26.02.2020

Neue Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der EU

Die Europäische Kommission hat für bestimmte chemische Arbeitsstoffe neue Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte veröffentlicht. Dazu hat sie die bereits bestehenden Listen von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten um eine fünfte Liste erweitert. Das soll die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer besser schützen.

Gasmaske schützt vor erhöhten Arbeitsplatzgrenzwerten

Diese neue fünfte Liste findet sich im Anhang der „Richtlinie (EU) 2019/1831 zur Festlegung einer fünften Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten und zur Änderung der Richtlinie 2000/39/EG“ vom 24. Oktober 2019. Die Richtlinie ist am 20. November 2019 in Kraft getreten.

Neue und geänderte Grenzwerte nach Anhang der Richtlinie (EU) 2019/1831

Die Richtlinie legt Richtgrenzwerte für die folgenden Stoffe fest:

EG-NR CAS-NR Bezeichnung des chemischen Arbeits-stoffes Grenzwert Grenzwert in Deutschland (TRGS 900)
8 h 8 h Kurzzeit Kurzzeit 8h 8h Kurzzeit-kategorie
mg/m3 ppm mg/m3 ppm mg/m3 ppm
200-539-3 62-53-3 Anilin 7,74 2 19,35 5 7,7 2 2(II)
200-817-4 74-87-3 Chlor-
methan
42 20 100 50 2(II)
200-875-0 75-50-3 Trimethyl-
amin
4,9 2 12,5 5 4,9 2 2; =2,5=(I)
202-704-5 98-82-8 2-Phenyl-
propan
(Cumol)
50 10 250 50 50 10 4(II)
203-300-1 105-46-4 sec-Butyl-
acetat
241 50 723 150 300 62 2(I)
203-403-1 106-49-0 4-Amino-
toluol
4,46 1 8,92 2
203-745-1 110-19-0 Isobutyl-
acetat
241 50 723 150 300 62 2(I)
204-633-5 123-51-3 Isoamyl-
alkohol
18 5 37 10 73 20 2(I)
204-658-1 123-86-4 n-Butyl-
acetat
241 540 723 150 300 62 2(I)
233-046-7 10025-87-3 Phosphoryl-
chlorid
0,064 0,01 0,12 0,02 0,13 0,02 1(I)

Für 2-Phenylpropen (Schreibfehler in der Richtlinie: gemeint ist 2-Phenylpropan = iso-Propylbenzol!) (Cumol) [CAS-Nr. 98-82-8] wird der bestehende Richtgrenzwert auf die Hälfte abgesenkt und der betreffende Eintrag im Anhang der Richtlinie 2000/39/EG gestrichen.

Bei Anilin und 2-Phenylpropan (Cumol) sollten während der Überwachung der Exposition auch die entsprechenden Werte für die biologische Überwachung (z.B. BGW nach TRGS 903) berücksichtigt werden.

Das ändert sich für die AGW in Deutschland

Nach dieser Tabelle ergibt sich für Deutschland folgender Handlungsbedarf:

  • 4-Aminotoluol: ein AGW muss aufgestellt werden;
  • Chlormethan: der AGW sollte um den Faktor 2,5 abgesenkt werden;
  • sec-Butylacetat, Isobutylacetat und n-Butylacetat: die AGW sollten um etwa 25 % abgesenkt werden;
  • Isoamylalkohol: der AGW sollte um den Faktor 4 abgesenkt werden;
  • Phosphorylchlorid: der AGW sollte um den Faktor 2 abgesenkt werden.
  • Der deutsche AGW für 2-Phenylpropan / iso-Propylbenzol (Cumol) entspricht bereits dem neuen Grenzwert nach dieser Richtlinie.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Mitgliedstaaten müssen nun für die dort aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe nationale Arbeitsplatz-Grenzwerte (AGW) bestimmen und dabei die Unionsgrenzwerte berücksichtigen. Zeit haben sie dafür bis zum 20. Mai 2021. Den Rechtscharakter des nationalen Grenzwerts können sie nach der einzelstaatlichen Gesetzgebung und Praxis wählen.

Allerdings gibt es gegenwärtig Probleme mit der Verfügbarkeit von Messmethoden, mit denen die Einhaltung der vorgeschlagenen Grenzwerte für Phosphorylchlorid und Isoamylalkohol nachgewiesen werden könnte; es sollte darauf hingewirkt werden, dass zum Ende des Übergangszeitraums geeignete Techniken existieren.

Autor*in: Ulrich Welzbacher