Organisatorischer Brandschutz
Unter organisatorischem Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die die
- Planung,
- Organisation und
- Vorbereitung
des Brandschutzes im Unternehmen betreffen.
Im Rahmen seiner betrieblichen Verantwortung ist der Unternehmer der Brandschutzverantwortliche. Teile seiner Aufgaben kann er jedoch beispielsweise an den Brandschutzbeauftragten delegieren. Dies entbindet ihn jedoch nicht von seiner Verantwortung.
Das umfasst der organisatorische Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz umfasst alle folgenden Brandschutzmaßnahmen:
- Erstellen von Alarmplänen,
- Erstellen von Evakuierungsplänen,
- Erstellen von Feuerwehrplänen,
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Implementierung von Schulungen, Unterweisungen und Brandschutzübungen.
Ein Kernelement des organisatorischen Brandschutzes stellt die Brandschutzordnung dar.
Der Brandschutzbeauftragte kann im Einvernehmen mit dem Brandschutzverantwortlichen sogenannte Brandschutzhelfer ausbilden und bestellen, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützen. Die vorgenannten Personen werden auch als „Personen mit speziellen Aufgaben im Brandschutz“ bezeichnet.
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