laut Betriebsanleitung bzw. Betriebsanweisung befinden. Zusätzlich ist die Maschine bei Wartungsarbeiten gegen unerwartete Bewegungen zu sichern (z.B. durch Abstützungen und Arretierungen). Nur beauftragte und unterwiesene Personen dürfen die Wartungsarbeiten durchführen.