Schülerpraktikum – Was Sie in Bezug auf Arbeitszeiten & Co. gesetzlich beachten müssen
Durch ein Schülerpraktikum sollen Jugendliche den Arbeitsalltag in einem Betrieb kennenlernen. Doch was gilt es dabei zu beachten? Wir erklären Ihnen, was das Jugendarbeitsschutzgesetz hinsichtlich des Praktikums regelt und was Sie als Arbeitgeber zu Pausen- und Arbeitszeiten von Minderjährigen wissen müssen.
Jugendarbeitsschutzgesetz – Die rechtliche Grundlage für das Praktikum
Wollen Sie einen Praktikanten beschäftigen, bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Deutschland den rechtlichen Rahmen. Es soll arbeitende Kinder und Jugendliche schützen und regelt so beispielsweise Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Mehrarbeit von Praktikanten.
Achtung, Verwechslungsgefahr:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist alleinig für die Regelung der Arbeitsbedingungen für Minderjährige verantwortlich. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hingegen schützt Jugendliche in der Öffentlichkeit in Bezug auf Glücksspiele oder Alkohol. Im Bereich der Medien regelt das Jugendschutzgesetz beispielsweise, bis wann Filmveranstaltungen besucht oder welche Filme und Spiele je nach Altersfreigabe erworben werden können.
Arbeitszeit im Praktikum – was gilt in welchem Alter?
Wie lange ein Praktikant arbeiten darf, können Sie in den §§ 5 und 8 Jugendarbeitsschutzgesetz nachlesen. Dabei ist vom Alter abhängig, wie viele Stunden pro Tag möglich sind. Es gilt:
- Bis 12 Jahre: Schüler, die 12 Jahre oder jünger sind, dürfen gar nicht arbeiten.
- 13–14 Jahre: Jugendliche im Alter von 13 oder 14 Jahren können in Ausnahmefällen nach § 5 JArbSchG arbeiten. Zu diesen Ausnahmen zählt das Schülerpraktikum. Folgende Einschränkungen nennt § 5 JArbSchG:
Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.
- 15–17 Jahre: Minderjährige im Alter von 15, 16 oder 17 Jahren können täglich bis zu 8 Stunden arbeiten. 8,5 Stunden sind möglich, wenn an anderen Wochentagen ein Ausgleich stattfindet. Insgesamt dürfen Praktikanten in diesem Alter nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Folgende Ausnahmen bei der Beschränkung der Arbeitszeit sind möglich:
- Pflegeberufe: Die Arbeit am Wochenende ist zum Beispiel im Gesundheitswesen im Bereich der Pflege, in Altenheimen oder im Krankenhaus erlaubt (§ 16 JArbSchG, § 17 JArbSchG)
- Landwirtschaft: In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als 9 Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden (§ 8 JArbSchG).
- Binnenschifffahrt und Co.: Es gibt Ausnahmen für weitere Bereiche wie etwa die Binnenschifffahrt (§ 20 JArbSchG). Diese sind in weiteren Paragrafen des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt.
Welche Pausenzeiten gelten im Schülerpraktikum?
Minderjährige Praktikanten müssen pro Tag mindestens 30 Minuten Pause machen. Arbeiten Sie länger als 6 Stunden, sind 60 Minuten Ruhepause verpflichtend.
Außerdem gilt: Nach spätestens 4,5 Stunden Arbeit am Tag müssen die Schülerpraktikanten pausieren.
Warum ist der Arbeitsschutz im Schülerpraktikum so wichtig?
Der Arbeitsschutz ist deshalb so wichtig, weil im Schülerpraktikum keine routinierten Arbeitskräfte tätig sind. Im Gegenteil: Praktikanten können aufgrund eines mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder geringer Erfahrung manche Gefahren noch nicht erkennen.
Es ist wie beim Autofahren: Wer noch unerfahren ist, läuft eher Gefahr, Fehler zu machen oder Situationen falsch einzuschätzen. So sind junge Berufseinsteiger besonders häufig an Arbeitsunfällen beteiligt, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt. Umso wichtiger ist hier der Wert einer umfassenden Unterweisung über Gefahren.
Im Folgenden haben wir einige praktische Tipps für Betriebe im Umgang mit Schülerpraktikanten zusammengefasst.
1. Tipp: Bereiten Sie sich gut auf Ihren Praktikanten vor
In der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) müssen Sie den Arbeitsbereich und die Tätigkeiten des Praktikanten vorweg bewerten. Handelt es sich um einen Minderjährigen, was bei einem Schülerpraktikum meist der Fall ist, so ist – neben den allgemeinen Vorschriften zum Arbeitsschutz – auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten.
Übrigens: Nutzen Sie unsere Praktikums-Checkliste für Arbeitgeber, um alle wichtigen Punkte vor der Einstellung zu bedenken.
2. Tipp: Unterweisen Sie die Schüler rechtzeitig
Laut § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber jugendliche Beschäftigte zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie im Betrieb ausgesetzt sind, unterweisen. Dazu zählt auch die Einrichtung von Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren.
Die Unterweisung muss jeweils zu diesen Zeitpunkten stattfinden:
- Erstunterweisung zu Beginn der Beschäftigung
- bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen
- vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen
- vor Arbeiten, bei denen die Jugendlichen mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen
An der Planung, Durchführung und Überwachung der entsprechenden Vorschriften sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beteiligt.
