Neue Technische Regeln (TRGS) zum Explosionsschutz veröffentlicht
Ende August wurden zwei neue TRGS im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht: Die TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische" sowie die TRGS 724 „Gefährliche explosionsfähige Gemische - Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes".
Die meisten Technischen Regeln zum Brand- und Explosionsschutz der 700-Reihe sind „in die Jahre gekommen“; drei dieser Regeln wurden daher bereits in der letzten Sitzung des früheren AGS am 14. November 2018 dem aktuellen Stand der Technik sowie den derzeitigen rechtlichen Grundlagen, z.B. Anhang I Nr. 1 Gefahrstoffverordnung, aktuellen Normen etc. angepasst.
Allerdings wartete die Fachwelt seither vergeblich auf die Veröffentlichung dieser Technischen Regeln im Gemeinsamen Ministerialblatt. Erst am 26.08.2019 – also nach mehr als 9 Monaten – wurden zwei der drei beschlossenen TRGS aus der Reihe 700 im GMBl 2019 Nr. 33-34, S. 638-656 veröffentlicht:
- TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ sowie
- TRGS 724 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes“.
Die TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ harrt immer noch ihrer Veröffentlichung – ebenso wie die vom neuen AGS am 9. Mai 2019 beschlossene Neufassung der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ (Stand: 6. September 2019).
Die wesentlichen Änderungen
Die TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ ersetzt die gleichnamige TRBS 2152 Teil 3 vom September 2009.
Gegenüber der bisherigen TRBS 2152 Teil 3 erfolgten folgende Änderungen:
- Es wurden neue Begriffsbestimmungen für „Explosionsfähige Atmosphäre“ und „Staub-/Luft-Gemisch“ eingefügt;
- die Verwendung des Begriffs „explosionsgefährdeter Bereich“ wurde an die aktuellen Regelungen in Anhang 1 Nr. 1.6 „Brand- und Explosionsgefährdungen“ Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung angepasst;
- die Option zur Zoneneinteilung – Auswahl der Schutzmaßnahmen entsprechend der Zoneneinteilung oder alternativ Schutzmaßnahmen nach den Anforderungen der Zone 0 bzw. 20 – wurde berücksichtigt;
- es wurde ein Hinweis zur Übertragbarkeit der Anforderungen zur Vermeidung von wirksamen Zündquellen auf nicht-atmosphärische Bedingungen aufgenommen;
- es wurde ein Hinweis zu chemisch instabilen Gasen und zur Zersetzung kondensierter Phasen aufgenommen, bei denen diese TRGS nicht anwendbar ist;
- es wurde ein Hinweis zur Bewertung von MSR-Einrichtungen nach TRGS 725 aufgenommen;
- die Erläuterungen zu einigen Zündquellen wurden überarbeitet:
- 5.4 Zündquellen durch mechanische Reib-, Schlag- und Abriebvorgänge,
- 5.8 Blitzschlag,
- 5.12 Ultraschall);
- Bezüge in der TRGS wurden fachlich aktualisiert und angepasst.
Die TRGS 724 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken“ ersetzt die gleichnamige TRBS 2152 Teil 4 vom Februar 2012.
Gegenüber der bisherigen TRBS 2152 Teil 4 ergeben sich folgende Änderungen:
- es wurde ein Hinweis zur Übertragbarkeit der Anforderungen auf nicht-atmosphärische Bedingungen und Anwendung auf die Verbrennung instabiler Gase sowie zum Ausschluss von Zerfallsreaktionen instabiler Gase aufgenommen;
- neuere wissenschaftliche und technische Erkenntnisse, z.B. zur Wirksamkeit von Entlastungsschloten, wurden integriert;
- Bezüge und Begriffe wurden aktualisiert und angepasst;
- es wurden Verweise auf Normen und andere technische Regeln sowie Literaturhinweise aufgenommen.