Arbeitsschutz in Schule und Kindergarten
Die Erziehung der Kinder und deren Unterricht finden normalerweise in einem genau definierten System statt. In Deutschland findet die Erziehung der Kinder abseits des Elternhauses zunächst in Krippen, Kindertagesstätten und Kindergärten statt. Mit Erreichen des sechsten Lebensjahrs werden die Kinder eingeschult und sind schulpflichtig. Schulen werden allgemein unterteilt in Grund- und Mittelschulen, berufsbildende Schulen und weiterführende Schulen.
Vorschriften und Rechtsprechung
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
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DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
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DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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DGUV Vorschrift 81 – Schulen
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DGUV Vorschrift 82 – Kindertageseinrichtungen
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DGUV Regel 102-002 – Kindertageseinrichtungen
Sicherheit und Arbeitsschutz in Kindergarten & Co
Verantwortung für die Sicherheit
Generell sind Erzieher und Lehrer zuständig für die Förderung und Erziehung der Kinder, die sich in ihrer Obhut befinden. Dabei sind Erzieher und Lehrer aufsichtspflichtig. Das heißt, sie sind verantwortlich für die Kinder in ihren Gruppen und Klassen und müssen diese beaufsichtigen.
Für Erzieher gilt: Die Aufsichtspflicht endet erst, wenn das Kind am Ende der Öffnungszeit die jeweilige Einrichtung mit den Eltern verlässt. Dabei haben die Erzieher die Pflicht, das Kind nicht alleine nach Hause gehen zu lassen und ggf. auf Eltern zu warten oder diese zu kontaktieren. Wird die Aufsichtspflicht verletzt, so kann dies bei Lehrern und Erziehern zivilrechtliche, strafrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.
Weiterhin muss in Kindertagesstätten in jeder Gruppe ein Erzieher angestellt sein, der über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt, um im Notfall schnell helfen zu können.
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Erzieher
Hinsichtlich des Gesundheitsschutzes für Erzieher muss erwähnt werden, dass diese gegen Kinderkrankheiten geimpft sein müssen. Für Erzieher ist es weiterhin vor allem wichtig, auf ihre Rückengesundheit zu achten. Diese kann durch das ständige Bücken und das Heben und Tragen von Kleinkindern, das in Kindertagesstätten oft zum Alltag gehört, stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
Sicherheit und Arbeitsschutz in der Schule
Verantwortung für die Sicherheit
In der Schule lassen sich die Verantwortlichkeiten generell in zwei verschiedene Bereiche unterteilen: den äußeren und den inneren Schulbereich. Im inneren Schulbereich sind der Schulträger und der Schulhoheitsträger verantwortlich für die Gesundheit und Sicherheit der Schüler, des Lehrpersonals und des nicht pädagogischen Personals an einer Schule. Der Schulhoheitsträger kann diese Aufgaben an den Schulleiter delegieren.
Schulleiter sind allgemein verantwortlich für die Durchführung und die Organisation von schulischen Veranstaltungen und Maßnahmen. Auch die Unfallverhütung, die Organisation der Ersten Hilfe und die Sicherheitserziehung liegen im Verantwortungsbereich des Schulleiters. Weitere Aufgaben des Schulleiters sind die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich, die Meldung von Mängeln am Schulgebäude und an Schuleinrichtungen beim Sachkostenträger sowie die Ursachenermittlung und die Vermeidung von Schülerunfällen.
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