Muster für die Bestellung Sicherheitsbeauftragter gratis

Bestellung Sicherheitsbeauftragter: Muster + wichtige Infos

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Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten (SiBe) ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur Unfallprävention und Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Doch welche rechtlichen Grundlagen gelten, wie viele SiBes sind notwendig, und wie erhält ein Sicherheitsbeauftragter seine Bestellungsurkunde? Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Rolle des Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen und laden Sie sich unser "Muster für die Bestellung Sicherheitsbeauftragter" herunter.

Jeder Unternehmer ist rechtlich verpflichtet, ab 21 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) zu bestellen. Sicherheitsbeauftragte sind „normale“ Kollegen, die zusätzliche Aufgaben aus dem Bereich der Arbeitssicherheit übernehmen. So melden sie etwa sicherheitsrelevante Mängel an Vorgesetzte oder ermahnen Kollegen, die Sicherheitsvorschriften missachten. Sicherheitsbeauftragter werden Sie durch schriftliche Bestellung, die idealerweise sowohl die Aufgaben als auch die Verantwortung klar definiert.

Vorschriften: Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten?

Die rechtliche Basis der Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten legt das Sozialgesetzbuch VII in §22 . §22 Abs. 1 SGB VII fordert:

„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.“

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention konkretisiert in § 20 die Bestimmungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sowie zur Anzahl, zu Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten und zur Arbeitsweise. Auch zur Zusammenarbeit der Sicherheitsfachkraft mit den Sicherheitsbeauftragten finden Sie hier Aussagen.

Des Weiteren gibt es zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten noch folgende Schriften von der DGUV:

Anzahl: Wie viele Sicherheitsbeauftragte müssen Sie im Betrieb bestellen?

Im Grunde genommen legt der Unternehmer anhand bestimmter Kriterien auf der Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung selbst die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten fest, also, wie viele SiBes er wo braucht. In der DGUV Vorschrift 1 werden fünf Kriterien genannt, die die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten bestimmen: Diese sind:

  1. Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren: Bei größeren Gefährdungen sollte Ihr Unternehmen mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen.
  2. Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten: Sicherheitsbeauftragte sollten als Ansprechpartner vor Ort erreichbar sein.
  3. Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten: Die Sicherheitsbeauftragten sollen zur gleichen Zeit im Betrieb sein wie die von ihnen betreuten Beschäftigten. Nur im unmittelbaren Kontakt mit seinen Kollegen kann der Sicherheitsbeauftragte seine beim Arbeitsschutz unterstützende Tätigkeit wahrnehme. dies ist insbesondere für Schichtbetriebe oder bei vielen Abteilungen wichtig.
  4. Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten:  Sicherheitsbeauftragte sollten mit der Mitarbeiterstruktur, den Gefährdungen vor Ort, und sprachlichen und kulturellen Besonderheiten vertraut sein. Dies ist oft der Fall, wenn sie die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit wie die anderen Beschäftigten ausüben.
  5. Anzahl der Beschäftigten: Auch in Betrieben mit weniger als 21 Mitarbeitern hat es sich bewährt, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, beziehungsweise mehr Sicherheitsbeauftragte als gesetzlich gefordert zu bestellen. Denn wie viele Beschäftigte kann ein Sicherheitsbeauftragter unter Berücksichtigung seiner betrieblichen Stellung betreuen? Die Verfasser der DGUV Regel meinen: maximal so viele, wie er persönlich kennt.

Auswahl: Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden?

Sicherheitsbeauftragte sprechen auf Augenhöhe mit Ihren Kollegen über die Wünsche und Erfordernisse der Arbeitssicherheit, und sie tragen Mängel an Vorgesetzte heran. Hieraus ergibt sich sehr schnell, wer nicht für die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten in Frage kommt: Personen mit Führungsverantwortung.

Z.B. werden Meister, Vorarbeiter, Gruppen- und Abteilungsleiter stets Probleme haben, ihre unterschiedlichen Rollen, Befugnisse und Beziehungen als Vorgesetzte und Sicherheitsbeauftragte miteinander in Einklang zu bringen.

