Trockeneis: Unterschätzte Gefahr für die Sicherheit von Mitarbeitern
Sobald festes Trockeneis in gasförmiges CO2 übergeht und der Kohlendioxidanteil in der Umgebungsluft – z.B. eines Lade- oder Lagerraums – 10 % überschritten hat, besteht Erstickungsgefahr. Da beim Übergang von Trockeneis in Gas das Volumen gigantisch zunimmt, können Arbeitnehmer auch durch das Bersten ungeeigneter Behälter verletzt werden. Außerdem drohen beim Hantieren mit Trockeneis Kälteverbrennungen.
Trockeneis ist nichts anderes als festes Kohlendioxid – und damit eine mögliche Bedrohung der Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Das bedeutet: Unter normalen Druckverhältnissen verflüssigt sich Trockeneis nicht, sondern es geht direkt in gasförmiges CO2 über. Und das ist leider geruchslos und geschmacksneutral. Beschäftigte haben somit keine Chance, einen erhöhten CO2-Gehalt in der Luft direkt zu bemerken. Im schlimmsten Fall kann ein uninformierter oder unsachgemäßer Umgang sogar tödlich enden.
Zum Glück gibt es aber indirekte Warnsignale für einen gefährlich ansteigenden Kohlendioxidwert. Diese sollten alle betroffenen Mitarbeiter unbedingt kennen.
So erkennen Beschäftigte, wenn ihnen Gefahr durch Trockeneis droht
- Kopfdruck, Kopfschmerzen
- Reizung des Atemzentrums, Aktivierung der Atmung und Erhöhung der Pulsfrequenz
- Schwindelgefühl, Brechreiz und Ohrensausen
- Krämpfe, Bewusstlosigkeit
Leidet auch nur ein Beschäftigter unter solchen Symptomen, müssen alle in der näheren Umgebung Beschäftigten den Gefahrenbereich sofort verlassen.
Trockeneis sicher lagern
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für gasförmiges Kohlendioxid liegt bei 0,5 Vol.-%. Dieser Wert ist durchschnittlich über 8 Stunden einzuhalten. Darüber hinaus darf er höchstens viermal je Schicht über höchstens 15 Minuten und maximal um das Zweifache überschritten werden.
Deshalb sollte Ihr Betrieb Trockeneis nur in gut belüfteten Räumen lagern. Offenes Trockeneis ist außerdem sofort in geeignete Vorratsbehälter zu füllen, die dann verschlossen werden. Werden spezielle Kühlräume für Trockeneis genutzt, sollte vor jedem Betreten der Kohlendioxidgehalt kontrolliert werden.
Trockeneis sicher transportieren
Wer Trockeneis auf der Straße transportieren will, muss sich an die Vorschriften des Abschnitts 5.5.3. ADR halten. Dieser gilt unabhängig davon, ob das Trockeneis an sich versendet wird oder ob es als Kühl- bzw. Konditionierungsmittel dient. Denn Trockeneis ist ein nach UN 1845 gefährliches Gut. Es muss, wenn es als Versandstück befördert wird, gut belüftet und außerdem mit der Aufschrift „Kohlendioxid, fest, als Kühlmittel“ versehen werden.
Was tun, wenn die CO2-Konzentration in Ihren Fahrzeugen durchschnittlich zu hoch ist? Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen können Sie sie senken:
- Verpackungen besser isolieren
- mehr Laderaumvolumen leer lassen
- Transportdauer verringern
- Dichtigkeit des Fahrzeugs verringern
- Be- und Entlüftung verstärken
„10 Gebote“ beim Umgang mit Trockeneis führen zu mehr Sicherheit für Ihre Beschäftigten
Unterweisen Sie die Beschäftigten, die mit Trockeneis hantieren, und vermitteln Sie ihnen die folgenden „10 Gebote“ für den sicheren Umgang mit festem Kohlendioxid:
- Trockeneis schnell aus Behältern entnehmen und Deckel zügig wiederverschließen
- Nie mit dem Kopf in Vorratsbehälter hineinbeugen
- Kälteisolierende Schutzhandschuhe beim Umgang mit Trockeneis tragen
- Beim Zerkleinern zusätzlich eine Schutzbrille tragen
- Trockeneis nie im Fahrerraum transportieren
- Trockeneis erst kurz vor Fahrtantritt laden und bei Fahrtende zügig wieder ausladen
- Die Belüftung im Fahrerraum auf Außenbelüftung stellen
- Vor dem Entladen Fahrerraum belüften
- Eine gut sichtbare Warnung im Ein- und Ausstiegsbereich anbringen, wenn der Laderaum nicht gut belüftbar ist
- Bevor geschlossene Ladebereiche betreten werden, erst ausreichend belüften
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