27.09.2021

Verhältnis- und Verhaltensprävention: Das ist umfassender Arbeitsschutz

Um Arbeitsunfällen und anderen gesundheitlichen Folgen vorzubeugen, ist zwischen diesen beiden Ansätzen zu unterscheiden – und zugleich ergänzen sich beide perfekt: Nur wenn sowohl die Verhältnis- als auch die Verhaltensprävention in einem Betrieb stimmt, lässt sich die Gesundheit der Beschäftigten umfassend schützen.

Arbeitsschutz

Das bedeutet Verhältnisprävention

Bei der Verhältnisprävention werden Risikofaktoren im Arbeitsumfeld beseitigt. Gemäß dem TOP-Prinzip muss der Arbeitgeber dabei vorrangig technische Schutzmaßnahmen ergreifen (z.B. Trennvorrichtungen und Schutzschalter an Anlagen), gefolgt von organisatorischen Maßnahmen (z.B. realistische Zeitvorgaben) und persönlichen Maßnahmen (z.B. Tragen von PSA). Die Basis hierfür bildet die Gefährdungsbeurteilung.

Das bedeutet Verhaltensprävention

Die Verhaltensprävention umfasst Schutzmaßnahmen, bei denen es um ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geht. Der Schlüssel dazu ist die Unterweisung. Sie vermittelt, was alle bei ihren Tätigkeiten zum eigenen Schutz (und ggf. zum Schutz anderer Personen) beachten müssen, wie sich gefährliche Situationen vermeiden lassen und was zu tun ist, wenn doch einmal eine eintreten sollte.

Auch ein gesundheitsbewusstes Denken etwa bezüglich Stressreduktion, Ernährung oder Bewegung gehört zur Verhaltensprävention.

BGM für mehr Gesundheitsbewusstsein

Weil immer stärker ins Bewusstsein rückt, wie sich u.a. Stress und Ernährung auf die Gesundheit auswirken, haben viele Betriebe inzwischen auch Angebote, die eine Prävention in diesen Bereichen unterstützen. Sie lassen sich im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) umsetzen, das beispielsweise auch Betriebssport, Massagen, Kurse zur Stressbewältigung o.Ä. beinhaltet. Auch hier zeigt sich, wie eine Änderung der Verhältnisse mit einem gesundheitsfördernden Verhalten einhergehen kann.

Mangelnde Verhaltensprävention als Unfallursache?

Verschiedene Studien belegen: In den allermeisten Fällen (80 bis 90 %) ist menschliches Verhalten die Ursache für Arbeitsunfälle. Das bedeutet: Während Arbeitsmittel und Maschinen immer sicherer wurden, übersehen immer noch viele Arbeitgeber, welche Risiken von den Beschäftigten selbst ausgehen. Oftmals liegt es an Unwissenheit. So ereignen sich etwa Absturzunfälle nicht selten bei geringen Höhen, weil die möglichen Folgen unterschätzt werden.

Wobei: Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Verantwortung lässt sich so auch schnell jemandem zuschieben. Der Mitarbeiter habe sich einfach falsch verhalten, deshalb sei es zum Unfall gekommen. Der Betrieb an sich? Nein, der habe alles richtig gemacht. Aber auch umständliche Prozesse, eine zu hohe Arbeitsmenge, PSA, die in der eigenen Größe fehlt etc. können unsicheres Verhalten begünstigen. Sichere und gesunde Verhältnisse betreffen immer auch die Arbeitsorganisation sind eine wichtige Voraussetzung für sicheres und gesundes Verhalten.

So lassen sich die Ursachen für unsicheres Verhalten beseitigen

Als eine Hauptursache für menschliches Verhalten, das zu Arbeitsunfällen führt, gelten Automatismen – also Handlungen, bei denen eine Person kaum mehr über das nachdenkt, was sie gerade tut. Sie schleichen sich besonders bei Routinearbeiten ein. Kommen dann noch Faktoren wie Eile, Termindruck oder Ablenkung hinzu, ist das Risiko umso größer, einen folgenschweren Fehler zu machen.

Eine weitere häufige Ursache sind sicherheitswidrige Gewohnheiten, die sich über die Jahre gefestigt haben und sich nur sehr schwer ablegen lassen – nach dem Motto: „Ich arbeite schon seit 25 Jahren ohne Helm und es ist nie etwas passiert, warum sollte ich jetzt einen aufsetzen?“ Solche Dinge lassen sich mit einer gezielten internen Kommunikation und gut durchgeführten, regelmäßigen Unterweisungen in den Griff bekommen.

Autor*in: Christine Lendt