Die Unterweisung für Büroarbeitsplätze
Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört es, die Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, Maßnahmen zu ihrer Abwehr zu ergreifen und die Beschäftigten darüber zu unterweisen. Das gilt natürlich auch für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. mehr