23.06.2021

Sanitärräume

Sanitärraum

Regelungen zu Sanitärräumen wie Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind in der Arbeitsstättenverordnung und in der ASR A4.1 zu finden. Die Regelungen schließen auch Toiletten auf Baustellen mit ein.

Laut ASR A4.1 sind „Sanitärräume“ Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume. Für diese einzelnen Räumlichkeiten gelten jeweils spezielle Anforderungen, auch abhängig von der Anzahl der Beschäftigten sowie der Art der im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten. Des Weiteren sind Sanitäreinrichtungen „ Einrichtungen, die es den Beschäftigten ermöglichen, sich zu waschen, sich umzukleiden oder die Toilette bzw. das Urinal zu benutzen“ (Punkt 3.2 ASR A4.1).

Verweise in der neuen Arbeitsstättenverordnung auf Toiletten

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geht in der Anlage, Punkt 4.1 auch auf „Sanitärräume“ ein. Dort sind auch Details zur Ausführung aufgeführt. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 thematisiert das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Sanitäreinrichtungen weiter. Neben Fakten zur Ausstattung und Größe von Sanitärraumen umfasst die ASR A4.1 auch die für Baustellen abweichend geltenden Anforderungen.

Fehlende oder mangelhafte Toiletten = Ordnungswidrigkeit

Zudem wurde in der ArbstättV der Paragraf § 9 „Ordnungswidrigkeiten und Straftaten“ noch deutlicher gefasst. Danach handelt nun ordnungswidrig, wer die in Punkt 4.1 des Anhangs genannten Toiletten (bzw. mobile anschlussfreie Toilettenkabinen auf Baustellen) nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise zur Verfügung stellt. Neu ist unter anderem der Verweis „…nicht in der vorgeschriebenen Weise“. Somit genügt es nicht, irgendwelche Toiletten zur Verfügung zu stellen, vielmehr müssen diese Räumlichkeiten auch den Vorgaben entsprechen.

Bestandteile von Sanitärräumen

Sanitärräume beinhalten vorwiegend technische Installationen, die der Wasserversorgung und gleichzeitig auch der Entsorgung des Abwassers dienen. Dazu verfügen derartige Räume über zu- und abführende Wasserleitungen und Abwasserrohre. Die folgende Liste gibt einen Überblick darüber, welche typischen Bestandteile sich in einem Sanitärraum befinden:

  • Toiletten (mit Spülkasten)
  • Urinale und Bidets
  • Waschtische
  • Duschen (mit und ohne Trennwände)
  • Einrichtungsgegenstände wie Spiegel, Bänke, abschließbare Schränke und Mülleimer
    Steckdosen, Lampen und oft auch Fenster oder Lüftungsanlagen

Da Sanitärräume der Hygiene des Menschen dienen, bedarf es einer regelmäßigen Reinigung und Desinfizierung. Vor allem in öffentlichen Einrichtungen sollte darauf besonderer Wert gelegt werden.

Barrierefreiheit in Sanitärräumen

Gerade in Gebäuden der öffentlichen Hand müssen Sanitärraume auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Es gilt, die Räume so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich sind. So kann gewährleistet werden, dass auch Menschen mit Behinderung ihrer Hygiene ohne fremde Hilfe nachkommen können.

Hierbei sollten neben Rollstuhlfahrern auch blinde Menschen bedacht werden. Sie sind in Sanitärraumen auf ihnen bekannte Orientierungsmerkmale wie Strukturfliesen oder markante Formen angewiesen.

Darüber hinaus ist die Installation von speziellen Türen empfehlenswert. Diese können sowohl von innen als auch von außen ver- und entriegelt werden. Außerdem ist die Verwendung von Einhebel- oder berührungslosen Armaturen sinnvoll, die zusätzlich mit einem Temperaturbegrenzer ausgestattet sind. Um die Benutzung der Sanitärräume für Sehbehinderte zu erleichtern, sollte sich die Farbgebung der Ausstattungselemente in erheblichem Maße von ihrer Umgebung abgrenzen. Sofern Kleiderhaken oder Handtuchhalter für die Räume geplant sind, gilt es, diese sowohl in Sitz- als auch in Stehhöhe an den Wänden anzubringen.

Autor*in: WEKA Redaktion

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