Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst
Der Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst ist so vielseitig wie die Tätigkeiten, die in den Bereich des öffentlichen Dienstes fallen.
Öffentlicher Dienst – ein großes Spektrum für die Sifa
Der Begriff öffentlicher Dienst bezeichnet generell ein Dienstverhältnis, bei dem der Arbeitgeber der Staat ist. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind nicht in einem Unternehmen beschäftigt, sondern arbeiten im Staatsdienst und sind beispielsweise bei Kommunen und Städten oder Ländern angestellt.
Folglich zeichnet sich der öffentliche Dienst durch seine große Vielfalt aus. So kann der öffentliche Dienst in größeren Kommunen folgendes umfassen:
- Verwaltung
- Schulen
- Kindergärten
- Bauhof
- Feuerwehr
- Friedhof
- Altenheime
- Stadtwerke
- Schwimmbäder
- Deponien
- Wasserwerke
- Krankenhäuser
Tätigkeitsbereiche
Folglich sind gerade im öffentlichen Dienst viele verschiedene Dienstverhältnisse möglich, die jedoch auch viele unterschiedliche Gefährdungsschwerpunkte für die jeweiligen Angestellten ergeben. Entsprechend diesen vielseitigen Tätigkeitsbereichen sind auch Angestellte derselben Kommune möglicherweise bei verschiedenen Unfallversicherungsträgern versichert.
Dementsprechend ist auch die Tätigkeit der Sicherheitsfachkraft in Kommunen sehr vielseitig. Problematisch dabei ist jedoch, dass heute nur noch kommunale und staatliche Großunternehmen über hauptberufliche Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte verfügen.
Kleinere Kommunen wurden dagegen unter die Betreuung überbetrieblicher Dienste der Unfallversicherungsträger gestellt. In diesen Fällen übernehmen die Unfallversicherungsträger die Rolle des Auftraggebers für die Sicherheitsfachkraft bzw. den Betriebsarzt anstelle der jeweiligen Kommune. So ist es möglich, regionale Betreuungspools zu bilden, um den organisatorischen Aufwand niedrig zu halten.
Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst
Da der öffentliche Dienst in Kommunen aus vielen verschiedenen Einrichtungen besteht, ist es für den Arbeitsschutz wichtig, die einzelnen Zuständigkeiten zu klären und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen gezielt zu organisieren. Um den Arbeitsschutz ganzheitlich zu erfassen, ist es notwendig, anhand der Verwaltungsgliederung und der vorhandenen Geschäftsabläufe dem Organigramm die Funktionsabläufe zuzuordnen. So werden ungeklärte Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Funktionshäufungen sichtbar.
Bei der Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen müssen die folgenden Punkte besonders beachtet werden:
- Regelwerksmanagement,
- Einbeziehung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt,
- Kommunikation/Information im Arbeitsschutz,
- Schulungen,
- Unterweisung im Arbeitsschutz,
- Gefährdungsbeurteilungen,
- Arbeitsstoffe,
- Planung, Investition, Beschaffung,
- Instandhaltung
- Einsatz von Fremdfirmen.
Verwaltungsgebäude der öffentlichen Hand
Abgesehen von den notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen im öffentlichen Dienst werden vor allem auch an Verwaltungsgebäude der öffentlichen Hand verschiedene Anforderungen an die Sicherheit gestellt. So müssen die Bodenbeläge in Verwaltungsgebäuden der öffentlichen Hand beispielsweise aus rutschhemmendem Material bestehen, und Geländer und Brüstungen müssen als Absturzsicherungen mit Handlauf, Knie- und Fußleiste ausgeführt sein. Des Weiteren müssen Glasflächen aus bruchsicherem Material bestehen, und Fluchttüren sind so anzubringen, dass sie in Fluchtrichtung aufschlagen. Weiterhin ist auch darauf zu achten, dass Leuchten mithilfe von Drahtkörben vor Zerstörung zu sichern sind und Lichtschalter in selbst leuchtender Ausführung angebracht sein müssen. Des Weiteren ist auch auf eine behindertengerechte Gestaltung der Gebäude zu achten.
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