23.06.2020

Gefährdungen durch Hitzearbeit

Ein Hitzearbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz mit Temperaturen ab 35 Grad, an dem der Arbeitnehmer körperliche Arbeit verrichten muss.

Hitzearbeit

Ab Temperaturen von 35 Grad spricht man von Hitzearbeit. Hitzearbeitsplätze in dem Sinne sind jedoch Orte wie z.B. Hochöfen, Schmieden oder Gießereien, also Arbeitsplätze, an denen Hitze situations- oder maschinenbedingt eine besondere Belastung darstellt.

Aber: Es kann hier auch Überschneidungen geben, etwa wenn in „normalen“ Arbeitsräumen der Temperaturgrenzwert von 35 °C erreicht oder überschritten wird. Solche Räume sind als Arbeitsräume ungeeignet – es sei denn, es werden dabei Schutzmaßnahmen wie bei Hitzearbeit getroffen. In solchen Situationen also kann im Grunde jeder Arbeitsplatz zum Hitzearbeitsplatz werden.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • §§ 5, 6, 23 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • ASR A3.5 – Raumtemperatur
  • ASR A3.6 – Lüftung
  • DGUV Information 213-002 Hitzearbeit – Erkennen – beurteilen – schützen
  • DGUV Information 213-022 Beurteilung von Hitzearbeit

Zeitweise Hitzearbeit

An einigen Arbeitsplätzen tritt Hitze „nur“ zeitweise auf, etwa in Saunen (insbesondere bei den Aufgüssen), in Backstuben oder bei Grillgeräten, Fettbackpfannen und Fritteusen in Gaststätten und Restaurantküchen. Weil schon dies Gefahren birgt, sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ggf. branchenrelevante Publikationen zu Rate zu ziehen, wie z.B. die DGUV Regel 110-002 – Arbeiten in Küchenbetrieben. Diese definiert die Anforderungen an Lüftung und Raumklima bezogen auf das Tätigkeitsfeld.

Besonders kritisch sind heiße Arbeitsplätze, wenn die Sommersonne noch dazukommt. Die Mitarbeiter müssen sich rechtzeitig darauf einstellen können; Schutzmaßnahmen und Unterweisung sind anzupassen. Auch die Kenntnis der Ersten Hilfe bei Hitzenotfällen ist wichtig.

Basis: DGUV Information 213-002

Eine Grundlage für die Frage, ob es sich wirklich um einen Hitzearbeitsplatz handelt, ist die DGUV Information 213-002  „Hitzearbeit. Erkennen – beurteilen – schützen“. Zu beachten ist zudem die DGUV Information 215-510 (vormals BGI 7003) „Beurteilung des Raumklimas“. In der DGUV Information 213-022 „Beurteilung von Hitzearbeit – Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung“ findet sich zusätzlich eine Checkliste für eine erste Einschätzung.

Laut DGUV Information 213-002 ist „Hitzearbeit“ eine Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und ggf. Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt. Durch ungeeignete Arbeitskleidung oder PSA (bzw. fehlende PSA) kann der Wärmestau verstärkt werden – alles zusammen stellt eine erhebliche Belastung für den Organismus dar, bei dem auch Gesundheitsschäden entstehen können.

Beschäftigte, die Hitzearbeiten ausführen, müssen deshalb diverse Vorgaben beachten, u.a. die arbeitsmedizinische Überwachung. Dabei gilt der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G30 „Hitzearbeiten“. Hierzu wiederum liefert die DGUV Information 240-300 „Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G30 – Hitzearbeiten“ die Vorgaben.

 

Individuelle Belastbarkeit und Gewöhnung

Das Klima am Arbeitsplatz wird beeinflusst durch die Faktoren Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung. Doch erst das Zusammenspiel definiert die tatsächliche Belastung. Unter anderem spielt eine Rolle, ob der Beschäftigte körperlich schwere Arbeit verrichtet und inwieweit er sich an die Hitze gewöhnt (akklimatisiert) hat.

Im Prozess der Akklimatisation, die ca. 14 Tage dauert, stellt sich der Organismus um. Danach wird derselbe Mensch von der gleichen Arbeit weniger beansprucht. Bei einer Auszeit aber geht der Effekt schon innerhalb weniger Tage verloren. Dann ist eine erneute Akklimatisation erforderlich.

Schutzmaßnahmen bei Hitzearbeit

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Gefährdungen primär durch technische Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Auch bei Hitzebelastung müssen also zunächst Möglichkeiten wie Luftführung und -kühlung erwogen werden. Lässt sich dies nicht umsetzen, sind organisatorische Schutzmaßnahmen anzuwenden, etwa indem die Beschäftigten weniger schwere Arbeiten verrichten oder sich häufiger ablösen.

