17.09.2020

TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische“ wurde aktualisiert

Wenn es knallt, ist es zu spät – und die Folgen sind meist verheerend. Ex-Schutz ist daher ein besonders sensibler Bereich in vielen Unternehmen. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber die Gefährdungen durch Explosionen ermitteln, beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen ableiten. Unbedingt zu beachten sind dabei die Vorgaben der frisch überarbeiteten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 720. Erfahren Sie hier, worum es dabei im Wesentlichen geht.

Explosionen

Aktualisierung der TRGS 720

Die vollständig überarbeitete Neufassung der TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“ wurde im Juli 2020 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Aktualisierung umfasst:

  • Anpassung an den Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere Gefahrstoffverordnung und TRGS,
  • Anpassung der Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen mit einer modifizierten Verwendung des Begriffs „explosionsgefährdeter Bereich“ und Beschreibung der Möglichkeit zur Einteilung in Zonen,
  • Einführung einer neuen Beschreibung für eine Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei Gemischen unter nicht-atmosphärischen Bedingungen.

Der Anwendungsbereich

Die TRGS 720 gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Sie enthält außerdem Hinweise für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Darüber hinaus gilt sie für Verbrennungsreaktionen chemisch instabiler Gase, nicht aber für deren Zerfallsreaktionen. Sie gilt auch nicht für Reaktionen energiereicher Stoffe oder Gemische in der kondensierten Phase im Sinne der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“.

Sicherheitstechnische Kenngrößen

Die TRGS 720 beschreibt unter anderem sicherheitstechnische Kenngrößen, die für das Verständnis des Brand- und Explosionsgeschehens bedeutsam sind. Dazu zählen zum Beispiel

  • Flammpunkt,
  • Explosionspunkt,
  • Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK),
  • Mindestzündenergie (MZE)

Darüber hinaus beschreibt die Technischen Regel, wie Verantwortliche Explosionsgefährdungen unter atmosphärischen Bedingungen sowie bei explosionsfähigen Gemische unter nichtatmosphärischen Bedingungen vermeiden können. Nicht-atmosphärische Bedingungen liegen z.B. bei anderen Sauerstoffgehalten, anderen Oxidationsmitteln als Luftsauerstoff oder anderen Drücken und Temperaturen vor.

Das Ex-Schutzdokument

Arbeitgeber müssen die erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen jeweils im Rahmen eines in sich widerspruchsfreien Explosionsschutzkonzeptes auswählen und bewerten. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind nach § 6 Absatz 9 GefStoffV zu dokumentieren (Explosionsschutzdokument). Für die getroffenen besonderen Schutzmaßnahmen sind Prüfumfang und -fristen festzulegen.

Tipp: Eine Erläuterung zur neu gefassten TRGS 720 finden Sie in Betriebliches Gefahrstoffmanagement. Jetzt testen! Die überarbeitete Fassung der TRGS 720 finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Autor*innen: Ulrich Welzbacher, Christine Lendt