23.01.2021

Die 5 wichtigsten Gefährdungen im Umgang mit Schleifmaschinen

Der Einsatz von Schleifmaschinen ist mit einigen Gefahren verbunden, die nicht unterschätzt werden dürfen. Vor der Arbeit mit Schleifmaschinen bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung und einer Unterweisung.

Winkelschleifer

Unter dem Begriff Schleifmaschine versteht man ein elektrisch betriebenes Werkzeug zum Glätten oder Entfernen von Beschichtungen auf Oberflächen sowie zur spanenden Formung von Werkstücken. Je nachdem, welche Härte oder Beschaffenheit die zu bearbeitende Oberfläche aufweist, werden unterschiedliche Arten von Schleifmaschinen oder unterschiedliche Schleifscheiben eingesetzt.

Grundsätzlich wird zwischen handgeführten und ortsfesten Schleifmaschinen unterschieden. Man unterscheidet außerdem zwischen einigen Unterarten wie Exzenterschleifern, Bandschleifern oder Winkelschleifern.

An Schleifarbeitsplätzen besteht eine Reihe von Gefährdungen, die von weggeschleuderten Teilen bis hin zu Funkenflug und verstärktem Lärm reichen. Die wichtigsten Regelungen zu Schleifmaschinen und Schleifarbeitsplätzen finden sich in Kap. 2.19 der DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln.

Gefährdungen bei Schleifmaschinen

Im Umgang mit Schleifmaschinen bestehen mehrere unterschiedliche Gefährdungen, die besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen. Zu diesen Gefährdungen zählt:

  • Gefahr durch Zerspringen der Schleifscheibe: Da bei bestimmten Schleifmaschinen Gefahr durch Zerspringen der Schleifscheibe bei unsachgemäßer Benutzung besteht, müssen die Schleifmaschinen mit Schutzhauben ausgerüstet sein, die wegfliegende Bruchstücke abfangen.
  • Brand- und Explosionsgefahr durch Funkenflug: Da bei Funkenflug erhöhte Brand- und Explosionsgefahr besteht, sind benachbarte Arbeitsbereiche entsprechend durch Stellwände oder Vorhänge zu schützen. Brennbare oder explosionsfähige Stoffe und Materialien sind aus der Arbeitsumgebung zu entfernen.
  • Mögliche Schädigung des Hörvermögens durch Lärm: Um Schädigungen des Hörvermögens vorzubeugen, ist ab einem Geräuschpegel von 80 dB(A) vom Arbeitgeber entsprechender Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.
  • Gefahr durch Einatmen von Stäuben beim Trockenschleifen: Da durch das Einatmen mineralischer Stäube Gesundheitsgefahren wie Lungenkrebs entstehen können, sind entsprechende Absaugvorrichtungen vorzusehen.
  • Vibrationen: Bei mit der Hand gehaltenen Schleifmaschinen besteht Gefahr durch Einwirken von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des Bedieners. Dem kann beispielsweise durch die Auswahl schwingungsarmer Schleifmaschinen oder die Benutzung von Antivibrations-Schutzhandschuhen entgegengewirkt werden.
Autor*in: WEKA Redaktion