Achten Sie auf die folgenden Kriterien, wenn Sie Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragte in die engere Auswahl nehmen:

  1. Fachliche Kompetenz: Der Sicherheitsbeauftragte muss die Arbeitsabläufe in seinem Aufgabenbereich verstehen. Er muss die vorhandenen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsstoffe kennen und wissen, welche Gefahren beim Umgang mit ihnen wirksam werden können.
  2. Soziale Kompetenz: Der Sicherheitsbeauftragte sollte über eine möglichst große persönliche Autorität verfügen. Da er nicht weisungsbefugt ist, ist er bei seiner Tätigkeit für den Arbeitsschutz auf Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft angewiesen. Er muss das Vertrauen seiner Kollegen und Vorgesetzten genießen.
  3. Vorbild sein: Der Sicherheitsbeauftragte muss im Sinne des Arbeitsschutzes stets ein vorbildliches Verhalten zeigen. Er kann es sich nicht leisten, seinen Kollegen gegenüber sicherheitsgerechtes Verhalten einzufordern und sich dann selbst nicht an seine Regeln zu halten.
  4. Interesse an Neuem: Einfühlungsvermögen, Überzeugungskraft, Lebens- und Berufserfahrung sind also wichtige persönliche Eigenschaften für einen Sicherheitsbeauftragten. Daneben muss er aber auch sehr offen für Neues sein: Gerade auch im Arbeitsschutz ist lebenslanges Lernen unumgänglich.

Wie wird man Sicherheitsbeauftragter? Die Bestellung Schritt für Schritt

1. Die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten erfolgt durch den Unternehmer.

Der Unternehmer wählt unter seinen Beschäftigten diejenigen aus, die ihm geeignet erscheinen. Oft wird dieser Vorschlag von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Betriebsarzt oder dem Betriebsrat angeregt.

2. Formelle Anforderungen an die Bestellurkunde

Wie immer, wenn es um Belange der Arbeitssicherheit geht, sollte die Bestellung schriftlich erfolgen. Beide, Unternehmer und Sicherheitsbeauftragter, unterschreiben am besten die Bestellurkunde und erhalten jeder eine Ausfertigung. So ist auch bei Kontrollen jederzeit nachvollziehbar, wer wann zum Sicherheitsbeauftragten bestellt wurde.

3. Betriebs- und Personalrat geben ihr „Ok“

Ist ein Betriebs- oder Personalrat gewählt, hat der Unternehmer diesen an der Bestellung zu beteiligen. Diese Mitwirkung geht weniger weit als die Mitbestimmung. Vor der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der Betriebsrat auf jeden Fall eingehend anzuhören. Ziel dieser Anhörung sollte es sein, sich gemeinsam auf eine Person zu verständigen. In der Praxis macht ein Streit um die Person des Sicherheitsbeauftragten keinen Sinn: Der Sicherheitsbeauftragte ist darauf angewiesen, mit allen am Arbeitsschutz Beteiligten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Dies ist aber kaum möglich, wenn ihn der Betriebs- oder Personalrat ablehnt.

4. Konsens über Aufgaben, Rechte und Pflichten der SiBe

Bevor ein Sicherheitsbeauftragter seine Bestellung offiziell macht, ist es ratsam, dass das Unternehmen oder die Sicherheitsfachkraft ein Gespräch mit den potenziellen Kandidaten führt. In diesem Gespräch sollten sie Aufgaben, Rechte und Pflichten klar besprechen. Es ist wichtig, dass die Beschäftigten diese Rolle freiwillig übernehmen und nicht gegen ihren Willen dazu gedrängt werden. Sicherheitsbeauftragter ist ein Ehrenamt.

Muster zum Download: Wo finde ich ein Muster für die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten?

Ein Sicherheitsbeauftragter sollte immer eine schriftliche Bestellung vorliegen haben. Laden Sie sich deshalb dieses Muster für die „Bestellung Sicherheitsbeauftragter“ herunter. Die Vorlage nennt beispielhaft einige Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und listet im Anhang noch einmal die wichtigsten Gesetze auf. Sie fordert die Unterschrift des Unternehmers als auch die des Sicherheitsbeauftragten.

Eine weitere Vorlage für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie auch unter dem Punkt 4.2.1 der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“.

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