Innerbetrieblicher Transport und Verkehr
Unter dem Begriff „Innerbetrieblicher Transport und Verkehr“ versteht man zum einen jede Art, wie Güter oder Waren innerhalb eines Unternehmens transportiert werden können, zum anderen jede Art von Verkehr auf dem Gelände eines Betriebs. Der innerbetriebliche Transport und Verkehr wird zur Logistik eines Unternehmens gezählt.
Der innerbetriebliche Warentransport findet z.B. zwischen Produktionsanlagen und Lager oder auch zwischen Wareneingang, Lager und Warenausgang statt. Dieser Transport schließt vertikale und horizontale Beförderungsmittel ein. Mit dem innerbetrieblichen Verkehr können außer Waren auch Personen mit Fahrzeugen von einem Ort zum anderen transportiert werden. Für den innerbetrieblichen Transport und Verkehr werden die innerbetrieblichen Verkehrswege eines Unternehmens benutzt. Für die Sicherheit von innerbetrieblichen Verkehrswegen müssen bestimmte Regeln und Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.
Vorschriften und Rechtsprechung
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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ASR A1.8 – Verkehrswege
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DGUV Information 208-025 – Damit Sie nicht ins Stolpern kommen
Arten des innerbetrieblichen Transports
Zum innerbetrieblichen Transport zählen sowohl horizontale als auch vertikale Transportmittel. Den vertikalen Transport übernehmen beispielsweise Aufzüge und den horizontalen Transport unter anderem Fließbänder, Hubwagen oder auch Rollenbahnen. Gabelstapler und Krane dagegen können Güter zu einem gewissen Maß sowohl horizontal als auch vertikal transportieren.
Im innerbetrieblichen Transport unterscheidet man außerdem zwischen Stetigförderern wie Fließbändern oder Rollenbahnen und Unstetigförderern. Zu Letzteren zählen die sogenannten Flurfördermittel, auch Flurförderzeuge genannt.
Naturgemäß hängen die Begriffe innerbetrieblicher Transport und innerbetrieblicher Verkehr zusammen, da der innerbetriebliche Transport, sofern er nicht über Fließbänder oder Rollbahnen abgefertigt wird, notwendigerweise über den innerbetrieblichen Verkehr ablaufen muss.
Jedoch können mithilfe des innerbetrieblichen Verkehrs nicht nur Waren, sondern auch Personen auf dem Betriebsgelände befördert werden. Zum innerbetrieblichen Verkehr zählen unter anderem die oben genannten Fahrzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen aber auch, falls vorhanden, Schienenfahrzeuge wie Züge oder Wägen.
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