Unterweisung Heben und Tragen: typische Fehler vermeiden
Die Statistiken der Krankenkassen zeigen es jedes Jahr aufs Neue: Deutschland hat Rücken. Rückenschonendes Heben und Tragen erfordert etwas Übung, bevor es in Fleisch und Blut übergeht. Durch regelmäßige Unterweisung können Sie Ausfällen durch Rückenerkrankungen präventiv begegnen. Erfahren Sie, wie eine Unterweisung zum Heben und Tragen rechtssicher, praxisnah und wirksam gestaltet wird – mit Tipps zur Vermeidung falscher Hebe- und Tragetechniken.
Zuletzt aktualisiert am: 28. Oktober 2024

Die Unterweisung Heben und Tragen sollten Sie für bestimmte Arbeitsplätze – besonders am Bau, in der Pflege oder im Lager – regelmäßig durchführen. Denn egal, ob beim Kommissionieren im Lager, beim Heben, Stützen oder Umlagern eines Patienten im Krankenhaus oder beim Schleppen von Baustoffen auf dem Bau: Hebe- und Tragearbeiten stellen den Körper vor hohe Belastungen.
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Unterweisung: Heben und Tragen – Rückengesundheit // Ab 59 € netto // Dauer: 20 Minuten
Falsches Heben und Tragen hat fatale Folgen
Vor allem Rücken und Arme werden dabei strapaziert. Verwendet man die falsche Hebe- und Tragetechnik, so kommt es meist schnell zu
- Entzündungen
- Blockierungen von Gelenken,
- Verspannungen.
Langfristig drohen sogar Bandscheibenschäden. Außerdem ermüdet man durch falsches Heben und Tragen sehr schnell – die Unfallgefahr steigt!
Solche gesundheitlichen Folgen lassen sich meist auf wenige, aber gravierende Fehler zurückführen. Hierbei handelt es sich um:
- eine falsche Körperbelastung
- einseitige Belastung
- hastige Bewegungen
- falsch ausgeführte Bewegungen
- den Verzicht auf Hilfsmittel
Die gute Nachricht: Rückenschäden durch falsches Heben und Tragen sind in den meisten Fällen vermeidbar – vorausgesetzt, die Mitarbeitenden kennen die Risiken, verstehen die körperlichen Zusammenhänge und wenden ergonomisch sinnvolle Techniken an. Genau hier setzt eine gut strukturierte Unterweisung an.
Inhalte einer wirksamen Unterweisung Heben und Tragen
Eine wirksame Unterweisung zum Heben und Tragen muss mehr leisten als die bloße Weitergabe von Regeln. Sie sollte praxisnah, verständlich und an die realen Belastungen im Arbeitsalltag angepasst sein. Entscheidend ist dabei die Kombination aus theoretischem Verständnis und praktischer Anwendung.
Anatomisches Grundwissen vermitteln
Ein kurzer Einstieg in den Aufbau der Wirbelsäule hilft Beschäftigten, die Bedeutung der richtigen Hebetechnik besser zu verstehen.
Richtige Hebe- und Tragetechniken erklären
Folgende Grundregeln sollten Bestandteil jeder Unterweisung sein:
- Achten Sie auf einen sicheren Stand.
- Gehen Sie mit geradem Rücken in die Knie.
- Greifen Sie die Last mit beiden Händen und heben Sie sie mit geradem Rücken langsam und gleichmäßig aus den Knien heraus.
- Ziehen Sie die Last nahe an den Körper.
- Gehen Sie aufrecht zum Ablageort.
- Verdrehen Sie beim Ablegen nicht den Oberkörper, halten Sie Ihren Rücken gerade.
- Zum Absetzen Ihrer Last gehen Sie wieder mit geradem Rücken in die Knie; achten Sie auch hier auf gleichmäßige und langsame Bewegungen.
Diese Techniken sollten nicht nur erklärt, sondern auch praktisch demonstriert und geübt werden – idealerweise direkt im Arbeitsumfeld.
Hilfsmittel gezielt einsetzen
Die Unterweisung sollte auch zeigen, welche Hilfsmittel im Betrieb zur Verfügung stehen – etwa:
- Sackkarren, Hubwagen oder Hebehilfen,
- Tragegurte oder Exoskelette (wo vorhanden),
- organisatorische Maßnahmen zur Lastenreduzierung (z. B. Teamarbeit, alternative Arbeitsabläufe).
