Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht
Nach Art. 14 Abs. 1 REACH-Verordnung muss jeder Registrant für alle registrierungspflichtigen Stoffe, die in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr und Registrant registriert werden, eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen und einen Stoffsicherheitsbericht (CSR = Chemical Safety Report) erstellen. Der Stoffsicherheitsbericht dokumentiert die Stoffsicherheitsbeurteilung, die entweder für jeden Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis oder für eine Stoffgruppe durchzuführen ist. Er ist Bestandteil des erweiterten Sicherheitsdatenblatts (eSDB).
Bestandteil des Registrierungsdossiers
Inhalte
Der Stoffsicherheitsbericht umfasst zwei Hauptabschnitte:
Teil A enthält:
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einen Überblick über die empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen
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eine Erklärung, dass der Lieferant die aufgeführten und den nachgeschalteten Anwendern empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen im eigenen Betrieb durchführt
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eine Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen den Abnehmern/nachgeschalteten Anwendern mitgeteilt wurden
Teil B enthält eine Auflistung der Daten, die im Stoffsicherheitsbericht angegeben werden müssen:
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Identität und physikalisch-chemische Eigenschaften des Stoffs
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Herstellung und Verwendungen
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Einstufung und Kennzeichnung
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Verbleib und Verhalten des Stoffs in der Umwelt
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Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen
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Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
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Ermittlung schädlicher Wirkung
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Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften
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Ermittlung der Exposition
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Risikobeschreibung
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