15.03.2025

Welche Aufgaben und Qualifikationen hat ein Gefahrstoffbeauftragter?

Die Gefahrstoffverordnung fordert eine fachkundige Person zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung – doch was bedeutet das genau? Der sogenannte Gefahrstoffbeauftragte ist meist eine solche vom Arbeitgeber bestimmte fachkundige Person. Er kann ihr verschiedene Aufgaben übertragen. Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Aufgaben ein Gefahrstoffbeauftragter im Detail übernehmen kann, welche Voraussetzungen für den "Job" erforderlich sind und welche gesetzliche Grundlage den Gefahrstoffbeauftragten stützt.

Frau lächelt in die Kamera, im Hintergrund Gefahrstofffässer. Symbolbild für Gefahrstoffbeauftragter.

Ein Gefahrstoffbeauftragter hat primär zwei Aufgaben: die Gefährdungen im Betrieb zu beurteilen, die beim Umgang mit Gefahrstoffen entstehen sowie den Arbeitgeber zum Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten. Im Zusammenhang mit den Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten kommt immer wieder die Frage auf:

Ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht? 

Nur unter bestimmten Umständen ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht, allerdings kommen diese Umstände in der Praxis häufiger vor. Arbeitgeber müssen nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) feststellen, ob die Beschäftigten des Unternehmens Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei der ausgeübten Tätigkeit Gefahrstoffe entstehen. Falls ja, müssen sie die Gefährdungen beurteilen. Kann der Arbeitgeber das nicht, weil es ihm an Wissen, Fähigkeiten oder Zeit mangelt, so muss ihn nach Gefahrstoffverordnung eine fachkundige Person (für Gefahrstoffe) beraten. Für diese fachkundige Person hat sich in der Praxis der Begriff „Gefahrstoffbeauftragter“ eingebürgert.

In den Vorschriften gibt es den Gefahrstoffbeauftragten als Rechtsfigur nicht! Daher sind die exakte Funktion, Stellung, Kompetenz und Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten im Gefahrstoffregelwerk nicht beschrieben.

Hinweis: Gefahrstoffbeauftragter ist kein offizieller Begriff

Unabhängig davon kann jeder Betrieb natürlich seinen Funktionsträgern beliebige Bezeichnungen zuordnen, zum Beispiel diejenigen, die im Bereich der Gefahrstoffe Aufgaben wahrnehmen, als „Gefahrstoffbeauftragte“ bezeichnen. Das macht diese Bezeichnung jedoch noch lang nicht „offiziell“ im Sinne irgendwelcher gesetzlicher Regelungen.

Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?

Zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist es vor allem, den Arbeitgeber, aber auch Mitarbeiter bei allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten sowie eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe durchzuführen. Qualifiziertes Personal wie Arbeitssicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte arbeiten dabei mit dem Gefahrstoffbeauftragten zusammen. Die Unternehmensleitung kann dem Gefahrstoffbeauftragten weitere Zuständigkeiten übertragen, wie die Erstellung und Pflege des Gefahrstoffkatasters.

Im Folgenden schlüsseln wir die möglichen Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten näher auf:

1. Bei der Gefährdungsbeurteilung & Beratung unterstützen

  • Identifikation von Gefahrstoffen: Ermitteln, ob Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden oder ob Gefahrstoffe entstehen bzw. freigesetzt werden.
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Bewertung möglicher Risiken für Gesundheit und Umwelt.
  • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen: Festlegung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen.
  • Beratung des Arbeitgebers & der Mitarbeiter: Unterstützung bei der sicheren Handhabung von Gefahrstoffen.

2. Gesetzliche Vorschriften einhalten

  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben: Sicherstellen, dass alle relevanten Gesetze und Vorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung, REACH, GHS) eingehalten werden.
  • Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen: Dokumentation von Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
  • Überprüfung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern: Sicherstellen, dass aktuelle Informationen zu Gefahrstoffen verfügbar sind.

3. Sicher mit Gefahrstoffen umgehen

  • Überwachung der Lagerung & des Transports: Sicherstellen, dass Gefahrstoffe fachgerecht gelagert und transportiert werden.
  • Kontrolle der Kennzeichnung: Überprüfung, ob Gefahrstoffe korrekt nach GHS/CLP-Verordnung gekennzeichnet sind.
  • Schulung & Unterweisung der Mitarbeiter: Durchführung von Schulungen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Notfallmaßnahmen.
  • Koordination mit Fachkräften für Arbeitssicherheit: Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzbeauftragten.

