5 wichtige Regeln, die beim Arbeiten auf Gerüsten für Sicherheit sorgen
Wie gefährlich die Arbeit auf und mit Gerüsten ist, zeigen nüchterne Zahlen am besten: Im letzten Jahr haben sich laut DGUV-Bericht 5.963 Beschäftigte bei der Arbeit auf oder mit Gerüsten verletzt. Das sind über 16 Personen an jedem einzelnen Tag des Jahres! Von den Verunglückten beziehen jetzt 377 Personen eine Unfallrente, für 15 Verletzte verlief der Unfall tödlich. Informieren Sie sich deshalb hier und jetzt über sicheres Arbeiten auf Gerüsten.
1. Bevor die Arbeiten auf Gerüsten beginnen können: Prüfung muss sein
Weil das Arbeiten auf Gerüsten so gefährlich ist, muss ein Verantwortlicher nach dem Aufbau prüfen, dass die Gerüste betriebssicher sind, und diese Prüfung auch protokollieren. Zusätzlich (nicht alternativ) zum Prüfprotokoll hilft es in der Praxis sehr, am Gerüst eine Kennzeichnung anzubringen.
Was ist eigentlich ein „Gerüst“?
Unter einem Gerüst versteht man eine vorübergehende Konstruktion, welche aus meist standardisierten Bauteilen zusammengesetzt und in ihrer Lage, Breite und Höhe veränderbar ist. Die drei gängigsten Gerüsttypen sind: Arbeits-, Schutz- und Traggerüst. Die Gerüstbauteile selbst können aus verschiedenen Werkstoffen bestehen, z.B. Metall, Holz, Stahl oder Aluminium.
2. Nur „befähigte Personen“ dürfen ein Gerüst aufbauen
„Befähigt“ sind die Mitarbeiter dann, wenn sie eine Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk absolviert haben und über praktische Berufserfahrung verfügen.
Gerüstbaumeister, geprüfte Poliere oder geprüfte Gerüstbau-Obermonteure gelten ebenfalls als befähigte Personen, ebenso wie jeder, der über eine bauhandwerkliche Ausbildung und praktische Berufserfahrung verfügt sowie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Orientierung zum Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten
- grundlegende Kenntnisse über gesetzliche Regelungen und Arbeitsschutzbestimmungen
- Kenntnisse über Gerüste (z.B. Gerüstbauarten, Gerüstbauteile etc.), Verankerungsgründe und Tragverhalten
- Kenntnisse über Gefährdungen z.B. durch herabfallende Gegenstände, Absturz, Transport von Lasten etc.
Die Montage von Gerüsten sollte immer so geplant sein, dass sie „komplett in einem Stück“, also ohne zeitliche Unterbrechung errichtet werden. Damit minimiert sich die Gefahr, dass Arbeiter das Gerüst schon nutzen, obwohl es noch nicht fertiggestellt ist.
3. Wichtig: Sichtkontrolle vor dem Arbeiten auf Gerüsten
Vor jeder Nutzung sind Gerüste auf offensichtliche Mängel zu prüfen, z.B. mit diesen Fragestellungen:
- Ist der Untergrund tragfähig?
- Sind alle Verankerungen angebracht?
- Sind Gerüstbeläge beschädigt?
- Ist der Seitenschutz ausreichend?
- Beträgt der Abstand zu Gebäudeteilen nicht mehr als 0,3 Meter?
- Sind Fahr-/Rollgerüste gegen Wegrollen gesichert?
- Steht das Gerüst senkrecht und wackelt nicht?
Treten Mängel auf, darf niemand das Gerüst benutzen, bis die Mängel beseitigt sind.
4. Das Gerüst muss „sachgemäß“ genutzt werden
Ein Gerüst ist in der Regel dann sicher, wenn die Personen, die darauf arbeiten, dieses sachgemäß nutzten. Dazu gehört z.B., dass es mit keinen größeren Lasten als zulässig beschwert wird. Gerüste sind jeweils für bestimmte Höchstlasten ausgelegt. Werden diese überschritten, droht Einsturzgefahr. Die Lastklasse steht in der Aufbauanleitung des Herstellers oder als Angabe in der Gerüstfreigabe.
Ganz wichtig: Auf Fanggerüsten und Schutzdächern dürfen keine Materialien oder Geräte gelagert werden, weil sich abstürzende Personen dadurch verletzen können.
Beschäftigte müssen vor ihren Arbeiten auf Gerüsten unterwiesen werden, dass sie Gerüste nur über geeignete Zugänge betreten und verlassen. Nicht zulässig ist, vom Gerüst abzuspringen, auf das Gerüst aufzuspringen oder Materialien bzw. Werkzeuge auf die Gerüste zu werfen.
5. Achtung beim Aufstellen fahrbarer Gerüste
Fahrbare Gerüste bestehen z.B. aus Stahlrohren mit Kupplungen und Fahrrollen (systemfrei) oder sind Rahmen- oder Modulgerüste (Systemgerüste). Letztere sind nach den Angaben der Hersteller einzusetzen, systemfreie Gerüstbauteile gemäß DIN 4420-3.
Grundsätzlich gilt für alle fahrbaren Gerüste:
- Die Standhöhe darf zur Aufstandsbreite maximal ein Verhältnis von 3 : 1 haben.
- Höchstens 6 m2 der Belagfläche dürfen in den Lastklassen 1 bis 3 voll belastet werden, die weiteren Flächen mit maximal 0,75 kN/m2.
- Die Standhöhe darf maximal 12 Meter betragen.
- Werden Gerüste bewegt, dürfen sich weder Personen noch Materialien darauf befinden.
- bewegt, dürfen sich weder Personen noch Materialien darauf befinden.