Muster für die Bestellung Sicherheitsbeauftragter

Bestellung Sicherheitsbeauftragter – rechtssicher mit unserer Vorlage

Muster für die Bestellung Sicherheitsbeauftragter

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Unser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen – inklusive kostenlosem Muster für die Bestellungsurkunde.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, der bzw. die von Ihnen als Arbeitgeber beauftragt wird, auf die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb zu achten. Sicherheitsbeauftragte sind keine Führungskräfte – sie haben keine Weisungsbefugnis oder übernehmen keine Verantwortung im juristischen Sinn. Ihre Rolle ist es vielmehr, als aufmerksame Beobachter und Multiplikatoren für Sicherheitsthemen im betrieblichen Alltag zu wirken. Das soll Unfälle und Gesundheitsrisiken minimieren. Sicherheitsbeauftragte sollten von Ihnen eine schriftliche Bestellung überreicht bekommen, die Aufgaben und Verantwortung klar definiert.

Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen?

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben – und das aus gutem Grund. Denn mit zunehmender Mitarbeiterzahl und steigender Komplexität der Arbeitsprozesse erhöht sich auch das Risiko von Arbeitsunfällen oder sicherheitsrelevanten Zwischenfällen.

Gemäß § 20 der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) in Verbindung mit § 22 SGB VII müssen Unternehmen Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellen, sobald in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Dabei zählen nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte, Auszubildende oder Aushilfen anteilig mit. Konkret fordert §22 Abs. 1 SGB VII:

„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte […] zu bestellen.“

Diese Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten betrifft alle Branchen und Unternehmen – von Industrie über Handwerk bis hin zu Verwaltungen. Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Sie müssen sicherstellen, dass geeignete Mitarbeitende diese Funktion übernehmen.

Wichtige Vorschriften im Überblick

  • DGUV Vorschrift 1 (§ 20): legt fest, dass Sicherheitsbeauftragte in erforderlicher Zahl und schriftlich zu bestellen sind.
  • SGB VII (§ 22): ergänzt, dass die Bestellung insbesondere in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend ist.
  • DGUV Information 211-042: gibt praktische Hinweise zur Anzahl und Auswahl von Sicherheitsbeauftragten (z. B. unter Berücksichtigung von Gefährdungen, Arbeitszeitmodellen oder räumlicher Nähe).

Weitere Einflussfaktoren: Risiken und Arbeitsorganisation

Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 20 Mitarbeitende beschäftigt, sollten Sie unter Umständen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist nämlich bei weiteren, risikobasierten Faktoren sinnvoll.

Dazu gehören unter anderem:

  • der Einsatz von Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstoffen
  • häufige Ortswechsel (z. B. im Außendienst)
  • Schichtbetrieb oder Nachtarbeit
  • hohe Unfallzahlen oder dokumentierte Beinaheunfälle

In solchen Fällen kann es auch sinnvoll oder notwendig sein, mehr als den gesetzlich geforderten Mindeststandard zu erfüllen, um eine effektive Überwachung des Arbeitsschutzes sicherzustellen.

Download: Vorlage für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten

Muster für die Bestellung SicherheitsbeauftragterDamit Sie die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten rechtskonform und praxisnah umsetzen können, stellen wir Ihnen eine kostenlose Word-Vorlage zur Verfügung. Das Muster zur Bestellung Sicherheitsbeauftragter ist editierbar und lässt sich unkompliziert an die Gegebenheiten Ihres Unternehmens anpassen.

Die Vorlage nennt beispielhaft einige Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und listet im Anhang noch einmal die wichtigsten Gesetze auf. Sie fordert sowohl die Unterschrift des Unternehmers als auch die des Sicherheitsbeauftragten.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt ein Unternehmen?

Wie viele Sicherheitsbeauftragte Sie benötigen, hängt von der Größe und den Gefahren Ihres Betriebs ab. Als Faustregel gilt: Ab 20 Beschäftigten müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Sie können aber auch mehrere Personen beauftragen. Die DGUV Vorschrift 1 nennt fünf Kriterien, mit denen Sie die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für Ihren Betrieb leichter bestimmen. Diese sind:

  1. im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren: Bei größeren Gefährdungen sollte Ihr Unternehmen mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen.
  2. räumliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte sollten als Ansprechpartner vor Ort erreichbar sein.
  3. zeitliche Nähe: Die Sicherheitsbeauftragten sollen zur gleichen Zeit im Betrieb sein wie die Beschäftigten. Diese Anforderung ist insbesondere für Schichtbetriebe oder bei vielen Abteilungen wichtig.
  4. fachliche Nähe:  Sicherheitsbeauftragte sollten mit der Mitarbeiterstruktur, den Gefährdungen vor Ort sowie sprachlichen und kulturellen Besonderheiten vertraut sein.
  5. Anzahl der Beschäftigten: Auch in Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitende hat es sich bewährt, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Denn wie viele Beschäftigte kann ein Sicherheitsbeauftragter überhaupt betreuen? Die DGUV meint dazu: maximal so viele, wie er persönlich kennt.

