Unterweisungen mit KI vorbereiten
Künstliche Intelligenz kann Informationen recherchieren, bereitstellen und aufarbeiten, bis zu einem gewissen Grad also auch schon selbstständig Texte verfassen – wohl jeder hat schon von ChatGTP gehört. Es wäre leichtsinnig, eine Unterweisung komplett von dem „Computerhirn“ verfassen zu lassen und als Mensch nicht zu überprüfen. Aber: KI erweist sich durchaus als nützlich bei der Vorbereitung und Planung dieser Arbeitsschutzmaßnahme.
Was können Chatbots?
Ideen finden, Fragen beantworten und Texte vorstrukturieren, dafür gilt ChatGTP, der aktuell „prominenteste“ Chatbot, als geeignet. In diesem Rahmen lässt sich die KI daher auch bei der Vorbereitung von Unterweisungen nutzen. Die zuständigen Arbeitsschutzakteure können sie mit vorhandenen Daten wie den Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen, Standards und Rechtsvorgaben füttern und die Ergebnisse als Basis für die Inhalte bzw. Texte der Unterweisung nutzen. Auch Ideen für praktische Übungen im Rahmen von Unterweisungen kann Chat GTP finden oder bei der Recherche nach beispielsweise relevanten Richtlinien oder Gesetzen helfen. Teils läuft es so auch schon auf breiter Ebene, denn die Suchmaschine Bing etwa setzt diesen Chatbot ein, um genauere Ergebnisse zu liefern.
Die Ergebnisse prüfen
Zu bedenken ist, dass KI kein Sicherheitsbewusstsein in dem Sinne hat wie der Mensch. Ein Chatbot kann also zwar gewisse Muster und Zusammenhänge erkennen, doch für ein Gesamtbild ist der Mensch weiterhin unersetzbar. Hinzu kommt: Das „Wissen“ von ChatGTP aktualisiert sich nicht laufend und täglich, so wie der Mensch u.a. Nachrichten lesen und abspeichern kann. Der Chatbot kann also nur mit den Informationen arbeiten, mit denen er entwickelt oder zuletzt gefüttert wurde. Also gilt es, die Auskünfte von ChatGPT auch hinsichtlich ihrer Aktualität zu überprüfen. Nur so kann daraus eine rechtskonforme Unterweisung erarbeitet werden.
Übersichtlichere Gesetzestexte
Speziell bei den Rechtsvorgaben kann ChatGTP wiederum auch noch auf andere Weise nützlich sein. Chatbots sind in der Lage, lange und komplexe Texte in einfacher Sprache zusammenzufassen. Solche Inhalte können dann als Basis für Teile der Unterweisung oder andere Mitarbeiterinformationen dienen. Auch hier gilt natürlich, dass der Mensch, der diese KI anwendet, das Regelwerk kennen und die Ergebnisse des Chatbots überprüfen muss, bevor er die Inhalte anderen Personen vermittelt.
DGUV sieht Chancen und Risiken
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bieten künstliche Intelligenz und Big Data, die Schlüsseltechnologien der Zukunft, viele Möglichkeiten beim Arbeitsschutz – genauso jedoch auch Risiken. Nichtsdestotrotz verkündet die DGUV, dass nicht nur in den eigenen Reihen, sondern auch bei vielen Herstellern von Maschinen und Sicherheitstechnik das Interesse an Forschung, Entwicklung und Beratung in diesem Kontext wachse.
Kompetenzzentrum „Künstliche Intelligenz und Big Data (KKI)“
Das Kompetenzzentrum „Künstliche Intelligenz und Big Data (KKI)“ am Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bündelt die Expertise des Instituts zu den Themenfeldern Künstliche Intelligenz und Big Data. Es dient auch als zentrale Anlaufstelle mit Angeboten und Beratung rund um die künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz.