04.05.2024

Gefahrstoffunterweisung: Darauf kommt es an

Ihr Unternehmen stellt Gefahrstoffe her oder lagert sie, transportiert oder entsorgt sie? Dann müssen Sie Ihre Mitarbeiter durch eine jährliche Gefahrstoffunterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen aufklären. Worauf Sie dabei achten müssen von Aufbau bis Zeitpunkt der Sicherheitsunterweisung für Gefahrstoffe lesen Sie hier.

Mann arbeitet mit Gefahrstoffen im Labor - hier müssen die Gefährdungen beurteilt werden und er braucht eine Gefahrstoffunterweisung.

Bedeutung der Gefahrstoffunterweisung für Ihr Unternehmen

Die Gefahrstoffunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und zielt darauf ab, Arbeitnehmern die Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen bewusst zu machen und diese so zu minimieren. Ihr Unternehmen verbessert so die Arbeitssicherheit von Gefahrstoffen, zusätzlich kommt es seinen gesetzlichen Pflichten nach.

Gesetzliche Pflichten und Vorschriften zur Gefahrstoffunterweisung

Anforderungen an die Mitarbeiterunterweisung für Gefahrstoffe stellt vor allem die Gefahrstoffverordnung. Darüber hinaus haben hier auch das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz ein Wörtchen mitzureden. Im Folgenden lesen Sie mehr zu den rechtlichen Anforderungen an die Gefahrstoffunterweisung:

Die Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung

Wichtig ist vor allem § 14 Gefahrstoffverordnung für die Unterweisung. Dort heißt es:

„Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.“

Basis der Gefahrstoff Unterweisung ist also die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe, die wiederum auf der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung basiert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil in dem Zitat ist das Wörtchen „mündlich„, das auf eine wie auch immer geartete persönliche Interaktion zwischen Unterweisendem und Unterwiesenem hinweist.

Auch zur Wiederholungsrate und zur Erstunterweisung Gefahrstoffe hat die Gefahrstoffverordnung klare Vorstellungen. Demnach müssen Sie Mitarbeiter erstmalig vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich unterweisen.

§ 14 Gefahrstoffverordnung schreibt außerdem eine „allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung“ als Teil der Unterweisung vor. Diese Beratung soll Mitarbeitern Hintergrundinformationen über eventuelle Gesundheitsschäden durch Chemikalien liefern. Hier kann auch Betriebsarzt die Unterweisung mit seinem Fachwissen maßgeblich stützen.

Außerdem macht die Gefahrstoffverordnung einige Vorgaben zur Dokumentation der Unterweisung für Gefahrstoffe, auf die dieser Beitrag weiter unten genauer eingeht.

Gefahrstoffunterweisung: Das will das Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz betont, dass der Arbeitgeber auch Jugendliche über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren unterweisen muss, und zwar

  • vor Beginn der Beschäftigung und
  • bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gibt einen anderen Rhythmus als die Gefahrstoffverordnung vor. Es möchte dass Ihr Betrieb die Gefahrstoffunterweisung für Jugendliche halbjährlich durchführt.

Ergänzungen durch das Mutterschutzgesetz

Unternehmen muss alle Mitarbeiter über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen informieren. Dies kann, je nach Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, in eine Unterweisung der jeweiligen Mitarbeiterin münden.

Inhalte der Gefahrstoffunterweisung

Die Sicherheitsunterweisung für Gefahrstoffe geht in der Regel auf folgende Themen ein:

  • Eigenschaften der Gefahrstoffe: Chemische, physikalische und gesundheitsschädliche Eigenschaften der Stoffe, mit denen die Mitarbeiter arbeiten.
  • Gefahren und Risiken: Mögliche Gesundheitsrisiken und Sicherheitsgefahren, die durch den Umgang mit diesen Stoffen entstehen können.
Beispiel PowerPointFolie in einer Unterweisung für Gefahrstoffe.
Beispiel für eine PowerPointFolie in einer Unterweisung für Gefahrstoffe – basierend auf dem Unterweisungsprodukt „Unterweisen plus“ von WEKA Media.
  • Schutzmaßnahmen: Anweisungen zu persönlichen Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung (z.B. Handschuhe, Masken) und organisatorische Maßnahmen, um die Exposition zu minimieren.
  • Sicherheitsrichtlinien: Informationen über die gesetzlichen Vorgaben, betriebliche Sicherheitsrichtlinien und Verfahren im Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Notfallmaßnahmen: Vorgehensweisen bei Unfällen oder Zwischenfällen, einschließlich Erster Hilfe und Notfallkontaktinformationen.
  • Lagerung und Entsorgung: Richtige Lagerungs- und Entsorgungspraktiken, um Risiken zu minimieren.
  • Das Gefahrstoffkataster: Die Erklärung des Gefahrstoffkatasters inklusive Zugangsmöglichkeiten darf insbesondere in der Erstunterweisung Gefahrstoffe nicht fehlen. Das Gefahrstoffverzeichnis listet alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe sowie deren gefährliche Eigenschaften auf. Alle Beschäftigten sollten wissen, wo sie auf das Gefahrstoffverzeichnis zugreifen können und wie dieses aufgebaut ist.

Eine erste Orientierung für den Aufbau der Sicherheitsunterweisung Gefahrstoffe können Vorlagen bieten – etwa im PDF- oder PowerPoint-Format. Diese Vorlagen sollten Sie allerdings nicht ungeprüft hinnehmen und sie immer an Ihre betrieblichen Besonderheiten anpassen.

Häufige Gefahrenquellen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Bei der Sicherheitsunterweisung für Gefahrstoffe ist es wichtig, dass Sie häufige Gefahrenquellen nennen. Dazu gehören beispielsweise das Einatmen von Dämpfen, der Hautkontakt mit Chemikalien und das Risiko von Bränden oder Explosionen. Um diese Risiken zu minimieren, sollten immer geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie das Tragen von Schutzausrüstung, die Nutzung von Abzugshauben und das Einhalten sicherer Lagerpraktiken.

Lesen Sie hinter diesem Link mehr über die Grundlagen, wie Sie Gefahrstoffe im Betrieb sicher nutzen.

Durchführung und Dokumentation der Unterweisungen für Gefahrstoffe

Vermitteln Sie in der Gefahrstoffunterweisung die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die auch Ihre Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe anspricht. Darüber hinaus können Sie auch aktuelle Anlässe ansprechen, z.B.:

  • ein kleinerer Labor-Unfall,
  • eine Verletzung eines Mitarbeiters,
  • Einführung einer neuen Arbeitsmethode oder neuer Arbeitsstoffe,
  • Schwangerschaft einer Mitarbeiterin,
  • Bericht über einen Schadensfall in einem anderen Labor, denn aus Schaden – vor allem bei anderen – wird man bekanntlich klug.

Hinweis

Weisen Sie junge Frauen auf mögliche Gefahren und bestehende Beschäftigungsbeschränkungen während einer Schwangerschaft hin.

Lassen Sie auch Ihre Mitarbeiter Vorschläge darüber einreichen, zu welchen Gefahrstoffthemen Sie eine Mitarbeiterunterweisung für sinnvoll erachten.

Fragen Sie die Inhalte am Ende Ihrer Unterweisung für Gefahrstoffe ab. Außerdem müssen Sie Inhalte und Zeitpunkt der Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung schriftlich festhalten. Der Unterwiesene bestätigt hier noch durch seine Unterschrift.

Es ist wichtig, dass Sie den Unterweisungsnachweis für Gefahrstoffe sorgfältig aufbewahren. Diese Nachweise dienen als wichtige Dokumentation, falls es zu Unfällen oder Berufskrankheiten kommt. Obwohl die Gefahrstoffverordnung keine spezifische Aufbewahrungsdauer vorschreibt, ist es ratsam, diese Unterlagen unbegrenzt lange aufzubewahren. Denn Berufskrankheiten können sich erst nach vielen Jahren bemerkbar machen.

Autor*innen: Peter Neurieder, Dr. Ulrich Welzbacher