3. Tipp: Vermitteln Sie, wie wichtig Arbeitsschutz ist
Gerade weil junge Berufsanfänger der besonders risikofreudigen Altersgruppe angehören, ist es enorm wichtig, zu vermitteln, dass Maßnahmen des Arbeitsschutzes keine „Schikane“ sind, sondern helfen, die eigene Gesundheit – unter Umständen sogar das eigene Leben – zu erhalten.
Daher gilt es, einen echten Wert zu kommunizieren, anstatt beispielsweise nur knapp auf die Pflicht von Schutzhelmen zu verweisen. Auch die Vorbildrolle ist wichtig. Denn wenn alle Kollegen einen Helm tragen, ist es für Jugendliche auch nicht mehr „albern“. Im Gegenteil: Die Schutzausrüstung kann als Symbol von Professionalität und Erwachsensein verstanden werden.
4. Tipp: Gestalten Sie die Unterweisung altersgerecht
§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz geht konkret auf die „Unterweisung über Gefahren“ für Jugendliche ein. Wir haben außerdem noch einige weitere Ideen für Sie, wie Sie die Minderjährigen erfolgreich mit den Inhalten abholen:
Bei den Inhalten sollte sich die unterweisende Person auch in die Rolle der jungen Beschäftigten versetzen, indem sie beispielsweise an die eigenen Ausbildungsjahre zurückdenkt. Wie ist es, jahrelang die Schulbank gedrückt zu haben und sich nun in einem Betrieb zu bewegen? Durch die Gänge eilende Kollegen, stampfende Maschinen und Substanzen – das alles ist neu für die Praktikanten.
Im besten Fall kennen die Schüler die Substanzen bereits aus dem Chemieunterricht und sind daher auch mit dem Tragen einer Schutzbrille vertraut – das sollten Sie jedoch nicht voraussetzen. Begriffe wie persönliche Schutzausrüstung (PSA) oder Schutzschalter sind zudem oft Neuland für die jungen Mitarbeiter und müssen zunächst erklärt werden.
5. Tipp: Sorgen Sie für regelmäßigen Erfahrungsaustausch
Ein Erfahrungsaustausch zwischen Betreuungslehrer, Praktikumsbetreuer und Schüler sollte regelmäßig stattfinden – also einmal pro Woche oder bei Bedarf öfter. Der Betreuungslehrer sollte sich von der Situation vor Ort einen Eindruck verschaffen.
FAQ – Weitere häufige Fragen zum Schülerpraktikum
Wie lange dauert ein Schülerpraktikum?
Wie lange ein Schülerpraktikum dauert, kann je nach Bundesland und Schulform variieren. Meist ist der Praktikant ein bis drei Wochen im Betrieb. An manchen Schulen gehören auch zwei oder mehrere Praktika in verschiedenen Betrieben dazu, um erste Eindrücke vom Arbeitsleben zu gewinnen.
In welcher Jahrgangsstufe wird das Praktikum durchgeführt?
In welcher Jahrgangsstufe das Schülerpraktikum ansteht, hängt ebenfalls von Bundesland und Schulform ab. In der Regel ist es kurz vor dem Schulabschluss so weit.
Welchen Zweck soll das Schülerpraktikum erfüllen?
Sinn eines Schülerpraktikums ist es, möglichst viele Bereiche einer Firma kennenzulernen und dabei nicht nur Hilfsarbeiten zu erledigen oder für Dinge wie Kaffeekochen zuständig zu sein. Für die Betriebe bedeutet dies: Lernen, Weiterqualifizierung und Fortbildung sollen im Mittelpunkt eines Praktikums stehen.
Ist ein Praktikumsvertrag notwendig?
Egal ob Praktikum während des Studiums oder der Schulzeit – ein Praktikumsvertrag regelt alles Wichtige. Am besten laden Sie sich unsere Vorlage für den Praktikumsvertrag direkt kostenlos herunter. Wichtig im Schülerpraktikum ist dabei, dass bei Minderjährigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig ist.
Weiter Tipps rund um rechtliche Fragen finden Sie in unserem Artikel „Praktikanten beschäftigen“.
Welche Rechte haben Praktikanten?
Die Rechte als Praktikant haben wir Ihnen ausführlich im verlinkten Artikel zusammengefasst. Grundsätzlich gilt: Sind die Praktikanten noch keine 18 Jahre alt, muss ihnen beispielsweise kein Mindestlohn gezahlt werden. Auch bei einem freiwilligen Praktikum unter drei Monaten entscheidet der Arbeitgeber frei, was er dem Praktikanten bezahlen möchte.
Kann man das Praktikum als Probezeit für die Ausbildung anrechnen?
Hat ein Auszubildender vor Beginn seines Ausbildungsverhältnisses bereits ein Praktikum im Ausbildungsbetrieb absolviert, wird die Praktikumszeit nicht auf die Probezeit angerechnet. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 19.11.2015, Az.: 6 AZR 844/14 entschieden.
Fazit: Arbeitszeiten und Co. für Schülerpraktikanten sind genaustens geregelt
Für das Praktikum ist – anders als häufig angenommen – nicht das Jugendschutzgesetz verantwortlich, sondern das sogenannte Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses regelt die Arbeitszeiten sowie die Pausenzeiten mit 13, 14, 15, 16 oder 17 Jahren.
Neben der Frage, wie lange ein Praktikant arbeiten darf, klärt das Gesetz außerdem darüber auf, wie minderjährige Praktikanten von ihrem Arbeitgeber unterwiesen werden müssen. Wollen Sie mehr dazu erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel zur Sicherheitsunterweisung. Oder aber Sie laden sich direkt die Checkliste zur Vorbereitung der Unterweisung herunter.