HACCP: So bekämpfen Sie Schädlinge im Lebensmittelbetrieb
Schädlinge wie Ameisen, Käfer, Fliegen, Milben, Motten, Mäuse oder Ratten können Lebensmittel durch Eier, Kot und Bakterien kontaminieren. Eine integrierte Schädlingsbekämpfung beginnt deshalb mit der Prävention. Das HACCP-Konzept bietet hier durch seine klare Struktur beste Voraussetzungen zur sicheren und wirksamen Umsetzung.
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 schreibt vor, dass in allen Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren, das HACCP-Konzept durchgeführt wird (HACCP setzt sich aus den englischen Begriffen hazard analysis and critical control points zusammen). Basis des Konzepts ist eine Analyse aller potentiellen Gefahrenstellen und kritischen Punkte innerhalb des Betriebes (Gefahrenanalyse). Das Ziel: Kontrollpunkte zu ermitteln und bei Abweichungen von definierten Standards einzugreifen bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Ständiges Monitoring ist Pflicht!
Für die ständige Beobachtung (Schädlingsmonitoring) nach HACCP stellen Sie Fallen auf, die Sie sechs- bis achtmal pro Jahr kontrollieren und ggf. ersetzen. Bei Lebensmittelmotten, Schaben, Heimchen, Käfern und weiteren Insekten bieten sich als Monitoringsystem z. B. Klebefallen mit Duftstoffen oder Pheromonen an. Bei Nagern können Köderboxen zum Einsatz kommen.
Das Vorgehen sollten Sie der Jahreszeit entsprechend anpassen, da beispielsweise Lebensmittelmotten und Käfer verstärkt in den Monaten Mai bis September auftreten.
Wichtiger Hinweis: Beim Monitoring müssen Sie berücksichtigen, dass auch Schädlinge im Unternehmen vorkommen können, für die bislang noch kein Monitoringsystem installiert ist! Deshalb müssen zusätzlich zum Prüfsystem immer auch regelmäßig visuelle Inspektionen durchgeführt werden.
Beachten Sie bei der Bekämpfung die Biozid-Verordnung!
Die Biozid-Verordnung VO (EU) Nr. 528/2012 schränkt den Einsatz von Giftködern, die blutgerinnungshemmende Rodentiziden enthalten, ein:
- Eine befallsunabhängige Beköderung ist ausschließlich in Betrieben erlaubt, die Lebensmittel, Futtermittel sowie pharmazeutische oder medizinische Produkte herstellen, verarbeiten, vertreiben oder lagern. Dies gilt ebenso für Entsorgungsbetriebe und Warenlager.
- Erlaubt ist das präventive Auslegen von Ködern nur für bevorzugte Eindring- und Einniststellen, die eine erhöhte Befallsgefahr bergen.
- Dies jedoch nur dann, wenn zuvor alle anderen nichttoxisch wirkenden Maßnahmen ergriffen wurden, die als verhältnismäßig angesehen werden können. Dazu zählen vor allem gebäudetechnische und organisatorische Maßnahmen, z. B. das Abdichten von Türen und Toren oder eine Verbesserung der Wareneingangskontrolle.
- Die Auslage von toxischen Ködern abseits von Gebäuden ist grundsätzlich nicht mehr zulässig.
- Nur sachkundige Schädlingsbekämpfer dürfen Köder auslegen.
So dokumentieren Sie Ihr Schädlingsmanagement rechtssicher:
Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) fordert außerdem eine lückenlose Dokumentation Ihres kompletten Schädlingsmanagements:
- Zuständigkeiten
- Ergebnis der Gefahrenanalyse
- Lagepläne mit Kontrollpunkten
- Art des Monitoringsystems
- Befall und Bekämpfung
- Hygienische Mängel und ihre Beseitigung
Unabhängig von HACCP: Basisprävention in Küchen und Kantinen
Branchenunabhängig bieten fast alle Betriebe ihren Arbeitnehmern Mahlzeiten und Getränke an oder Möglichkeiten, diese selbst zuzubereiten. Um Schädlingsbefall vorzubeugen, achten Sie in folgenden Punkten auf die Basishygiene:
- Hunde und Katzen haben keinen Zutritt.
- Lager und Produktionsräume sind aufgeräumt.
- Organische Abfälle werden unmittelbar nach Entstehen in geschlossene Behälter befördert.
- Abfallbehälter schließen dicht und werden stets geschlossen gehalten.
- Eingelagerte Waren werden regelmäßig auf Schädlingsbefall untersucht.
- Schädlingsbefall wird sofort der Geschäftsführung bzw. den Akteuren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemeldet.
- Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen schaden nicht den Lebensmitteln.