21.01.2022

Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)

Warnzeichen bei Gefahrgut: Auch sie gehören ins Sicherheitsdatenblatt

Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)

Begriff

Die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist laut der MAK-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) „die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich 8-stündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt (z.B. durch ekelerregenden Geruch)“.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • MAK- und BAT-Werte-Liste
  • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Unterschiede MAK – AGW

In der Gefahrstoffverordnung wird seit 2005 anstatt „MAK“ der Begriff „Arbeitsplatzgrenzwert“ (AGW) verwendet. Nach § 2 Abs. 8 der GefStoffV ist der Arbeitsplatzgrenzwert „der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.“
Arbeitsplatzgrenzwerte sind nach TRGS 900 „Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Expositionsspitzen während einer Schicht werden (…) mit Kurzzeitwerten beurteilt.“

Arbeitsmedizinisch-toxikologische Begründung

Da Arbeitsplatzgrenzwerte nach GefStoffV ähnlich wie MAK-Werte der DFG arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründet werden müssen, wurden nach der Neufassung der Gefahrstoffverordnung von 2005 zahlreiche Luftgrenzwerte, die diesen Kriterien nicht (hinreichend) entsprachen, ebenso wie die früheren Technischen Richtkonzentrationen (TRK) aus der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ gestrichen.

Dem praktischen Arbeitsschutz kamen somit quasi „über Nacht“ die Hälfte ihrer bisherigen Luftgrenzwerte abhanden.

Als Alternative hat der AGS in den letzten Jahren die Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) entwickelt, welche die Aufstellung risikobezogener Toleranz- und Akzeptanzschwellen für krebserzeugende Stoffe ermöglichen. Die Zahl dieser ERB wird aber auf absehbare Zeit die Anzahl der 2005 gestrichenen Luftgrenzwerte nicht erreichen. Als Alternative kommen möglicherweise die „Derived No-Effect Level“ (DNEL) nach Anhang I Nummer 1.01 der REACH-Verordnung infrage.

Autor*in: Dr. Ulrich Welzbacher

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