10.08.2020

MAK-und BAT-Werte-Liste 2020 auf neuer Plattform veröffentlicht

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG-Arbeitsstoffkommission) hat die aktuelle Liste der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationswerte und der Biologischen Arbeitsplatztoleranzwerte (MAK- und BAT-Werte-Liste 2020) veröffentlicht – zum ersten Mal auf einer neuen Publikationsplattform.

Die MAK-und BAT-Werte Liste 2020 wurde veröffentlicht.

Die neue MAK- und BAT-Werte-Liste ist unter https://series.publisso.de/pgseries/overview/mak zu erreichen.

Hintergrund zur aktuellen Liste 2020

Seit 2012 wurde die Veröffentlichung der MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG vom Wiley-VCH Verlag begleitet und unterstützt. Als Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens ist diese Aufgabe nun an ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften übergegangen. Zunächst werden nur die neuen Veröffentlichungen der Kommission über diese neue Plattform zugänglich gemacht. Vorgesehen ist jedoch, dass mittelfristig alle Werke der Kommission auf der neuen Plattform auffindbar und durchsuchbar sind. Zudem werden die Publikationen bald auch in HTML und XML abrufbar sein.

Die MAK-Sammlung ist durch die Integration in PUBLISSO in einen Verbund weiterer lebenswissenschaftlicher Publikationen eingebettet, die sich gegenseitig referenzieren.

Der erste Eindruck der neuen Plattform ist durchaus positiv: So lässt sich in der neuen Liste 2020 problemlos z.B. auch nach CAS-Nummern suchen, was bisher aus technischen Gründen schwierig (und nur mit einigen Tricks und eingeschränkt möglich) war.

Hintergrund MAK-und BAT-Werte

Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffs in der (Atem-)Luft am Arbeitsplatz an. Der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT-Wert) ist definiert als die Konzentration eines Stoffs oder seines Umwandlungsprodukts im Körper oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ersetzte den BAT-Wert durch den Biologischen Grenzwert (BGW). Die alten BAT-Werte können und sollen jedoch als Richt- und Orientierungsgrößen weiterhin verwendet werden.

Im Zuge des technischen Fortschritts kommt es immer wieder zu Anpassungen der entsprechenden MAK- und BAT-Werte.

Die vollständige Liste können Sie unter der Adresse https://series.publisso.de/en/pgseries/overview/mak/lmbv?tab=curIssue

 

Autor*in: Dr. Ulrich Welzbacher