26.10.2023

So nutzen Sie die Vorteile von Holzverpackungen gefahrlos

Für viele Versandaufgaben gerade im Export sind großformatige Holzverpackungen die beste, ja oft die einzig sinnvolle Lösung. Denn mit Holzverpackungen lassen sich etwa Maschinen maßgeschneidert, rutschfest und sicher verschicken. Außerdem kann Holz Feuchtigkeit hervorragend binden, sodass selbst wochenlange Schiffstransporte mit Holzverpackungen ohne Korrosionsgefahr möglich sind. Allerdings sind große Holzverpackungen oft auch sehr hoch – und das kann Probleme mit der Arbeitssicherheit mit sich bringen. Lesen Sie, was Sie dagegen tun können.

Großformatige Holzverpackungen

Prävention plus technische Maßnahmen = mehr Sicherheit!

Die Unfallstatistiken zeigen, dass bei großformatigen, also auch entsprechend hohen Holzverpackungen Unfälle durch Abstürze eher selten, dafür aber stets besonders schwer sind.

Deshalb ist die erste Präventionsmaßnahme, die Arbeitsvorbereitung auf Arbeitsplätzen und Verkehrswegen oben auf den Holzverpackungen zu vermeiden bzw. die Aufenthaltsdauer zu minimieren.

Technische Maßnahmen wie Seitenschutz (dreiteilig) und Randsicherungssysteme sind zu bevorzugen. Je nach Gefährdungsbeurteilung können Auffangeinrichtungen und eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen (insbesondere, wenn aus arbeitstechnischen Gründen Seitenschutz und Randsicherungssysteme nicht möglich sind). Beachten Sie bei der Auswahl der Maßnahmen auch bei geringen Höhen die Arbeitsstättenverordnung.

Wie Sie hoch gelegene Verkehrswege absichern

Auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss das Risiko, zu stolpern, auszurutschen oder abzustürzen minimiert werden. Dies gilt auch für Verkehrswege auf großformatigen Holzverpackungen. Diese Verkehrswege müssen ausreichend tragfähig, beleuchtet und sicher begehbar sein.

Je nach Benutzung (z.B. Transport von Arbeitsmitteln und Materialien) muss die Breite der Wege ausreichend sein. Statt Leitern sollten Treppen oder Laufstege als Verkehrswege genutzt werden. Es sind Maßnahmen gegen Abstürze zu treffen.

So werden Arbeitsmittel sicher eingesetzt

Der sichere Einsatz von Arbeitsmitteln beim Umgang mit Holzverpackungen basiert auf den Maßnahmen, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden. Dabei ist es wichtig, auf die Fähigkeiten der Bedienpersonen zu achten und darauf Rücksicht zu nehmen.

  • Hubarbeitsbühnen: Diese können umstürzen oder abstürzen (z.B. beim Überfahren von Bodenöffnungen) sowie mit anderen Arbeitsmitteln kollidieren. Beschäftigte können herausfallen oder herausgeschleudert werden. Besondere Gefährdungssituationen sind das Auf- und Absteigen auf das bzw. vom Geländer. Ebenso können Quetschungen aufgrund von Fehlbedienungen auftreten.
  • Bei der Festlegung von Maßnahmen sind zu berücksichtigen:
    sicherheitsrelevante Merkmale der Hubarbeitsbühne

    • Arbeitsabläufe
    • Arbeitsumgebung
    • Eignung und Erfahrung der Bedienpersonen

Achten Sie insbesondere darauf, dass hinsichtlich der Tragfähigkeit, der Arbeitshöhe, der Reichweite und der Bedingungen des Arbeitsorts eine geeignete Hubarbeitsbühne ausgewählt wird. Im laufenden Betrieb ist sicherzustellen, dass die Untergründe tragfähig sind. Vor jedem Einsatz soll das Bedienpersonal eine Sichtkontrolle auf Schäden durchführen.

  • Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen: In Ausnahmefällen dürfen Beschäftigte mit Arbeitsmitteln, die dafür nicht vorgesehen sind, gehoben werden. Dazu ist TRBS 2121-4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln“ zu beachten.
    Infrage kommen dafür z.B. Schubmast-, Gegengewichts-, Regal- und Dreiseitenstapler sowie Regelflurförderfahrzeuge. Voraussetzung dafür sind geeignete Maßnahmen gegen:

    • Umstürzen der Fahrzeuge
    • Absturz der Beschäftigten aus der angehobenen Position
    • Fehlbedienungen
    • fehlerhafte Kommunikation der Beschäftigten untereinander
    • ein Rettungskonzept zur Befreiung und Rettung von Beschäftigten aus der angehobenen Arbeitsbühne
  • Arbeits- und Schutzgerüste: Feste Arbeits- und Schutzgerüste sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und müssen für die anfallenden Tätigkeiten geeignet sein. Unfälle passieren aufgrund von geschlossenen Durchstiegsklappen, herabfallenden Gegenständen, Stolpern, Rutschen und Verlust der Standsicherheit. Auf Gerüsten darf nur so viel Material wie zulässig gelagert werden, nicht über- und untereinander gearbeitet und nicht gesprungen oder geklettert werden.
  • Fahrbare Arbeitsbühnen: Eine wesentliche Gefährdung kann der Absturz oder das Umkippen der fahrbaren Arbeitsbühne sein oder deren nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Neben ausführlichen Unterweisungen ist vor allem darauf zu achten, dass bei Auf- und Abstiegen über Leitern kein Material oder Werkzeug mitgeführt wird. Ist dies erforderlich, muss sicheres Festhalten gewährleistet sein. Leitern sollten durch Treppen ersetzt werden. Die Auf- und Abstiege zur Arbeitsebene müssen innenliegend sein und auch so genutzt werden. Beim und nach dem Verfahren ist stets auf ausreichende Standsicherheit der fahrbaren Arbeitsbühnen zu achten. Außerhalb des Verfahrens ist die Hubarbeitsbühne gegen Wegrollen zu sichern. Fahrbare Arbeitsbühnen („Rollgerüste“) unterliegen nicht dem Regelungsbereich von Arbeits- und Schutzgerüsten. Sie müssen deshalb nicht zwingend von Gerüsterstellern auf- und abgebaut bzw. angepasst werden.
  • Leitern: Absturzunfälle von Leitern sind häufig. Deshalb sind sie als hochgelegene Arbeitsplätze oder als deren Zugang nur zulässig, wenn kein anderes sicheres Arbeitsmittel genutzt werden kann. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Daneben schreibt TRBS 2121-2 vor, dass tragbare Leitern nur dann als regelmäßige Arbeitsplätze verwendet werden dürfen, wenn die Standhöhe maximal 2 m beträgt und nur Arbeiten in geringem Umfang (weniger als 2 h) durchgeführt werden. Zeitweilige Arbeiten dürfen bei einer Leiterhöhe von maximal 5 m ausgeführt werden. Je nach Gefährdungsbeurteilung ist Leiterzubehör zu nutzen.

 

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Autor*in: Markus Horn