Verhaltensbedingte Unfälle reduzieren
Verhaltensbedingte Unfälle passieren leider viel zu häufig. Wer diese Arbeitsunfälle reduzieren will, muss die Gründe kennen, aus denen Mitarbeiter die Sicherheitsbestimmungen übergehen.
Verhaltensbedingte Unfälle geraten zunehmend in den Fokus des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Im Gegensatz dazu ist die Zahl technisch bedingter Unfälle und Gesundheitsschäden eher rückläufig.
Wenn Mitarbeiter Sicherheitsbestimmungen missachten, sind häufig fehlende oder nicht ausreichende Unterweisungen die Ursache. Hier helfen nur konsequentes Durchsetzen und Maßnahmen, die die Unkenntnis verringern sowie für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren.
Ende 2015 hat die Bundesregierung den jährlichen Bericht zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass weniger Arbeitsunfälle passiert sind. Die schlechte: Es sind dabei mehr Menschen ums Leben gekommen als zuvor.
Verhaltensbedingten Unfällen vorbeugen – Fehlverhalten konsequent ahnden
Halten sich Mitarbeiter trotz Ermahnungen nicht an die Bestimmungen, sollten die Führungskräfte und die Verantwortlichen für Arbeitssicherheit die Verstöße nicht unkommentiert lassen und auch dokumentieren. Klären Sie die Beschäftigten darüber auf, dass die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nicht nur eine Verpflichtung für den Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmer ist (§ 15 ArbSchG).
Im Falle verhaltensbedingter Unfälle kommen deshalb auch Schadenersatzansprüche an die Mitarbeiter, die Vorschriften missachten, in Frage. Grundsätzlich darf sich der Arbeitgeber nicht damit abfinden, dass Arbeitsschutzvorschriften missachtet werden. Denn er hat deren Einhaltung im Unternehmen zu gewährleisten (§ 3 ArbSchG). Die Geschäftsführung muss deshalb mit Ermahnungen, Abmahnungen und in schwerwiegenden Fällen mit fristlosen Kündigungen die Verstöße sanktionieren.
Informieren und so verhaltensbedingte Unfälle minimieren
Ursache für Fehlverhalten ist jedoch oft nicht Unwille oder Nachlässigkeit, sondern mangelnde Unterweisung . Dabei lässt sich gut belegen, dass dies vor allem auf atypisch Beschäftigte zutrifft. Die Mitarbeiter der Stammbelegschaft werden gut geschult, atypisch Beschäftigte dagegen werden häufig vernachlässigt. Dies zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
Die Gründe dafür liegen in den häufig kurzen Einsatzzeiten – hier hat der Arbeitgeber wenig Verständnis für Schulungen, weil der Aufwand pro Arbeitnehmer im Verhältnis zu seiner Arbeitsleistung in der kurzen Zeit ungünstig zu Buche schlägt.
Ein anderer Grund ist die geteilte Verantwortung zwischen Ent- und Verleiher: Beide sind für den Arbeitsschutz verantwortlich, was in der Praxis häufig dazu führt, dass sich niemand verantwortlich fühlt. Noch schlechter sieht es bei Werkverträgen aus: Hier seien die Dienstleister, also die Entleiher, für den Arbeitsschutz der eingesetzten atypischen Beschäftigten zuständig. Kontrollen durch die Einsatzunternehmen fänden jedoch nicht statt und Unfälle würden nicht erfasst, schreiben die Autoren.
E-Learning-Konzepte nutzen
Lerneinheiten können auf Servern bereitgestellt und von den Mitarbeitern zeitunabhängig abgerufen werden. Sie sind dann geeignet, wenn zentrale Präsenzveranstaltungen nicht möglich oder über Gebühr aufwendig sind, so dass E-Learning auch ein Mittel zur Selbstunterweisung ist.
Konzeptionell müssen solche Schulungen leicht an die betrieblichen Verhältnisse anpassbar sein (eigene Beispiele aus dem Unternehmen, Firmenlogo, Fotos) und sie sollten nicht länger als 30 Minuten dauern. Nach jedem Abschnitt sollte es eine Verständniskontrolle geben.
Erfahrungen zeigen, dass mit Hilfe der oben genannten Maßnahmen die Zahl verhaltensbedingter Unfälle deutlich vermindert werden kann.