28.10.2021

Auf COVID-19 folgt Long-COVID? Was Unternehmen tun können

Mit „Long COVID“ sind Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung gemeint, die länger als zwölf Wochen nach einer überwundenen COVID-19-Erkrankung auftreten. Glaubte man zunächst, dass es sich dabei um ein seltenes Phänomen nach schwerem Krankheitsverlauf handelt, zeigt nun eine neue Studie, dass Long COVID auch nach milden Verläufen und weitaus häufiger auftritt als bisher gedacht. Damit müssen die Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung und die damit verbundenen Leistungswandlungen bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsaufgaben berücksichtigt werden.

Frau liegt erschöpft auf dem Sofa.

Mit „Long COVID“ sind alle Erkrankungen, Symptome und Einschränkungen gemeint, die auch zwölf Wochen nach überstandener Erkrankung immer noch, wieder oder neu auftreten. Diese Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung treten nach einer neuen Studie, die am 28. September 2021 im Fachmagazin „Plos Medicine“ veröffentlicht wurde, weitaus häufiger auf als bisher vermutet.

Der Beitrag mit dem Titel „Incidence, co-ocurrence and evolution of long-COVID features: A 6-month retrospective cohort study of 273,618 survivors of COVID-19“ beschreibt die Krankheitsverläufe von 270.000 Genesenen. Das überraschende Ergebnis:

  • Bei jeder dritten Person (37 %) wurde in den ersten drei bis sechs Monaten nach Gesundung mindestens ein Long-COVID-Symptom festgestellt.
  • Viele zeigten mehrere Symptome, die je nach Alter und Geschlecht unterschiedlich häufig auftraten. Ältere Personen und Männer litten häufig an Atembeschwerden und kognitiven Problemen, während jüngere Menschen und Frauen überdurchschnittlich häufig mit Kopfschmerzen, Depressionen und Ängsten zu kämpfen hatten.

Hier finden Sie die Studie des Journals „Plos Medicine“ in englischer Sprache.

Long COVID wird häufig verschwiegen

Die Symptome von Long COVID und die damit verbundenen Leistungseinschränkungen werden häufig zunächst nicht mit der überstandenen COVID-19-Erkrankung in Verbindung gebracht. Entsprechend vermutet man beim Auftreten der Long-COVID-Symptome eine andere, isolierte Erkrankung.

Dies liegt zum Teil daran, dass die Long-COVID-Symptome nicht nur bei schweren, sondern auch bei sehr milden Verläufen und zwischenzeitlicher vollständiger Gesundung auftreten können.

Ein anderer Grund ist, dass viele Betroffene das Stigma einer anhaltenden Leistungswandlung und damit Nachteile am Arbeitsplatz fürchten und die Symptome und Einschränkungen zu verbergen suchen. Dies kann dazu führen, dass notwendige Behandlungen erst dann durchgeführt werden, wenn sich die Symptome verschlimmert und ggf. chronifiziert haben. Dem sollten die Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entgegenwirken.

Beschäftigte für die Symptome von Long COVID sensibilisieren

Typischerweise führen Long-COVID-Symptome zu einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Damit die Arbeitsplätze und ggf. die Arbeitsaufgaben für kurze oder längere Zeit angepasst werden können, ist es wichtig, die Beschäftigten über Long COVID zu informieren, für evtl. auftretende Symptome zu sensibilisieren und sie zu motivieren, diese auch gegenüber dem Betrieb zu kommunizieren. Informieren Sie alle Beschäftigten z.B. in Rundmails und Aushängen zum Thema Long COVID und regen Sie eine Selbstbeobachtung an. Nennen Sie dabei mögliche Symptome:

  • Atemprobleme
  • Erschöpfungszustände
  • Geruchs- und Geschmacksstörungen
  • kognitive Einschränkungen
  • Ängste
  • Schlafstörungen
  • Herzklopfen und Brustschmerzen

Die Symptome können isoliert, aber auch gleichzeitig auftreten. Betonen Sie bei allen Informationen, dass die Symptome oft behandelbar und vorübergehender Natur sein können. Damit verhindern Sie, dass Beschäftigte Symptome und Leistungseinschränkungen aus Furcht vor Nachteilen oder einem Stigma verschweigen.

Hilfestellung für Betroffene organisieren

Prüfen Sie, inwieweit Sie Betroffene unterstützen können. Neben dem Betriebsarzt sollte auch eine psychosoziale Beratung zur Verfügung stehen, die Betroffene begleitet und ihnen unter die Arme greift. Zusätzlich sollten die vorhandenen Möglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) genutzt werden, um mögliche Leistungswandlungen zu identifizieren und die Arbeitsplätze bzw. die Arbeitsaufgaben anzupassen. Sprechen Sie mit den Betroffenen, welche Kosten für sie im Rahmen der Behandlung anfallen (z.B. Eigenanteile bei Rehabilitationsmaßnahmen, Fahrtkosten zu ärztlichen Behandlungen), und prüfen Sie, ob das Unternehmen diese übernehmen kann.

Auf einen Blick: Mit diesen Maßnahmen unterstützen Sie Betroffene von Long COVID

  • Verfassen Sie einen allgemeinen Text zu Long COVID und veröffentlichen Sie ihn in den betriebsinternen Medien.
  • Veröffentlichen Sie regelmäßig Studien und andere Informationen zu Long COVID, die Sie in den Medien finden.
  • Sprechen Sie mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin, ob Long-COVID-Sprechstunden sinnvoll sein können.
  • Recherchieren Sie allgemeingültige Hinweise und Tipps hinsichtlich lokaler Hilfsangebote (Ärzte, Therapeuten, Beratungsangebote, Hinweise des Krankenversicherungsträgers), die Sie den Betroffenen aushändigen können.
  • Fragen Sie die Betroffenen in den Beratungsgesprächen, welche Unterstützungsmaßnahmen gewünscht werden, und leiten Sie entsprechende Veränderungen ein.

 

Autor*in: Martin Buttenmüller