23.06.2023

Leitern und Tritte

Sicherheitsingenieur

Definition Leitern und Tritte

Leitern und Tritte sind Geräte, die ortsunabhängig aufgestellt und zum Aufstieg benutzt werden können.

Die links und rechts in Holme eingepassten Sprossen von Leitern dienen dem Auf- und Abstieg. Diese Sprossen werden auch als Stufen bezeichnet. Je nach Art der Leiter besteht diese aus Holz, Stahl, Aluminium oder Kunststoff, kann an eine Wand gelehnt werden, frei stehen oder aufgehängt werden.

Im Gegensatz zu einer Leiter wird unter einem Tritt ein Aufstieg mit nur wenigen Stufen verstanden. Auch Tritte können an unterschiedlichen Orten aufgestellt werden. Dabei stehen sie in aller Regel frei und ihre Seitenteile sind zug- und druckfest miteinander verbunden, wobei die oberste Fläche zum Betreten vorgesehen ist.

Anwendungsgebiete und Arten von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte werden an den unterschiedlichsten Orten benötigt. Häufige Anwendungsgebiete sind enge Treppenhäuser, Dächer oder enge Regalgänge wie beispielsweise in einem Lager.

Der Arbeitsplatz, der ausschließlich mittels Leiter oder Tritt erreicht werden kann, wird als hochgelegener Arbeitsplatz bezeichnet und wird daher als gefährlicher eingestuft als ein Arbeitsplatz, der sich in Bodennähe befindet. Aus diesem Grund sollten Leitern und Tritte nur dann Anwendung finden, wenn die Benutzung von sichereren Arbeitsmitteln aufgrund von baulichen Gegebenheiten ausgeschlossen ist.

Da Leitern und Tritte bereits langjährig genutzte Hilfsmittel sind, haben sich im Lauf der Zeit immer mehr Arten entwickelt. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die gängigsten Leiterarten:

  • Anlegeleitern – hierunter fallen auch Schiebleitern, Steckleitern, Klappleitern, Bauleitern und Hängeleitern
  • Stehleitern – zweischenklig und frei stehend
  • Kombinationsleitern – können entweder Anlege- oder Stehleiter sein
  • mechanische Leitern – fahrbare, frei stehende Schiebeleitern mit oder ohne Arbeitskorb
  • Steigleitern, Seilleitern und Dachleitern

Hinweise für die Auswahl von Leitern und Tritten

Die Auswahl der richtigen Leiter bzw. des richtigen Tritts orientiert sich maßgeblich an den folgenden Fragen:

  • Welche Arbeitsaufgabe muss erledigt werden?
  • Welche Arbeitsweise wird auf der Leiter bzw. auf dem Tritt angestrebt?
  • Wie groß muss die Traglast der Leitern und Tritte sein?
  • Wie ist die Bodenbeschaffenheit im Arbeitsumfeld?
  • Beeinträchtigen die Arbeiten auf Leitern oder Tritten den innerbetrieblichen Verkehr?
  • Wie groß ist der Abstand zu Absturzkanten?

Sind die Antworten auf diese Fragen eher kritisch, so gilt es zu prüfen, ob sicherere Hilfsmittel für die Arbeitsaufgabe herangezogen werden können. Zu diesen sichereren Arbeitsmitteln gehören unter anderem Gerüste, Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskörbe.

Tipp:

Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung Leitern und Tritte.

Leiterprüfung

Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Länge des Zeitraums zwischen den Prüfungen richtet sich nach der Benutzungshäufigkeit und der Beanspruchung, sollte aber ein Jahr nicht überschreiten. Wird z.B. eine Leiter in einem Büro nur sehr selten benutzt, so wird die jährliche Überprüfung ausreichen. Wird aber eine Leiter in einem Lager täglich häufig benutzt und dabei durch die transportierten Waren auch noch schwer belastet, so kann in diesem Fall ein wöchentliches Überprüfen angebracht sein.

Tipp:

Lesen Sie in diesem Beitrag weitere Tipps für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung generell.

Leiternkontrollbuch

Erfahrungsgemäß bereitet die Einhaltung von Prüffristen im Betrieb Schwierigkeiten, u.a. weil oft eine vollständige Übersicht über die vorhandenen Leitern fehlt. Es empfiehlt sich daher, alle Leitern im Betrieb zu nummerieren und in einem Leiternkontrollbuch mit folgenden Eintragungen zu erfassen:

  • Nummer der Leiter
  • Datum der Prüfung
  • Name des Prüfers
  • festgestellte Mängel
  • Datum der Mängelbeseitigung

Inhalt der Leiterprüfung

Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist insbesondere zu achten auf:

  • Verschleiß, Verformung oder Zerstörung von Leiterbauteilen, z.B. abgeknickte Leiterfüße, abgebrochene Brückenheber oder beschädigte Sprossen
  • fehlende Bauteile, z.B. Spreizsicherungen oder Gummifüße
  • schadhafte Verbindungselemente, z.B. unbewegliche Gelenke, verbogene Haken oder eingerissene Bänder
Autor*in: WEKA Redaktion

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