4. Gefahrstoffbeauftragter wirkt an Notfallmanagement mit

  • Erstellung von Notfallplänen: Entwicklung von Maßnahmen für den Fall eines Gefahrstoffaustritts oder Unfalls.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Beratung zu notwendigen Gesundheitsuntersuchungen für Mitarbeiter mit Gefahrstoffkontakt.

💡 Zusammenfassung Aufgaben Gefahrstoffbeauftragter

Der Gefahrstoffbeauftragte sorgt für Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen, unterstützt den Arbeitgeber bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und trägt zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren bei.

Die Infografik zeigt vier verschiedene Aufgabenfelder auf, die ein Gefahrstoffbeauftragter meist ausübt.
Die Grafik zeigt vier Bereiche auf, in denen ein Gefahrstoffbeauftragter meist Aufgaben ausübt.

Gesetzliche Grundlage und sonstige Regelungen zum Gefahrstoffbeauftragten

Wie oben bereits ausgeführt wird der „Gefahrstoffbeauftragte“ namentlich nicht im deutschen Gefahrstoffregelwerk erwähnt. Die gesetzliche Grundlage des Gefahrstoffbeauftragten basiert auf der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung.

Gefahrstoffverordnung

Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss eine fachkundige Person für Gefahrstoffe durchführen. Im Wortlaut von § 6 Abs. 11 GefStoffV:

 Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. 

Wer zählt nun als fachkundige Person für Gefahrstoffe? Auch das behandelt die Gefahrstoffverordnung in § 2 Abs. 16: 

Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. 

Die erforderlichen Fachkenntnisse gewinnen Sie nach § 2 Abs. 16 der GefStoffV durch

  • eine entsprechende Berufsausbildung
  • oder eine entsprechende Berufserfahrung, z.B. technische, naturwissenschaftliche oder sicherheitsrelevante Ausbildung
  • oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit, also auf jeden Fall: praktische Erfahrungen im Umgang mit Gefahrstoffen
  • sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.

Sonstige Regelungen

Neben der Gefahrstoffverordnung sind noch folgende Regelungen für den Gefahrstoffbeauftragten wichtig:

  • Wesentlich für die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400.
  • Beachten Sie ferner den DGUV Grundsatz 313-003 mit dem langen Titel „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“.

Gefahrstoffbeauftragter: diese Voraussetzungen sollten sie erfüllen

Ein Gefahrstoffbeauftragter sollte die oben beschriebenen Voraussetzungen an die Fachkunde erfüllen, die die Gefahrstoffverordnung aufstellt, also über berufliche Ausbildung oder Erfahrung verfügen und an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Hier kommt der DGUV Grundsatz 313-003 ins Spiel.

DGUV Grundsatz 313-003 regelt Fortbildungen und Fachkunde der Gefahrstoffbeauftragten

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) der BAuA hat zur Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV eine Klarstellung veröffentlicht: Den DGUV Grundsatz 313-003 „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“.

Kerninhalte des DGUV Grundsatzes 313-003 sind:

  • Die Fachkunde setzt sich aus der beruflichen Qualifikation und spezifischen fachlichen Kompetenzen zusammen.
  • Spezifische fachliche Kompetenzen werden durch Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen erworben.
  • Die Mindestanzahl der Lerneinheiten variiert dabei zwischen 6 und 48, abhängig von den vorhandenen Kenntnissen und der Komplexität der Aufgaben.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Grundsatz Empfehlungen darstellt und nicht ausschließt, dass die erforderliche Kompetenz für den Gefahrstoffbeauftragten auch auf andere Weise erworben werden kann. Zudem gilt der Grundsatz nicht für den Erwerb der Fachkunde, um Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz durchzuführen.

Fachkunde Gefahrstoffbeauftragter: Wichtige Themenbereiche der Fortbildungen

  • Vorgaben des Chemikalienrechts (GHS, REACH)
  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen
  • Kennzeichnung
  • Betriebsanweisung Gefahrstoffe und Sicherheitsdatenblatt
  • Verhalten und Maßnahmen bei Unfällen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten

Verantwortlich für die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten: die Unternehmensleitung. Dies geschieht in der Regel schriftlich, wobei die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, wie oben bereits festgehalten, nicht gesetzlich festgelegt sind.

