25.04.2019

Hygiene in der Großküche: Wichtiges Merkblatt aktualisiert

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Erkrankungen gemeldet, die wahrscheinlich auf Bakterien, Viren oder Parasiten in Lebensmitteln zurückzuführen sind. Einfache Hygienemaßnahmen können hier bereits viel bewirken in der eigenen Küche zu Hause, aber gerade auch in der Gastronomie. Ein entsprechendes Merkblatt zu den Regelungen der Hygiene in der Großküche wurde nun aktualisiert.

Hygiene in der Großküche

Köche, Küchengehilfen und Servicemitarbeiter aus der ganzen Welt arbeiten in deutschen Großküchen und Gastronomiebetrieben. Das Merkblatt „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ wurde deshalb aus dem Deutschen bereits in zwölf weitere Sprachen wie z. B. Englisch, Türkisch und Russisch übersetzt. Außerdem liegen die im Merkblatt enthaltenen Hinweise und Regelungen zur Hygiene in der Großküche in arabischer und persischer Sprache vor. Alle Sprachversionen wurden nun inhaltlich aktualisiert.

Was zur Hygiene in der Großküche dazu gehört

Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie betreffen

  • die persönliche Körperhygiene,
  • den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln sowie
  • die Sauberkeit im Betrieb.

Werden diese befolgt, können Lebensmittel vor Krankheitserregern geschützt und lebensmittelbedingte Erkrankungen vermieden werden.

Es gilt einerseits, eine Übertragung von Krankheitserregern vom Menschen auf Lebensmittel zu verhindern, und andererseits, auch deren Weitergabe von einem Lebensmittel auf andere zu unterbinden. Erhitzen tötet in Lebensmitteln vorhandene Erreger ab. Wichtig ist es zudem, auf ein angemessenes Heißhalten sowie auf schnelle und ausreichende Kühlung von erhitzten Speisen zu achten, damit überlebende Krankheitserreger sich darin nicht vermehren können.

Merkblatt zum Thema in aktualisierter Fassung

Nähere Informationen zu diesem Thema haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in dem Merkblatt „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ veröffentlicht. Das Merkblatt steht auf den Internetseiten des BfR und des BZfE kostenfrei zum Download zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)

Autor*in: WEKA Redaktion