Sozialer Arbeitsschutz
Der soziale Arbeitsschutz dient dem Schutz schutzbedürftiger Personen. Er ist Teil des Arbeitsschutzes.
Dabei richtet er sich mit besonderen Schutzrechten in erster Linie an Jugendliche, werdende Mütter und Schwerbehinderte. Diese Personengruppen profitieren von dem sozialen Arbeitsschutz insofern, als dass er sie vor gefährlichen Einflüssen am Arbeitsplatz bewahrt.
Damit der soziale Arbeitsschutz Beachtung und Anwendung findet, wurden einige Vorschriften und Gesetze erlassen. Hierzu zählen der Kinder- und Jugendarbeitsschutz, der Frauen- und Mutterarbeitsschutz, das Arbeitszeitgesetz und die Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Sie beinhalten Mindestanforderungen, die von den Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Das primäre Ziel des sozialen Arbeitsschutzes besteht darin, schutzbedürftige Personen vor Überforderung und damit einhergehenden Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Doch auch das Verhindern von Unfällen zählt zu den Zielen des sozialen Arbeitsschutzes.
Inhalte des sozialen Arbeitsschutzes
Während der allgemeine Arbeitsschutz Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit fördern soll, beinhaltet der soziale Arbeitsschutz beispielsweise konkrete Regelungen zu den Themen
- Arbeitszeit und
- Kündigung.
Dabei soll das Arbeitszeitgesetz Überforderung und unnötige Belastung der Mitarbeiter verhindern, die durch
- zu lange Arbeitszeiten,
- zu kurze Ruhephasen oder
- belastende Schichtarbeit
entstehen und langfristige gesundheitliche Schäden hervorrufen können.
Auch für Kinder und Jugendliche sieht der soziale Arbeitsschutz eine Verhinderung von gesundheitlichen, arbeitsplatzbedingten Schädigungen vor. Sie sollen vor allem vor einer Überbeanspruchung bewahrt werden.
Selbiges gilt für werdende und stillende Mütter. Stehen sie in einem Arbeitsverhältnis, genießen sie besondere Rechte. Hierzu zählen ein generelles Kündigungsverbot, der Schutz vor Einkommenseinbußen und der allgemeine Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz.
Sozialer Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag
Meist bringt die Berücksichtigung des sozialen Arbeitsschutzes im betrieblichen Alltag positive Ergebnisse sowohl für den Angestellten als auch für das gesamte Unternehmen mit sich. Anderenfalls treten in einem ersten Schritt Motivationslosigkeit der Mitarbeiter und in einem zweiten Schritt Qualitätsverlust der Arbeitsergebnisse ein.
Um dies zu verhindern, bedarf es einer näheren Betrachtung des Wortes „sozial“. Ein soziales Miteinander im betrieblichen Alltag führt zu angenehmen sozialen Beziehungen, die in der Lage sind, den Arbeitsalltag in einem wesentlichen Maße zu erleichtern.
Gerade in Zeiten der Stresszunahme und der Burnout-Gefahr richtet sich der soziale Arbeitsschutz also auch an die psychische Verfassung der Mitarbeiter und versucht, diese vor negativen Einflüssen zu schützen. Ziel eines jeden Unternehmens sollte daher im Hinblick auf den sozialen Arbeitsschutz sein, dass seine Mitarbeiter als Team auftreten und als Team handeln, wodurch Wohlbefinden, Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter erhöht werden können. Ein weiterer Effekt liegt in Folge dessen in der höheren Produktivität, die wiederum einen wichtigen Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb liefern kann.
Verantwortung für den sozialen Arbeitsschutz
Der Gesetzgeber hat für alle Arbeitnehmer und für Beschäftigte über 18 Jahren während ihrer Berufsausbildung verbindliche Arbeitszeitregelungen festgelegt. Damit sollen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleistet werden. Darüber hinaus bestehen spezifische soziale Arbeitsschutzvorschriften für besonders schutzbedürftige Personen- oder Berufsgruppen wie Kinder und Jugendliche, schwangere Arbeitnehmerinnen, schwerbehinderte Arbeitnehmer, Heimarbeiter, Leiharbeitnehmer und das Fahrpersonal im gewerblichen Straßengüter- und Personenbeförderungsverkehr, um Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation ihres Arbeitsplatzes zu verhindern.
Zum Anwendungsbereich des sozialen Arbeitsschutzes gehören vor allem:
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das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und zur Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
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das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor einer Überforderung und Schädigung ihrer Gesundheit in der Arbeitswelt bewahren will
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das Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit seinem Sonderschutz für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen
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das Heimarbeitsgesetz (HAG) mit Schutzvorschriften für die in Heimarbeit Beschäftigten
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das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) mit besonderen Schutzbestimmungen für schwerbehinderte Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben und
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die Sozialvorschriften für Lkw- und Busfahrer im Straßenverkehr mit ihren gemeinschaftsrechtlich geregelten Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten
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