FAQ Gefahrstoffbeauftragter

Wie oft sollte die Fortbildung Gefahrstoffbeauftragter aufgefrischt werden?

Empfohlen wird eine Auffrischung der Fortbildung alle zwei bis drei Jahre, um sich über gesetzliche Änderungen und neue Erkenntnisse im Gefahrstoffmanagement zu informieren. Wenn sich relevante Gesetze oder Aufgaben verändert haben, ist ein kürzeres Schulungsintervall sinnvoll.

Gibt es eine Pflicht zur Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine regelmäßige Fortbildung zu besuchen. Allerdings können Arbeitgeber oder Berufsgenossenschaften interne Regelungen festlegen, die eine regelmäßige Schulung vorschreiben. Viele Unternehmen setzen daher auf einen dreijährigen Fortbildungszyklus.

Ist ein Gefahrstoffbeauftragter eine fachkundige Person gemäß der Gefahrstoffverordnung?

Ein Gefahrstoffbeauftragter ist nicht automatisch eine fachkundige Person gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Bezeichnung „Gefahrstoffbeauftragter“ ist rechtlich nicht genau definiert, sondern ergibt sich meist aus internen Unternehmensregelungen. Ein Gefahrstoffbeauftragter kann eine fachkundige Person sein, wenn er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen nach § 2 Abs. 16 GefStoffV verfügt (siehe auch den obigen Abschnitt zu den Voraussetzungen Gefahrstoffbeauftragter). Allerdings ist nicht jeder Gefahrstoffbeauftragte automatisch fachkundig nach GefStoffV. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass die Person tatsächlich die nötige Qualifikation hat.

Wer darf Gefahrstoffbeauftragter werden?

Es gibt keine gesetzliche Mindestqualifikation, aber typischerweise übernehmen folgende Berufsgruppen die Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)
  • Umweltschutz- oder Abfallbeauftragte
  • Gefahrgutbeauftragte
  • Personen mit chemischer oder technischer Ausbildung
  • Betriebsleiter oder Verantwortliche im Gefahrstoffmanagement

Da der Arbeitgeber für die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich ist, sollte er sicherstellen, dass der Gefahrstoffbeauftragte über die notwendige Fachkunde verfügt. Wichtig sind für die Aufgabe ferner, neben den fachlichen Qualifikationen (siehe obiger Abschnitt zu den Voraussetzungen Gefahrstoffbeauftragter), eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie organisatorische Fähigkeiten.

Wie werde ich Gefahrstoffbeauftragter?

Da der Gefahrstoffbeauftragte keine gesetzlich vorgeschriebene oder klar geregelte Funktion ist, gibt es keinen festgelegten Ausbildungsweg. Dennoch gibt es bewährte Schritte, um sich auf diese Rolle vorzubereiten und die notwendige Fachkunde zu erwerben.

  1. Relevante berufliche Laufbahn einschlagen: z.B. Chemiker, Gefahrgutbeauftragter, Tätigkeit in der Lagerlogistik, wenn dort mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.
  2. Falls keine dieser Qualifikationen vorhanden sind, können sich Interessierte auch über Schulungen und Weiterbildungen in das Thema einarbeiten.
  3. Dann Fachkunde erwerben: Anbieter für entsprechende Schulungen sind unter anderem Berufsgenossenschaften, TÜV, DEKRA, IHK oder private Schulungsanbieter. Einige Schulungen schließen mit einer Zertifizierung ab, die die Fachkunde nachweist.
  4. Falls möglich: Praktische Erfahrungen sammeln, z.B. erste Aufgaben übernehmen wie das Überarbeiten von Gefahrstoffverzeichnissen

Als letzter Schritt steht noch die offizielle Bestellung als Gefahrstoffbeauftragter durch das Unternehmen an.

Wie unterscheiden sich Gefahrstoffbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrstoffbeauftragter ist für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb verantwortlich, einschließlich Lagerung, Schutzmaßnahmen und Einhaltung der Gefahrstoffverordnung. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Benennung.

Werden Gefahrstoffe transportiert, werden aus ihnen Gefahrgüter. Ein Gefahrgutbeauftragter überwacht den sicheren Transport von Gefahrgütern gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und ist in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Während der Gefahrstoffbeauftragte sich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz konzentriert, stellt der Gefahrgutbeauftragte die Einhaltung von Transportvorschriften wie ADR, RID oder IATA-DGR sicher.

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Autor*in: WEKA Redaktion