Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)
Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)
Begriff
Vorschriften und Rechtsprechung
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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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MAK- und BAT-Werte-Liste
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TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
Unterschiede MAK – AGW
Arbeitsmedizinisch-toxikologische Begründung
Da Arbeitsplatzgrenzwerte nach GefStoffV ähnlich wie MAK-Werte der DFG arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründet werden müssen, wurden nach der Neufassung der Gefahrstoffverordnung von 2005 zahlreiche Luftgrenzwerte, die diesen Kriterien nicht (hinreichend) entsprachen, ebenso wie die früheren Technischen Richtkonzentrationen (TRK) aus der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ gestrichen.
Dem praktischen Arbeitsschutz kamen somit quasi „über Nacht“ die Hälfte ihrer bisherigen Luftgrenzwerte abhanden.
Als Alternative hat der AGS in den letzten Jahren die Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) entwickelt, welche die Aufstellung risikobezogener Toleranz- und Akzeptanzschwellen für krebserzeugende Stoffe ermöglichen. Die Zahl dieser ERB wird aber auf absehbare Zeit die Anzahl der 2005 gestrichenen Luftgrenzwerte nicht erreichen. Als Alternative kommen möglicherweise die „Derived No-Effect Level“ (DNEL) nach Anhang I Nummer 1.01 der REACH-Verordnung infrage.
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