Tipps zur Bedarfsermittlung – Zur Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Rücksprache mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt
  • Einbeziehung der Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung
  • Austausch mit dem Betriebsrat
  • Dokumentation der Entscheidung im Arbeitsschutzmanagement

Ablauf und Inhalt der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Wie läuft die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten ab? Sie wählen dazu unter Ihren Beschäftigten erstens diejenigen aus, die Ihnen geeignet erscheinen. Oft schlagen auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder der Betriebsrat jemanden vor.

Vor der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten müssen Sie den Betriebsrat anhören, falls es einen gibt. Außerdem sollten Sie ein Gespräch mit den potenziellen Kandidaten führen. In diesem Gespräch sollten Sie Aufgaben, Rechte und Pflichten klar benennen. Es ist wichtig, dass die Beschäftigten die Rolle freiwillig übernehmen und nicht gegen ihren Willen dazu gedrängt werden. Sicherheitsbeauftragter ist ein Ehrenamt.

Zweitens überreichen Sie Ihrem neuen Sicherheitsbeauftragten dann schriftlich die Bestellurkunde. Sie als Unternehmer und der Sicherheitsbeauftragte unterschreiben die Bestellurkunde und erhalten je eine Ausfertigung. So ist auch bei Kontrollen jederzeit nachvollziehbar, wer wann zum Sicherheitsbeauftragten bestellt wurde.

Natürlich müssen Sie Ihren neuen Sicherheitsbeauftragten auch die Zeit zugestehen, ihrer Aufgabe nachzukommen und sich entsprechend aus- und fortzubilden.

Laden Sie jetzt unser kostenloses Muster zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten herunter und setzen Sie die Anforderungen im Unternehmen schnell und rechtssicher um!

Häufige Fragen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

In der Praxis tauchen bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten immer wieder ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt zusammengefasst:

Ist die Beauftragung des Sicherheitsbeauftragten schriftlich erforderlich?

Ja, laut § 20 der DGUV Vorschrift 1 ist eine schriftliche Bestellung verpflichtend. Nur so kann im Ernstfall nachgewiesen werden, dass Sicherheitsbeauftragte ordnungsgemäß bestellt wurden. Außerdem wird dadurch klar dokumentiert, wer welche Aufgaben im Unternehmen übernimmt – ein wichtiger Punkt für die Rechtssicherheit und interne Organisation.

Welche Qualifikationen sollte ein Sicherheitsbeauftragter mitbringen?

Sicherheitsbeauftragte sprechen auf Augenhöhe mit ihren Kollegen, und sie tragen Mängel an Vorgesetzte heran. Geeignete Kandidaten sind in der Regel Mitarbeiter, die mit den Arbeitsabläufen vertraut sind und ein besonderes Interesse an Arbeitssicherheit zeigen. Es ist wichtig, dass Sie Mitarbeiter auswählen, welche die Akzeptanz ihrer Kollegen genießen und bereit sind, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen.

Wer nicht für die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten in Frage kommt? Personen mit Führungsverantwortung.

Zusätzliche Schulungen oder Unterweisungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind empfehlenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Können mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

Ja, und in vielen Fällen ist das auch sinnvoll oder sogar notwendig. Die DGUV fordert, dass Sicherheitsbeauftragte in „ausreichender Zahl“ bestellt werden. Wenn das Unternehmen groß ist, in Schichten arbeitet, mehrere Standorte hat oder mit erhöhten Gefährdungen zu tun hat, sollten mehrere Personen benannt werden – idealerweise mit Zuständigkeiten für unterschiedliche Bereiche oder Abteilungen.

Muss der Betriebsrat der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten zustimmen?

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten unterliegt grundsätzlich nicht der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats nach Betriebsverfassungsgesetz. Dennoch ist es in der Praxis sinnvoll, den Betriebsrat früh einzubeziehen, etwa bei der Auswahl geeigneter Personen oder der Planung von Schulungen. Das fördert die Akzeptanz und stärkt die Zusammenarbeit im Arbeitsschutz.

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