Wichtig: Nicht nur das „Was“, sondern auch das „Wie“ und „Wann“ der Hilfsmittelnutzung gehört in die Unterweisung.
Verhaltensregeln und Checklisten nutzen
Einfache, visuelle Checklisten helfen, das Gelernte zu verankern. Zum Beispiel:
- „5 Schritte für sicheres Heben“,
- „Was tun bei zu schweren Lasten?“,
- „Check: Darf ich diese Last allein tragen?“.
Diese Unterlagen können als Aushänge, Schulungshandzettel oder digitale Erinnerungen im Arbeitsalltag präsent bleiben.
Praxistipps zur Unterweisung Heben & Tragen
Damit die Unterweisung zum Heben und Tragen nicht zur reinen Pflichtübung verkommt, ist ein starker Praxisbezug entscheidend. Sie könnten zum Beispiel…
- Arbeitsplatznahe Beispiele verwenden: Zeigen Sie konkrete Situationen aus dem Betrieb, etwa das Anheben von Werkzeugkisten, Paletten oder Maschinenteilen. Das steigert die Identifikation und Relevanz.
- Mitarbeitende aktiv einbinden: Lassen Sie Teilnehmende selbst demonstrieren, wie sie Lasten heben – und geben Sie direktes, wertschätzendes Feedback. Rollenspiele oder Kurzanalysen typischer Fehler fördern den Lerneffekt.
- Visuelle Hilfsmittel nutzen: Videos, Schaubilder oder animierte Sequenzen verdeutlichen biomechanische Zusammenhänge besser als Worte allein. Auch Mini-Plakate im Pausenraum oder an Werkbänken wirken nachhaltig.
Häufige Fragen in der Unterweisung Heben und Tragen
Auch bei gut vorbereiteten Unterweisungen treten immer wieder typische Fragen auf, die im Vorfeld berücksichtigt werden sollten. Sie zeigen, wo in der Realität Unsicherheit herrscht – und bieten Gelegenheit zur gezielten Klärung:
„Was tun, wenn ich körperlich eingeschränkt bin?“
Mitarbeitende mit Rückenproblemen oder eingeschränkter Belastbarkeit dürfen nicht dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie gesunde Kollegen. Die Unterweisung sollte klarstellen, dass in solchen Fällen das Gespräch mit Vorgesetzten oder dem Betriebsarzt gesucht werden muss. Auch alternative Tätigkeiten oder Hilfsmittel sind zu prüfen.
„Wie gehe ich mit schwer tragbaren Gegenständen um?“
Hier helfen einfache Entscheidungsregeln: Ab welcher Last ist Teamarbeit nötig? Wann ist ein Transportmittel verpflichtend? Solche Faustregeln fördern eigenverantwortliches Handeln.
„Wie sensibilisiere ich Kolleginnen und Kollegen, die Risiken unterschätzen?“
Gerade in erfahrenen Teams sind Sätze wie „Das hab ich immer so gemacht“ oder „Wird schon gutgehen“ nicht selten. Hier helfen:
- konkrete Fallbeispiele von Unfällen,
- kurze Video-Clips mit falschem vs. richtigem Verhalten,
- sowie eine klare Haltung der Führungskraft, die Sicherheit vor Schnelligkeit stellt.
Rechtliche Grundlagen der Unterweisung Heben und Tragen
Die Pflicht zur Unterweisung beim Heben und Tragen ergibt sich aus mehreren rechtlichen Regelwerken. Im Zentrum steht das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber in § 12 dazu, ihre Beschäftigten regelmäßig und anlassbezogen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen – verständlich und auf die konkreten Tätigkeiten zugeschnitten.
Ergänzend konkretisiert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in § 4 Abs. 1 die Notwendigkeit der Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, danach in angemessenen Zeitabständen – in der Praxis mindestens einmal jährlich.
Für Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung kommt zudem die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ins Spiel. Sie verpflichtet Unternehmen, Gefährdungen durch manuelles Heben, Tragen, Ziehen oder Schieben systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen – dazu zählt explizit auch die Schulung der Mitarbeitenden.
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