Auch auf die Bekleidung kommt es an. Sie spielt beim Wärmeaustausch zwischen Haut und Umgebung eine wesentliche Rolle. Dieser wiederum hängt von der Isolationswirkung der Bekleidung ab: Luftundurchlässige Stoffe bilden regelrechte Barrieren zwischen Haut und Umgebung. Der Isolationswert wird gemäß DIN EN ISO 7730 in Clo angegeben: 1 Clo = 0,155 m2/kW.

Maximale Schweißmenge

Wenn die Temperaturen 32 °C übersteigen, geben Menschen ihre Körperwärme hauptsächlich über den auf der Haut verdunstenden Schweiß ab. Unter extremen Bedingungen kann dies bis zu zwei Liter Schweiß pro Stunde ergeben. Der noch akzeptable Wert liegt laut der DGUV-Information 213-002 bei 0,6 bis 0,8 Liter pro Stunde, also deutlich darunter.
Denn Schwitzen wirkt sich auf den körpereigenen Stoffwechsel aus. Mit der Flüssigkeit werden auch Kochsalz und andere Mineralien ausgeschieden. Ausreichendes Trinken und eine ausgewogene Ernährung sind wichtig, um Wasser- und Salzverlust wieder auszugleichen. Ein Erwachsener benötigt bei Hitzebelastung deutlich mehr als die unter normalen Bedingungen geltenden rund 2 bis 2,5 Liter Flüssigkeit pro Tag.

PSA bei Hitzearbeit

An ausgewiesenen Hitzearbeitsplätzen ist außerdem geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Sie bietet z.B. Schutz vor

  • Wärmestrahlung,
  • hoher Lufttemperatur,
  • Verbrennungen an heißen Oberflächen und durch feuerflüssige Spritzer sowie
  • durch körperliche Beanspruchung bei Hitzeeinwirkung.

Die Hitzeschutzkleidung muss über Eigenschaften verfügen, die den besonderen Belastungen gerecht werden, etwa hinsichtlich Wärmestrahlungsreflexionsvermögen, Wärmedämmung, Hitzebeständigkeit oder schwerer Entflammbarkeit. Spezielle Bekleidung kann aber auch einem Ansteigen der Körperkerntemperatur entgegenwirken und die Akklimatisation erleichtern. Dazu tragen Eigenschaften wie Luftdurchlässigkeit, Feuchtigkeitsdurchlässigkeit (Schweiß), Tragekomfort, Hautfreundlichkeit und geringes Gewicht bei.

Eigenes Verhalten als Schutzmaßnahme

Die DGUV Information 213-002 betont auch die Bedeutung eines angepassten Verhaltens: Damit können die Beschäftigten bei Hitzearbeit ihre Leistungsfähigkeit erhalten und möglichen gesundheitlichen Gefährdungen vorbeugen. Zum angepassten Verhalten zählen u.a.

  • die Trinkgewohnheiten,
  • die Art der Kleidung
  • sowie die gegenseitige Rücksichtnahme und Beobachtung der Beschäftigten untereinander.

 

Auf Erste Hilfe vorbereitet sein

An Hitzearbeitsplätzen ist es wichtig, aufmerksam zu bleiben. Sobald ein Mitarbeiter bei sich selbst oder Kollegen erste Anzeichen von Schwäche bemerkt, müssen die Signale ernst genommen werden. Es könnte sich bereits um eine Hitzeerschöpfung handeln oder womöglich um einen lebensbedrohlichen Hitzschlag. Alarmsignale bei Hitze sind

  • Kopfschmerz,
  • Schwindel,
  • Übelkeit und Muskelkrämpfe sowie
  • ungewöhnliches Verhalten wie Aggressivität, vermindertes Urteilsvermögen, Apathie oder unkontrollierte Bewegungen.

Bereits bei ersten Anzeichen von Überhitzung sollten betroffene Personen alle Aktivitäten einstellen, überflüssige Bekleidung ablegen, häufig kleine Mengen Flüssigkeit trinken, eine kühlere und schattige Umgebung aufsuchen und ruhen. Auch kühlende Maßnahmen wie Luftzufuhr durch einen Ventilator und Abspritzen mit Wasser können zur Linderung beitragen. Bei akuten Beschwerden ist Erste Hilfe zu leisten und ggf. der Notarzt zu alarmieren.

Autor*in: Christine Lendt