Schutzeinrichtungen
Eine Schutzeinrichtung ist eine Vorkehrung zum Schutz des Arbeitnehmers und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen mit Maschinen.
Vorschriften und Rechtsprechung
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RL 2006/42/EG: Maschinen, Art. 12, Anhang I Nr. 1.4
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 6 „Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“
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TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen, Abschnitt 4.5 „Technische Maßnahmen“
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TRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln, Abschnitt 3.2 „Technische Maßnahmen“
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DGUV Information 209-092 „Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen – Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen – Ein Leitfaden für Hersteller, Konstrukteurinnen und Konstrukteure“
Trennende Schutzeinrichtungen
Trennende Schutzeinrichtungen sind eine physische Barriere zwischen Mensch und Maschine. Es gibt feststehende Schutzeinrichtungen wie beispielsweise Umwehrungen oder Umzäunungen, die weder lösbar noch ohne Werkzeug zu öffnen sind. Hierbei muss vor allem zum Schutz der Extremitäten ein Hindurch- oder Hinübergreifen unmöglich sein, da sonst das Verletzungsrisiko des Mitarbeiters drastisch steigt. Ähnlich arbeiten die beweglichen Schutzeinrichtungen, die zwar an der Maschine selbst montiert sind, bei denen es jedoch im Unterschied zu den feststehenden möglich ist, sie ohne Werkzeug zu öffnen.
Die einstellbaren Schutzeinrichtungen haben zwei oder mehr Einstellpositionen und können den Maschinenvorgängen demnach angepasst werden, beispielsweise höhenverstellbare Schutzvorrichtungen an Sägen. Verriegelte Schutzeinrichtungen funktionieren den vorher genannten Einrichtungen sehr ähnlich, haben jedoch eine zusätzliche Verriegelung, meist elektrischer Art, die die Vorrichtung während des Betriebs der Maschine abschließt. Eine weitere Funktion haben die verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen mit Zuhaltung: Diese ist noch so lange aktiv, bis ein eventueller Nachlauf der Maschine abgeschlossen ist.
Nicht trennende Schutzeinrichtungen
Nicht trennende Schutzeinrichtungen haben im Vergleich zu den trennenden Schutzeinrichtungen eine andere Funktionsweise. Anstatt Mensch und Maschine gänzlich voneinander zu trennen, wirkt eine nicht trennende Schutzeinrichtung meist in der Weise, dass die Maschine darauf reagiert, ob ein Mitarbeiter etwas tut oder nicht mehr tut.
Bei den Verriegelungseinrichtungen beispielsweise sorgen elektronische Näherungsschalter oder elektromechanische Positionsschalter dafür, dass beim Öffnen der Schutzeinrichtung die Tätigkeit der Maschine eingestellt wird und diese nicht mehr anlaufen kann, bis die Schutzeinrichtung wieder geschlossen wird. Zustimmungseinrichtungen sind z.B. Schalter, die zusätzlich zum Startschalter der Maschine betätigt werden müssen, und zwar so lange, wie die Maschine in Betrieb ist. Ähnlich funktioniert die Steuerung mit selbstständiger Rückstellung: Die Maschine ist nur so lange in Bewegung, wie von einem Mitarbeiter das Stellglied gedrückt wird – wird dieses losgelassen, kehrt es automatisch in die Ausgangsposition zurück und der Betrieb der Maschine wird eingestellt. Weitere Beispiele für nicht trennende Schutzeinrichtungen wären Schrittschaltungen, Zweihandschaltungen, Begrenzungseinrichtungen, Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion und durch Formschluss wirkende Schutzeinrichtungen.
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