Arbeitssicherheit im Lager
Der Begriff Lagerhaltung stammt aus den Bereichen Logistik und Produktion und beschreibt das Aufbewahren von Material in allen Betrieben, in denen Materialumschlag stattfindet. Hierzu werden Waren und Bestände in eigens dafür vorgesehenen Lagern bis zur weiteren Verwendung aufbewahrt.
Je nachdem, was gelagert wird, gelten besondere Arbeitsschutzvorgaben, Technische Regeln und baurechtliche Vorgaben.
Es gelten jedoch besonders für Lagereinrichtungen und -geräte besondere Anforderungen. Diese sind in der DGUV Regel 108-007 Lagereinrichtungen und -geräte geregelt.
Vorschriften und Rechtsprechung
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TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
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DGUV Regel 108-007 Lagereinrichtungen und -geräte
Gefährdungen beim Lagern
Aufgrund des vermehrten Einsatzes von elektronischen Hilfsmitteln und Einrichtungen in der Lagerhaltung konnte die Gefährdung, die bei Lagervorgängen auftritt, verringert werden. Jedoch ist der Einsatz dieser Geräte nicht überall und zu jeder Zeit möglich. Mögliche Gefahren beim Lagern sind:
- Gefahr des Umkippens von Lagerstapeln: Deshalb sollte immer die Standsicherheit beachtet sowie der Einsatz schadhafter Lagermittel vermieden werden.
- Gefahr durch herabfallendes Lagergut: Ein Überladen der Lagereinrichtungen ist zu vermeiden; ein ausreichender Abstand zu Verkehrswegen und Arbeitsplätzen sollte eingehalten werden.
- Gefahr durch wegrollendes Lagergut: Leicht bewegliche Lagergüter sind in oder zwischen feststehenden Lagereinrichtungen zu lagern.
- Gefahr durch Austritt gefährlicher Flüssigkeiten oder entzündlicher Stoffe: Die Lagerbehälter sind vor der Einlagerung zu überprüfen; erforderliche Auffangbehälter und Sicherheitskennzeichnungen sind anzubringen.
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